Rechtsprechung
   VG Würzburg, 21.02.2019 - W 2 S 18.1450   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8299
VG Würzburg, 21.02.2019 - W 2 S 18.1450 (https://dejure.org/2019,8299)
VG Würzburg, Entscheidung vom 21.02.2019 - W 2 S 18.1450 (https://dejure.org/2019,8299)
VG Würzburg, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - W 2 S 18.1450 (https://dejure.org/2019,8299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,8299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayKAG Art. 5 Abs. 1 S. 1 u. S. 3, Art. 19 Abs. 7 S. 1
    Straßenausbaubeitrag für ein Hinterliegergrundstück

  • rewis.io

    Straßenausbaubeitrag für ein Hinterliegergrundstück

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 25.09.2018 - 6 B 18.342

    Straßenausbaubeitrag - Vorteilsrelevante Inanspruchnahme einer Ortsstraße

    Auszug aus VG Würzburg, 21.02.2019 - W 2 S 18.1450
    2.3.1 Im Straßenausbaubeitragsrecht wird einem Grundstück eine vorteilsrelevante, die Beitragserhebung rechtfertigende Möglichkeit der Inanspruchnahme grundsätzlich durch die nächste von ihm aus zu erreichende selbständige Verkehrseinrichtung vermittelt, wobei es - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - nicht darauf ankommt, ob diese Straße dem Grundstück eine wegemäßige Erschließung vermittelt; die qualifizierte Möglichkeit der Inanspruchnahme als solche genügt (vgl. zu allem BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris - und U.v. 25.9.2018 - 6 B 18.342 juris).
  • VGH Bayern, 03.07.2017 - 6 ZB 16.2272

    Erfolglose Klage auf Aufhebung eines Straßenausbaubeitragsbescheids - Nicht

    Auszug aus VG Würzburg, 21.02.2019 - W 2 S 18.1450
    Grundsätzlich reicht die Eigentümeridentität sowie die einheitliche Nutzung eines Grundstücks nicht allein als Anhaltspunkt aus, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom (nicht gefangenen) Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2017 - 6 ZB 16.2272 - juris).
  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182

    Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags

    Auszug aus VG Würzburg, 21.02.2019 - W 2 S 18.1450
    2.3.1 Im Straßenausbaubeitragsrecht wird einem Grundstück eine vorteilsrelevante, die Beitragserhebung rechtfertigende Möglichkeit der Inanspruchnahme grundsätzlich durch die nächste von ihm aus zu erreichende selbständige Verkehrseinrichtung vermittelt, wobei es - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - nicht darauf ankommt, ob diese Straße dem Grundstück eine wegemäßige Erschließung vermittelt; die qualifizierte Möglichkeit der Inanspruchnahme als solche genügt (vgl. zu allem BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris - und U.v. 25.9.2018 - 6 B 18.342 juris).
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. Februar 2019 - W 2 S 18.1450 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht