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   VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703   

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VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703 (https://dejure.org/2019,9392)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25.01.2019 - W 9 K 17.703 (https://dejure.org/2019,9392)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - W 9 K 17.703 (https://dejure.org/2019,9392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 123; PAG a.F. Art. 2 Abs. 2, Art. 16 S. 1, Art. 17 Abs. 1 Nr. 3, Art. 25 Nr. 1, Art. 28 Abs. 1, Art. 54, Art. 58, Art. 59, Art. 64; BayVwVfG Art. 35 S. 1, Art. 43 Abs. 2
    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen (Platzverweis, Sicherstellung)

  • rewis.io

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen (Platzverweis, Sicherstellung)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 10 BV 08.1422

    Sicherstellung eines Motorrads zum Zwecke der Entschärfung des

    Auszug aus VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703
    Bei der Verwahrung handelt es sich um einen Realakt (BayVGH, U.v. 26.1.2009 - 10 BV 08.1422 - juris Rn. 30), der sich spätestens mit der Herausgabe der Schlüssel am 5. Juli 2017 im Sinne des Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG vor Klageerhebung erledigt hat.

    Im vorliegenden Fall beruht die Verwahrung jedoch auf einer rechtswidrigen Sicherstellungsanordnung, so dass nach dem in der Lehre teilweise vertretenen Konnexitätsprinzip die Verwahrung schon deswegen rechtswidrig gewesen ist (vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2009 - 10 BV 08.1422 - juris Rn. 32 unter Verweis auf Knemeyer, Polizei- und Sicherheitsrecht, 10. Aufl. 2004, Rn. 358).

    Da im vorliegenden Fall die Voraussetzungen einer Sicherstellungsanordnung nie vorgelegen haben, hat der Kläger einen Anspruch auf sofortige Herausgabe der Schlüssel gehabt (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 26.1.2009 - 10 BV 08.1422 - juris Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14

    Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

    Auszug aus VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703
    Während sich die Voraussetzungen für die Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung unbedingt gestellten Beweisantrags aus § 86 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO ergeben, wird mit einem nur hilfsweise gestellten Beweisantrag lediglich die weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (BVerwG, B.v. 30.5.2014 - 10 B 34/14 - juris Rn. 7).

    Beweisanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, müssen regelmäßig dem Gericht eine weitere Sachaufklärung nicht nahelegen und können als unsubstantiiert abgelehnt werden (BVerwG, B.v. 30.5.2014 - 10 B 34/14 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 22.08.2014 - 5 C 14.1664

    Einbürgerungsantrag; Einbürgerungserleichterung wegen einer Krankheit;

    Auszug aus VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703
    Ein Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt in Bezug auf solche Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbaren Anhaltspunkt willkürlich "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (BayVGH, B.v. 22.8.2014 - 5 C 14.1664 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 10 B 09.1102

    "Papamobil" beim Christopher-Street-Day 2006 durfte nicht verboten werden

    Auszug aus VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703
    Ansonsten würde man der Polizei die Befugnis zusprechen, alle möglichen Handlungen verhüten oder unterbinden zu können und dies damit zu rechtfertigen, man habe nicht genau gewusst, ob es sich tatsächlich um Straftaten handelt (zum Ganzen: BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 10 B 09.1102 - juris Rn. 42 f.).
  • BVerwG, 20.09.2012 - 7 B 5.12

    Wertpapier; Übernahmeangebot; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703
    Nach dem sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Streitgegenstand im Allgemeinen als der prozessuale Anspruch durch die erstrebte, im Klageantrag umschriebene Rechtsfolge und den Klagegrund, d.h. den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet (st. Rspr. des BVerwG, siehe z.B. BVerwG, B.v. 20.9.2012 - 7 B 5/12 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 6 B 64.06

    Voraussetzungen für die Bejahung eines berechtigten Interesses an der

    Auszug aus VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703
    Dies ist der Fall, wenn die begehrte Feststellung, dass die angegriffene polizeiliche Maßnahme rechtswidrig war, als "Genugtuung" und/oder zur Rehabilitierung erforderlich ist, weil die polizeiliche Maßnahme diskriminierenden Charakter hatte und sich aus ihr eine objektive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen ergeben hat (vgl. BVerwG, B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 02.03.2006 - III-3/06

    Hausfriedensbruch: Hausrechtsinhaber bei Nichtverlassen eines zum Aufstellen von

    Auszug aus VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Miete von Wohnungen, sondern aller privaten Räume (vgl. z.B. für Aufsichtsgebäude der S-Bahn: KG Berlin, B.v. 3.8.2015, (2) 161 Ss 160/15 (44/15) - juris; für Grundstücke, zum Aufstellen von Wohnwagen nach Ablauf des Nutzungsvertrages: OLG Hamburg, B.v. 2.3.2006 - III 3/06 1 Ss 2/06 - juris; für Gewerberäume: LG Wuppertal, U.v. 20.5.2015, 17 O 108/15 - juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Auszug aus VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703
    Die objektive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss dabei geeignet sein, das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen - also Außenwirkung erlangt haben -, und in der Gegenwart noch fortbestehen (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Nds, U.v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 - juris Rn. 28).
  • KG, 03.08.2015 - 161 Ss 160/15

    Hausfriedensbruch: Strafantragsberechtigung bei Vermietung

    Auszug aus VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Miete von Wohnungen, sondern aller privaten Räume (vgl. z.B. für Aufsichtsgebäude der S-Bahn: KG Berlin, B.v. 3.8.2015, (2) 161 Ss 160/15 (44/15) - juris; für Grundstücke, zum Aufstellen von Wohnwagen nach Ablauf des Nutzungsvertrages: OLG Hamburg, B.v. 2.3.2006 - III 3/06 1 Ss 2/06 - juris; für Gewerberäume: LG Wuppertal, U.v. 20.5.2015, 17 O 108/15 - juris Rn. 17).
  • LG Wuppertal, 20.05.2015 - 17 O 108/15

    Wer ein Hausverbot nicht befolgt, begeht Hausfriedensbruch!

    Auszug aus VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Miete von Wohnungen, sondern aller privaten Räume (vgl. z.B. für Aufsichtsgebäude der S-Bahn: KG Berlin, B.v. 3.8.2015, (2) 161 Ss 160/15 (44/15) - juris; für Grundstücke, zum Aufstellen von Wohnwagen nach Ablauf des Nutzungsvertrages: OLG Hamburg, B.v. 2.3.2006 - III 3/06 1 Ss 2/06 - juris; für Gewerberäume: LG Wuppertal, U.v. 20.5.2015, 17 O 108/15 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629

    Ausreisekontrolle; polizeiliche Maßnahmen; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728

    Zur Frage einer Verpflichtung von Fußgängern, auf ihren Vorrang gegenüber

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • RG, 16.06.1903 - 1361/03

    Macht sich der Mieter, der unter Verletzung seiner zivilrechtlichen

  • VG Neustadt, 08.02.2024 - 5 K 445/23

    Kosten einer polizeirechtlichen Sicherstellung; Anscheinsgefahr bei Verweigerung

    Liegen jedoch zum Einsatzzeitpunkt objektiv betrachtet keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Gefahr vor, spricht man von einer das Eingreifen der Polizei nicht rechtfertigenden Putativ- oder Scheingefahr (VG Würzburg, Urteil vom 25. Januar 2019 - W 9 K 17.703 -, juris, Rn. 43; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. August 2011 - 5 K 256/11.NW -, juris, Rn. 33 ).
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