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VG Würzburg, 22.03.2019 - W 2 K 18.50431 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 80; Dublin III-VO Art. 12 Abs. 4, Art. 29 Abs. 2 S. 2 Alt. 2; EMRK Art. 8; AsylG § 77 Abs. 1 S. 1; VwGO § 84 Abs. 1 S. 1, § 88, § 113 Abs. 1 S. 1, § 154, § 167; ZPO § 708 Nr. 11, § 711
Keine Entziehung vor der Überstellung wegen Schwangerschaft - rewis.io
Keine Entziehung vor der Überstellung wegen Schwangerschaft
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Trier, 08.09.2021 - 7 K 824/21
Verlängerung der sechsmonatigen Überstellungsfrist wegen Flüchtig-Seins
Die (rechtliche) Unmöglichkeit der Überstellung beruht in diesem Fall bereits auf der fehlenden Abschiebungsanordnung, ohne welche die betroffene Person nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist, und nicht erst auf dem fehlenden (tatsächlichen) Zugriff der Beklagten bzw. der zuständigen Vollzugsbehörde auf die betreffende Person (vgl. entsprechend VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 22. März 2019 - W 2 K 18.50431 -, Rn. 17, juris, das zutreffend die erforderliche Kausalität des Verhaltens der betreffenden Person verneint, wenn sich diese innerhalb der Mutterschutzfristen nach § 3 Abs. 1, Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG - befindet).