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   VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345   

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VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345 (https://dejure.org/2018,33915)
VG Würzburg, Entscheidung vom 21.08.2018 - W 1 K 17.1345 (https://dejure.org/2018,33915)
VG Würzburg, Entscheidung vom 21. August 2018 - W 1 K 17.1345 (https://dejure.org/2018,33915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBeamtVG Art. 2, Art. 52 Abs. 2 S. 1 u. 2, Art. 54, Art. 62 Abs. 1 S. 1 u. 2, Art. 100 Abs. 4 S. 1; BeamtVG § 31 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Gewährung von einmaliger Unfallentschädigung

  • rewis.io

    Anspruch auf Gewährung von einmaliger Unfallentschädigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Bayreuth, 17.12.2013 - B 1 K 11.734

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - mittelbare Unfallfolge

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345
    Im Rahmen eines sich anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (W 1 K 11.734) um die Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen wurde der Beklagte durch Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 22. Juli 2014 verpflichtet, als weitere Folge des Dienstunfalls - im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung am 1. September 2009 - eine depressive Anpassungsstörung anzuerkennen.

    Zudem wäre der Kläger bei Vorliegen einer schweren depressiven Episode so stark beeinträchtigt gewesen, dass er beispielsweise seine Behördenkorrespondenz nicht mehr hätte bewältigen können (Blatt 330 der Dienstunfallakte; übernommen in: VG Würzburg U.v. 22. Juli 2014 - W 1 K 11.734 - S. 18 f. (Blatt 561 f. der Dienstunfallakte)).

    Vielmehr wird das überzeugende Ergebnis des Prof. S. auch durch den den Kläger behandelnden Psychiater Dr. H. in dessen Privatgutachten vom 18. Oktober 2010 im seinerzeitigen gerichtlichen Verfahren W 1 K 11.734 bestätigt.

    Wenn der Kläger diesbezüglich meint, dass in früheren Gutachten die nunmehr herangezogene Schmerzsymptomatik keine Rolle gespielt habe und insbesondere kein Zusammenhang zwischen dieser und den psychischen Beschwerden hergestellt worden sei, so ist diesbezüglich entscheidend festzustellen, dass Gegenstand der früheren Begutachtungen und des Gerichtsverfahrens W 1 K 11.734 allein die Frage der rechtlichen Kausalität des Dienstunfalls für die depressive Anpassungsstörung war und gerade nicht die spezifischen wechselseitigen Beziehungen zwischen den einzelnen Dienstunfallfolgen im Rahmen der Festsetzung von MdE-Graden.

    Zum anderen hat er seine gutachterliche Einschätzung aus dem Jahr 2010, die diesem Schreiben zugrunde liegt und wonach die depressive Anpassungsstörung nicht wesentlich teilursächlich auf den Dienstunfall zurückzuführen sei, im Laufe des seinerzeitigen Gerichtsverfahrens um die Anerkennung einer psychiatrischen Dienstunfallfolge (W 1 K 11.734) explizit revidiert.

  • LSG Bayern, 10.03.2010 - L 2 U 177/07

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Beendigung eines

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345
    Doch bei der Frage, welcher MdE-Grad vorliegt, handelt es sich letztlich um eine Rechtsfrage, die ohne Bindung an ärztliche Gutachten unter Berücksichtigung der Einzelumstände zu entscheiden ist (vgl. LSG Bayern, U.v. 10.3.2010 - L 2 U 177/07 - juris).

    Denn bei der Feststellung eines Teilsowie eines Gesamt-MdE-Grades handelt es sich nicht um dem Zeugenbeweis zugängliche Tatsachen, sondern vielmehr um Rechtsfragen (vgl. LSG Bayern, U.v. 10.3.2010 - L 2 U 177/07 - juris; Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 86 Rn. 27).

  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 45.61

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345
    Die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter sind grundsätzlich als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen (vgl. BVerwG, U.v. 15.4.1964 - VI C 45.61 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345
    Im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten sind auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zulässige Beweismittel, sofern sie inhaltlich und nach der Person des Sachverständigen den Anforderungen entsprechen, die an ein gerichtliches Gutachten zu stellen sind (vgl. BVerwG, B.v. 20.2.1998 - 2 B 81/97 - juris).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345
    Die Pflicht zur Ergänzung des vorliegenden Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 6; Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 = ZBR 2008, 257 und vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 = NJW 2009, 2614; st.Rspr.).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345
    Die Pflicht zur Ergänzung des vorliegenden Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 6; Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 = ZBR 2008, 257 und vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 = NJW 2009, 2614; st.Rspr.).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07
    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345
    Die Pflicht zur Ergänzung des vorliegenden Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 6; Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 = ZBR 2008, 257 und vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 = NJW 2009, 2614; st.Rspr.).
  • VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1343

    Kein Anspruch auf höhere MdE

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren W 1 K 17.1343 und W 1 K 17.1344 sowie der beigezogenen Behördenakten verwiesen.
  • VG München, 15.12.2016 - M 12 K 16.2825

    Erhöhtes Unfallruhegehalt; Feststellung der Gesamt-MdE; (keine) Bindung an

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345
    Entscheidend ist, dass der Sachverständige bei seiner dienstunfallrechtlichen Bewertung als Maßstab die körperliche Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben zu Grunde legt (BayVGH, B.v. 1.2.2013 - 3 ZB 11.1166 - juris; OVG NRW, B.v. 25.8.2011 - 3 A 3339/08 -juris; VG München, U.v. 15.12.2016 - M 12 K 16.2825 - juris; Weinbrenner in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, § 35, Rn. 54).
  • VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344

    Erfolglose Wiederaufnahmeklage

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1345
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren W 1 K 17.1343 und W 1 K 17.1344 sowie der beigezogenen Behördenakten verwiesen.
  • VG Würzburg, 05.03.2013 - W 1 K 11.629

    Bildung eines Gesamt-MdE-Grades bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 3 ZB 13.1258

    Antizipierte Sachverständigengutachten (Anlage zu § 2 VersMedV) nur eine mögliche

  • VGH Bayern, 01.02.2013 - 3 ZB 11.1166

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

  • VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1343

    Unfallausgleich auf der Grundlage einer höheren MdE

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren W 1 K 17.1344 und W 1 K 17.1345 sowie der beigezogenen Behördenakten verwiesen.
  • VG Würzburg, 21.08.2018 - W 1 K 17.1344

    Bildung eines Gesamt-MdE-Grades aus mehreren Teil-MdE-Graden

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren W 1 K 17.1343 und W 1 K 17.1345 sowie der beigezogenen Behördenakten verwiesen.
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