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VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBeamtVG Art. 54; ZPO § 414; BDG § 55, § 58
Bildung eines Gesamt-MdE-Grades aus mehreren Teil-MdE-Graden - rewis.io
Bildung eines Gesamt-MdE-Grades aus mehreren Teil-MdE-Graden
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- VG Bayreuth, 17.12.2013 - B 1 K 11.734
Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - mittelbare Unfallfolge …
Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344
Im Rahmen eines sich anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (W 1 K 11.734) um die Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen wurde der Beklagte durch Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 22. Juli 2014 verpflichtet, als weitere Folge des Dienstunfalls - im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung am 1. September 2009 - eine depressive Anpassungsstörung anzuerkennen.Zudem wäre der Kläger bei Vorliegen einer schweren depressiven Episode so stark beeinträchtigt gewesen, dass er beispielsweise seine Behördenkorrespondenz nicht mehr hätte bewältigen können (Blatt 330 der Dienstunfallakte; übernommen in: VG Würzburg U.v. 22. Juli 2014 - W 1 K 11.734 - S. 18 f. (Blatt 561 f. der Dienstunfallakte)).
Vielmehr wird das überzeugende Ergebnis des Prof. S. auch durch den den Kläger behandelnden Psychiater Dr. H. in dessen Privatgutachten vom 18. Oktober 2010 im seinerzeitigen gerichtlichen Verfahren W 1 K 11.734 bestätigt.
Wenn der Kläger diesbezüglich meint, dass in früheren Gutachten die nunmehr herangezogene Schmerzsymptomatik keine Rolle gespielt habe und insbesondere kein Zusammenhang zwischen dieser und den psychischen Beschwerden hergestellt worden sei, so ist diesbezüglich entscheidend festzustellen, dass Gegenstand der früheren Begutachtungen und des Gerichtsverfahrens W 1 K 11.734 allein die Frage der rechtlichen Kausalität des Dienstunfalls für die depressive Anpassungsstörung war und gerade nicht die spezifischen wechselseitigen Beziehungen zwischen den einzelnen Dienstunfallfolgen im Rahmen der Festsetzung von MdE-Graden.
Zum anderen hat er seine gutachterliche Einschätzung aus dem Jahr 2010, die diesem Schreiben zugrunde liegt und wonach die depressive Anpassungsstörung nicht wesentlich teilursächlich auf den Dienstunfall zurückzuführen sei, im Laufe des seinerzeitigen Gerichtsverfahrens um die Anerkennung einer psychiatrischen Dienstunfallfolge (W 1 K 11.734) explizit revidiert.
- LSG Bayern, 10.03.2010 - L 2 U 177/07
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Beendigung eines …
Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344
Doch bei der Frage, welcher MdE-Grad vorliegt, handelt es sich letztlich um eine Rechtsfrage, die ohne Bindung an ärztliche Gutachten unter Berücksichtigung der Einzelumstände zu entscheiden ist (vgl. LSG Bayern, U.v. 10.3.2010 - L 2 U 177/07 - juris).Denn bei der Feststellung eines Teilsowie eines Gesamt-MdE-Grades handelt es sich nicht um dem Zeugenbeweis zugängliche Tatsachen, sondern vielmehr um Rechtsfragen (vgl. LSG Bayern, U.v. 10.3.2010 - L 2 U 177/07 - juris;… Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 86 Rn. 27).
- BVerwG, 28.08.1964 - VI C 45.61
Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung …
Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344
Die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter sind grundsätzlich als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen (vgl. BVerwG, U.v. 15.4.1964 - VI C 45.61 - juris Rn. 27).
- BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf …
Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344
Die Pflicht zur Ergänzung des vorliegenden Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 6; Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 = ZBR 2008, 257 und vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 = NJW 2009, 2614; st.Rspr.). - BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97
Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen …
Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344
Im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten sind auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zulässige Beweismittel, sofern sie inhaltlich und nach der Person des Sachverständigen den Anforderungen entsprechen, die an ein gerichtliches Gutachten zu stellen sind (vgl. BVerwG, B.v. 20.2.1998 - 2 B 81/97 - juris). - BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344
Die Pflicht zur Ergänzung des vorliegenden Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 6; Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 = ZBR 2008, 257 und vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 = NJW 2009, 2614; st.Rspr.). - BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344
Die Pflicht zur Ergänzung des vorliegenden Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 6; Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 = ZBR 2008, 257 und vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 = NJW 2009, 2614; st.Rspr.). - VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1343
Anspruch auf Gewährung von einmaliger Unfallentschädigung
Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren W 1 K 17.1343 und W 1 K 17.1345 sowie der beigezogenen Behördenakten verwiesen. - VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345
Bildung eines Gesamt-MdE-Grades bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen
Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren W 1 K 17.1343 und W 1 K 17.1345 sowie der beigezogenen Behördenakten verwiesen. - VGH Bayern, 22.10.2015 - 3 ZB 13.1258
Kein Anspruch auf höhere MdE
Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344
Dabei ist von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-MdE-Grad bedingt und dann zu prüfen, inwieweit sich dieser im Hinblick auf die weitere Funktionsbeeinträchtigung erhöht (vg. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 3 ZB 13.1258 - juris; VG Würzburg, U.v. 5.3.2013 - W 1 K 11.629 - juris; Teil A Ziffer 3 c) der versorgungsmedizinischen Grundsätze nach der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizinverordnung). - VG München, 15.12.2016 - M 12 K 16.2825
Antizipierte Sachverständigengutachten (Anlage zu § 2 VersMedV) nur eine mögliche …
- VGH Bayern, 01.02.2013 - 3 ZB 11.1166
Erhöhtes Unfallruhegehalt; Feststellung der Gesamt-MdE; (keine) Bindung an …
- VG Würzburg, 05.03.2013 - W 1 K 11.629
Erfolglose Wiederaufnahmeklage
- VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1343
Unfallausgleich auf der Grundlage einer höheren MdE
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren W 1 K 17.1344 und W 1 K 17.1345 sowie der beigezogenen Behördenakten verwiesen. - VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345 Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren W 1 K 17.1343 und W 1 K 17.1344 sowie der beigezogenen Behördenakten verwiesen.