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   VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.1296   

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VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.1296 (https://dejure.org/2015,18206)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25.02.2015 - W 6 K 14.1296 (https://dejure.org/2015,18206)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - W 6 K 14.1296 (https://dejure.org/2015,18206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Widerruf, Gaststättenerlaubnis, Auflage, Untersagung, Alkoholausschank, Lebensmittelüberwachung, Terminsetzung, Auflagenbescheid, Gaststättenbetrieb, Widerrufsbescheid, Sicherheit, Ordnung, Ordnungsstörung, Ermessen, Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkte, Unzuverlässigkeit, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 22 CS 14.182

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen

    Auszug aus VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.1296
    Falls eine negative Prognose gerechtfertigt ist, stehen dann von Ausnahmen abgesehen auch keine Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkte oder grundrechtlichen Erwägungen entgegen (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - GewArch 2014, 492).

    In der Gesamtschau legen die stets ähnlich gelagerten hygiene- und lebensmittelrechtlichen Mängel den Verdacht nahe, dass die unhygienischen und teils sogar gesundheitsgefährdenden Zustände in der Gaststätte des Klägers über längere Zeiträume geradezu der Normalzustand gewesen sind, ohne dass nachhaltige Gegenmaßnahmen eingeleitet worden sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - GewArch 2014, 492).

    Vielmehr hat er die die bereits vor Bescheidserlass vorgefundenen und ähnlich gelagerten hygiene- und lebensmittelrechtlichen Missstände nach Bescheidserlass in gleicher Weise fortgeführt, sodass auch nicht von einem einmaligen Ausrutscher die Rede sein kann (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - GewArch 2014, 492).

  • VG Ansbach, 11.01.2001 - AN 4 K 00.01564
    Auszug aus VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.1296
    Aber auch Wohlverhalten vor Bescheidserlass ist wenig bedeutsam, wenn die Maßnahmen wie hier nur aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Bußgeldern bzw. unter dem Druck des schwebenden Widerrufsverfahrens erfolgen (Metzner, GastG, 6. Aufl. 2002, § 4 Rn. 15; vgl. VG Ansbach, B.v. 11.1.2001 - AN 4 K 00.01564 - juris).

    Zum Einwand, dass es Anfängerfehler gewesen seien, ist zum einen anzumerken, dass der Kläger die Gaststätte schon seit 2007 betreibt, und zum anderen, dass es im vorliegenden Zusammenhang nicht auf ein Verschulden ankommt (vgl. VG Ansbach, B.v. 11.1.2001 - AN 4 K 00.01564 - juris).

    Auch die zwischenzeitliche, aber nicht nachhaltige Besserung der Verhältnisse beruht nicht auf eine Eigeninitiative des Klägers, sondern hat ihre Grundlage in den massiven lebensmittelrechtlichen Überwachungsmaßnahmen und dem Druck des laufenden Widerrufsverfahrens (vgl. auch VG Ansbach, B.v. 12.10.2006 - AN 4 S 06.03141 - juris; B.v. 11.1.2001 - AN 4 K 00.01564 - juris).

  • VG Köln, 11.08.2009 - 1 L 976/09

    Anforderungen an Versagungsgründe bzw. Widerrufsgründe bzgl. einer

    Auszug aus VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.1296
    Rechtsgrundlage für die Gewerbeuntersagung der Gaststätte, soweit diese erlaubnisfrei betrieben wird, ist § 31 GastG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO, wonach es ebenfalls auf die Unzuverlässigkeit des Klägers ankommt (HessVGH, U.v. 1.7.2010 - 8 A 983/10 - GewArch 2011, 172; VG Köln, B.v. 11.8.2009 - 1 L 976/09 - juris).

    Notwendig ist eine Prognose über die zukünftige Entwicklung, die sich auf Tatsachen, nicht bloß auf Vermutungen stützt (VG Köln, B.v. 11.8.2009 - 1 L 976/09 - juris; Metzner, GastG, 6. Aufl. 2002, § 4 Rn. 22 ff.).

  • OVG Sachsen, 21.10.2013 - 3 A 639/12

    Zur Zulässigkeit einer (erweiterten) Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.1296
    Dies gilt auch für den Fall, dass im Zeitpunkt der Abmeldung des Gewerbes noch nicht absehbar ist, ob es tatsächlich zur Fortführung desselbigen kommen wird (vgl. VGHBW, U.v. 8.7.2014 - 8 S 1071/13 - NVwZ 2014, 1597; SächsOVG, U.v. 21.10.2013 - 3 A 639/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2014 - 8 S 1071/13

    Wirksamkeit und Erledigung der Baugenehmigung - Nutzungsunterbrechung

    Auszug aus VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.1296
    Dies gilt auch für den Fall, dass im Zeitpunkt der Abmeldung des Gewerbes noch nicht absehbar ist, ob es tatsächlich zur Fortführung desselbigen kommen wird (vgl. VGHBW, U.v. 8.7.2014 - 8 S 1071/13 - NVwZ 2014, 1597; SächsOVG, U.v. 21.10.2013 - 3 A 639/12 - juris).
  • VG Ansbach, 12.10.2006 - AN 4 S 06.03141
    Auszug aus VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.1296
    Auch die zwischenzeitliche, aber nicht nachhaltige Besserung der Verhältnisse beruht nicht auf eine Eigeninitiative des Klägers, sondern hat ihre Grundlage in den massiven lebensmittelrechtlichen Überwachungsmaßnahmen und dem Druck des laufenden Widerrufsverfahrens (vgl. auch VG Ansbach, B.v. 12.10.2006 - AN 4 S 06.03141 - juris; B.v. 11.1.2001 - AN 4 K 00.01564 - juris).
  • VGH Hessen, 01.07.2010 - 8 A 983/10

    Zuständigkeit für eine Gewerbeuntersagung bei Gaststätten

    Auszug aus VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.1296
    Rechtsgrundlage für die Gewerbeuntersagung der Gaststätte, soweit diese erlaubnisfrei betrieben wird, ist § 31 GastG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO, wonach es ebenfalls auf die Unzuverlässigkeit des Klägers ankommt (HessVGH, U.v. 1.7.2010 - 8 A 983/10 - GewArch 2011, 172; VG Köln, B.v. 11.8.2009 - 1 L 976/09 - juris).
  • VG Regensburg, 12.07.2018 - RO 5 K 17.2090

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit

    Dies alles spricht gegen einen endgültigen Aufgabewillen (vgl. VG Würzburg Urt. v. 25.2.2015 - 6 K 14.1296).
  • VG Regensburg, 12.05.2016 - RN 5 K 15.804

    Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis

    Angesichts dessen, dass die Klägerin das Gewerbe bei Bestandskraft der Gewerbeuntersagung nicht wieder anmelden könnte, die Beschwer also fortwirkt, kommt nur dann eine Erledigung des Verwaltungsakts durch Abmeldung des Gewerbes in Betracht, wenn die Aufgabe des Gewerbes endgültig ist und keine Anhaltspunkte für ein Wiederaufnehmen bestehen (VG Würzburg, U.v. 25.2.2015 - W 6 K 14.1296 -, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, U.v. 21.10.2013 - 3 A 639/12 -, juris).
  • VG Regensburg, 19.02.2018 - RO 5 S 17.2089

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Gaststättenerlaubnis

    Dies alles spricht gegen einen endgültigen Aufgabewillen (vgl. VG Würzburg Urt. v. 25.2.2015 - 6 K 14.1296).
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