Rechtsprechung
   VG Würzburg, 24.02.2015 - W 4 K 14.928   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18210
VG Würzburg, 24.02.2015 - W 4 K 14.928 (https://dejure.org/2015,18210)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24.02.2015 - W 4 K 14.928 (https://dejure.org/2015,18210)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - W 4 K 14.928 (https://dejure.org/2015,18210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,18210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Wasserrecht, Altrecht, Rechtsmittelbelehrung, Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte, Verpflichtungsklage, Verwaltungsverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 05.08.2003 - 22 B 00.2918

    kein Übergang einer Zwangsgeldandrohung auf den Einzelrechtsnachfolger,

    Auszug aus VG Würzburg, 24.02.2015 - W 4 K 14.928
    Die Annahme dieser unvordenklichen Verjährung setzt voraus, dass der bestehende (Besitz-)Zustand nach außen hin erkennbar seit sehr langer Zeit, in der Regel seit mindestens 40 Jahren, ununterbrochen fortdauert und weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerungen an einen anderen Zustand bestanden haben (BayVGH, U.v. 5.8.2003 - 22 B 00.2918 - VGH n.F. 56, 197/198-200).

    Im Hinblick darauf ist in diesem Zusammenhang auch unschädlich, dass der Kläger keine Dokumente und sonstigen Beweismittel vorgelegt hat, die das Entstehen sowie den Inhalt und Umfang der behaupteten Rechtsposition unmittelbar belegen (vgl. BayVGH, U.v. 5.8.2003 - 22 B 00.2918 - VGH n.F. 56, 197/198).

    Dieser vom BVerwG entwickelten Rechtsauffassung (grundlegend BVerwG, U.v. 22.1.1971 - IV C 94.69 - BVerwGE 37, 103/105 ff.) hat sich der BayVGH in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (s. z.B. BayVGH, U.v. 5.8.2003 - 22 B 00.2918 - VGH n.F. 56, 197/200).

    So wird in Rechtsprechung und Literatur für ein rechtserhaltendes Bekanntsein des Altrechts i.S.v. § 16 Abs. 2 Satz 2 WHG a.F. gefordert, dass die das Wasserbuch führende Behörde während des maßgeblichen Zeitraums nicht nur von Inhalt und Umfang des Altrechts, sondern auchvon der gebotenen wasserwirtschaftlichen Überprüfung und Bestätigung des Altrechts hinreichende Kenntnis erlangt hat (BayVGH, U.v. 5.8.2003 - 22 B 00.2918 - VGH n.F. 56, 197/202; Zöllner in SZDK, WHG AbwAG, Stand Mai 2014, § 21 WHG Rn. 35; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, § 21 WHG Rn. 26).

  • VG Regensburg, 23.01.2006 - RN 13 K 04.1246
    Auszug aus VG Würzburg, 24.02.2015 - W 4 K 14.928
    Das gilt unabhängig davon, ob man insofern eine ausdrückliche, einzelfallbezogene Überprüfung und positive Bestätigung in einem gesonderten Verwaltungsverfahren fordert (so VG Regensburg, U.v. 23.1.2006 - RN 13 K 04.1246 - juris, Rn. 88; OVG LSA, U.v. 8.12.2005 - 1 L 333/03 - juris, Rn. 26) oder eine konkludente behördliche Prüfung und Billigung in einem anderen Verwaltungsverfahren ausreichen lässt (so Zöllner in SZDK, WHG AbwAG, § 20 WHG Rn. 33).

    Die Unaufklärbarkeit der Genehmigungslage wirkt sich zulasten des Klägers aus (vgl. VG Regensburg, U.v. 23.1.2006 - RN 13 K 04.1246 - juris, Rn. 94; Zöllner in SZDK, BayWG, Art. 75 Rn. 60 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 ZB 12.966

    Der für Wasserrecht zuständige 8. Senat hält an der früheren Rechtsprechung des

    Auszug aus VG Würzburg, 24.02.2015 - W 4 K 14.928
    Für den Fortbestand eines aufgrund der früheren Landeswassergesetze verliehenen oder aufrechterhaltenen Altrechts ist nach den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen erforderlich, dass innerhalb des genannten Zeitraums - zu irgendeinem Zeitpunkt - rechtmäßige Anlagen zur Gewässerbenutzung vorhanden waren (BayVGH, B.v. 19.2.2014 - 8 ZB 12.966 - juris, Rn. 22; Zöllner in SZDK, WHG AbwAG, § 20 WHG Rn. 59).

