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VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 17.314 |
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BauGB § 1 Abs. 3, Abs. 6 Nr. 3, Nr. 11, § ... 2 Abs. 1 S. 1, S. 2, § 3 Abs. 1 S. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 9, Nr. 10, Nr. 18, Nr. 20, § 10 Abs. 3 S. 4, § 14 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 16 Abs. 2 S. 2, § 29, § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauNVO § 9; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; BayGO Art. 49 Abs. 1 S. 1
Erfolglose Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids - Bauvorhaben fällt in den Geltungsbereich einer formell ordnungsgemäßen Veränderungssperre - rewis.io
Erfolglose Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids - Bauvorhaben fällt in den Geltungsbereich einer formell ordnungsgemäßen Veränderungssperre
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- BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88
Zeitpunkt der Beschlußfassung
Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 17.314
1.2.1 Der Aufstellungsbeschluss ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre (BVerwG, B.v. 9.2.1989 - 4 B 236/88 - juris Rn. 4).Daraus folgt jedoch nicht, dass schon während des Normsetzungsverfahrens für eine Veränderungssperre ein formell wirksamer Aufstellungsbeschluss vorliegen muss (BVerwG, B.v. 9.2.1989 - 4 B 236/88 - juris Rn. 5).
Es genügt vielmehr, wenn die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Veränderungssperre vorliegt (BVerwG, B.v. 9.2.1989 - 4 B 236/88 - juris Rn. 6).
Ein Vorhaben, das mit dem Sicherungszweck der Veränderungssperre nicht vereinbar ist, insbesondere der beabsichtigten Planung widerspricht oder sie wesentlich erschweren würde, darf auch im Wege der Ausnahme nicht zugelassen werden (BVerwG, B.v. 9.2.1989 - 4 B 236/88 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 17.314
Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass das Konkretisierungserfordernis nicht überspannt werden darf, weil sonst die praktische Tauglichkeit der Veränderungssperre verloren gehen würde (BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16/03 - juris Rn. 31 m.w.N.).Es ist gerade der Sinn der Vorschriften über die Planaufstellung, dass der Bebauungsplan innerhalb des Planungsverfahrens - insbesondere unter Beachtung des Abwägungsgebotes - erst erarbeitet wird (BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16/03 - juris Rn. 31).
"Eine Kommune darf sich in Wahrnehmung ihrer Planungshoheit (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB) bei der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung grundsätzlich von "kommunalpolitischen" Motiven leiten lassen, sie darf unter Beachtung der dafür geltenden gesetzlichen Regeln Bauleitplanung nach ihren Vorstellungen betreiben (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138 ff. = juris Rn. 23).
- BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; …
Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 17.314
Wesentlich ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Gemeinde bereits positive Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt hat (BVerwG, U.v. 30.8.2012 - 4 C 1/11 - juris Rn. 10 m.w.N.;… U.v. 19.2.2004 - 4 CN 13/03 - juris Rn. 15).Soll mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan (auch) die Art der baulichen Nutzung gesteuert werden, ist der Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans noch offen, wenn Vorstellungen über die angestrebte Art der baulichen Nutzung fehlen (BVerwG, U.v. 30.8.2012 - 4 C 1/11 - juris Rn. 10 m.w.N.;… U.v. 19.2.2004 - 4 CN 13/03 - juris Rn. 15).
Es ist insbesondere regelmäßig ausreichend, wenn die Kommune im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre Vorstellungen über die Art der zukünftigen Nutzung besitzt (…vgl. BVerwG, B.v. 21.10.2010 - 4 BN 26.10 - ZfBR 2011, 160 f. = juris Rn. 8; U.v. 30.8.2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 ff. = juris Rn. 12;… BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 15 N 14.1019 - juris Rn. 19).".
- BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 17.314
Das planerische Konzept sei bei Erlass der Veränderungssperre seitens der Beigeladenen nicht hinreichend konkretisiert worden und genüge nicht den Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19. Februar 2004 (4 CN 13/03) aufgestellt habe.Wesentlich ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Gemeinde bereits positive Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt hat (…BVerwG, U.v. 30.8.2012 - 4 C 1/11 - juris Rn. 10 m.w.N.; U.v. 19.2.2004 - 4 CN 13/03 - juris Rn. 15).
Soll mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan (auch) die Art der baulichen Nutzung gesteuert werden, ist der Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans noch offen, wenn Vorstellungen über die angestrebte Art der baulichen Nutzung fehlen (…BVerwG, U.v. 30.8.2012 - 4 C 1/11 - juris Rn. 10 m.w.N.; U.v. 19.2.2004 - 4 CN 13/03 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 13.12.2016 - 15 N 14.1019
Verlängerung einer Veränderungssperre
Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 17.314
Es ist insbesondere regelmäßig ausreichend, wenn die Kommune im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre Vorstellungen über die Art der zukünftigen Nutzung besitzt (…vgl. BVerwG, B.v. 21.10.2010 - 4 BN 26.10 - ZfBR 2011, 160 f. = juris Rn. 8;… U.v. 30.8.2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 ff. = juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 15 N 14.1019 - juris Rn. 19).".Dass im Rahmen dessen ganz bestimmte Vorstellungen einzelner Bauantragsteller "verhindert" werden, liegt in der Natur der Sache jeglicher planerischer Aktivitäten (BayVGH, U.v. 13.12.2016 - 15 N 14.1019 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 27.01.2017 - 15 B 16.1834
Schutz "klassischer Gewerbenutzung" vs. Teilumnutzung einer Lagerhalle für das …
Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 17.314
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. Januar 2017 (15 B 16.1834 - juris Rn. 28) hierzu Folgendes näher ausgeführt:.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu in seinem Urteil vom 27. Januar 2017 (15 B 16.1834 - juris Rn. 28) Folgendes grundlegend ausgeführt:.
- VGH Bayern, 29.01.2015 - 9 N 15.213
Normenkontrollantrag; Veränderungssperre; Verlängerung einer Veränderungssperre; …
Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 17.314
Auch eine zunächst nur auf die Verhinderung einer - aus der Sicht der Gemeinde - Fehlentwicklung gerichtete Planung kann einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (BayVGH, U.v. 29.1.2015 - 9 N 15.213 - juris Rn. 40 m.w.N.). - VGH Bayern, 17.10.2017 - 15 N 17.574
Unwirksame Veränderungssperre für eine Bauleitplanung - Festsetzung eines …
Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 17.314
Die in § 14 Abs. 1 BauGB genannte Voraussetzung, wonach eine Veränderungssperre "zur Sicherung der Planung" beschlossen werden kann, ist auch mit Blick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nur gegeben, wenn die mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitete Planung im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll, und wenn diese Planung nicht an schon zu diesem frühen Zeitpunkt des Verfahrens erkennbaren, nicht behebbaren Mängeln leidet (BayVGH, U.v. 17.10.2017 - 15 N 17.574 - juris Rn. 16;… U.v. 20.9.2016 - 15 N 15.1092 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 20.09.2016 - 15 N 15.1092
Unwirksame Veränderungssperre bei nicht hinreichend konkretisierter Planung
Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 17.314
Die in § 14 Abs. 1 BauGB genannte Voraussetzung, wonach eine Veränderungssperre "zur Sicherung der Planung" beschlossen werden kann, ist auch mit Blick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nur gegeben, wenn die mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitete Planung im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll, und wenn diese Planung nicht an schon zu diesem frühen Zeitpunkt des Verfahrens erkennbaren, nicht behebbaren Mängeln leidet (…BayVGH, U.v. 17.10.2017 - 15 N 17.574 - juris Rn. 16; U.v. 20.9.2016 - 15 N 15.1092 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 16.12.2013 - 4 BN 18.13
Inhaltliches Planungsmindestmaß für den Erlass einer Veränderungssperre
Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 17.314
Will sich die planende Gemeinde demgegenüber darauf beschränken, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, von Bebauung freizuhaltende Flächen sowie Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft festzusetzen, kann es unter Umständen ausreichen, wenn die Gemeinde hinsichtlich dieser Festsetzungsmöglichkeiten im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre positive Vorstellungen entwickelt hat (BVerwG, B.v. 16.12.2013 - 4 BN 18/13 - juris Rn. 5). - BVerwG, 21.10.2010 - 4 BN 26.10
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92
Zulässigkeit einer Veränderungssperre im Falle einer Änderungsplanung - …
- BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
- OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 - 2 LB 23/06
Befangenheit von Ratsmitgliedern bei Entscheidung über Absetzung einer …