    Denn eine wesentliche Änderung einer Wasserbenutzungsanlage führt zur Illegalität der gesamten Anlage, auch wenn sich die Änderung nur auf einen Teil der Anlage bezieht (BayVGH, B.v. 19.2.2014 - 8 ZB 12.966 - juris; Zöllner in SDZK, BayWG, Art. 75 Rn. 9).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2005 - 1 L 333/03

    Feststellung von Altrechten nach dem Wassergesetz

    Auszug aus VG Würzburg, 24.02.2015 - W 4 K 14.928
    Das gilt unabhängig davon, ob man insofern eine ausdrückliche, einzelfallbezogene Überprüfung und positive Bestätigung in einem gesonderten Verwaltungsverfahren fordert (so VG Regensburg, U.v. 23.1.2006 - RN 13 K 04.1246 - juris, Rn. 88; OVG LSA, U.v. 8.12.2005 - 1 L 333/03 - juris, Rn. 26) oder eine konkludente behördliche Prüfung und Billigung in einem anderen Verwaltungsverfahren ausreichen lässt (so Zöllner in SZDK, WHG AbwAG, § 20 WHG Rn. 33).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Auszug aus VG Würzburg, 24.02.2015 - W 4 K 14.928
    Dieser vom BVerwG entwickelten Rechtsauffassung (grundlegend BVerwG, U.v. 22.1.1971 - IV C 94.69 - BVerwGE 37, 103/105 ff.) hat sich der BayVGH in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (s. z.B. BayVGH, U.v. 5.8.2003 - 22 B 00.2918 - VGH n.F. 56, 197/200).
  • VG Bayreuth, 24.10.2019 - B 7 K 18.529

    Unrechtmäßige Anlage zur Gewässerbenutzung

    Infolgedessen ist es für die Rechtslage in Bayern ganz herrschende Meinung, dass für den Fortbestand eines aufgrund der früheren Landeswassergesetze verliehenen oder aufrechterhaltenen Altrechts bzw. einer insoweit gleichgestellten Zulassung nach Art. 19 BayWG 1907 innerhalb des vorstehenden Zeitraums - zu irgendeinem Zeitpunkt - rechtmäßige Anlagen zur Gewässerbenutzung vorhanden waren (BayVGH, B.v. 19.2.2014 - 8 ZB 12.966 - juris; VG Würzburg, U.v. 24.2.2015 - W 4 K 14.928 - juris).

    Lässt sich das Vorliegen einer notwendigen Genehmigung zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht mehr aufklären und verbleiben damit unausräumbare Zweifel, so geht dies nach den allgemeinen Beweislastregeln zu Lasten desjenigen, der sich auf den Fortbestand des Altrechts beruft (Zöllner in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand: Juni 2018, § 20 Rn. 66; VG Würzburg, U. v. 24.2.2015 - W 4 K 14.928 - juris).

    Für die rechtserhaltende Wirkung einer Grundbucheintragung ist aber grundsätzlich erforderlich, dass die Eintragung auch die zugrunde liegende öffentlich-rechtliche Gestattung erkennen lässt, soweit es einer solchen bedurfte (VG Würzburg, U.v. 24.2.2015 - W 4 K 14.928 - juris; Zöllner in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand: Juni 2018, § 21 Rn. 36).

  • VGH Bayern, 10.02.2021 - 8 ZB 19.2464

    Erlöschen eines altrechtlichen Wasserrechts

    War zur Gewässerbenutzung nach altem Recht - wie hier gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BayWG 1907 - eine wasserrechtliche Gestattung erforderlich, muss die Grundbucheintragung auch deren Vorliegen erkennen lassen (VG Würzburg, U.v. 24.2.2015 - W 4 K 14.928 - juris Rn. 28; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, § 21 WHG Rn. 29; Zöllner in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, Stand August 2019, § 21 WHG Rn. 35; wohl a.A. Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 21 Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht