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VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 19.1563 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 19.1563
- VGH Bayern, 28.07.2021 - 9 ZB 20.2276
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als …
Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 19.1563
Für den Käufer wird durch die Ausübung des Vorkaufsrechts ein Eingriff in den durch den notariellen Kaufvertrag begründeten Eigentumsverschaffungsanspruch bewirkt, was unzweifelhaft seine Klagebefugnis begründet (zum Ganzen vgl. BVerwG, B.v. 15.2.2000 - 4 B 10.00 - juris, Rn. 5).Für den Käufer, hier die Klägerin, äußert sich die privatrechtsgestaltende Wirkung der Vorkaufsrechtsausübung darin, dass sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks nicht mehr erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 15.2.2000 - 4 B 10.00 - juris Rn. 5).
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89
Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde
Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 19.1563
Die Bejahung der Allgemeinwohlrechtfertigung verlangt eine Interessenabwägung, bei der das gesetzlich anerkannte Erwerbsmotiv der Gemeinde ein solches Gewicht haben muss, dass dahinter das entgegenstehende Interesse der Vertragsparteien an freier Disposition zurückzutreten hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 18.5.1989 - 1 A 30/87 - juris; BVerwG, B.v. 15.2.1990 - 4 B 245.89 - juris Rn. 3 und 9). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10
Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts
Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 19.1563
Sie kann auch nicht als ungeschriebene Voraussetzung für die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts angenommen werden (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 12.4.2011 - 8 A 11405/10 - juris;… Jäde/Dirnberger, BauGB, 9. Aufl. 2018, § 24 Rn. 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 7 B 355/01
Voraussetzungen der materiellen Planreife; Rücknahme eines rechtswidrigen …
Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 19.1563
Damit wird allerdings schon der gesetzliche Wortlaut der Vorschrift verkannt, denn eine solche materielle Planreife i.S.d. sicheren Prognose, der vorliegende Planentwurf werde gültiges Ortsrecht, wird in § 24 Abs. 1 Satz 2 BauGB gerade ausdrücklich nicht verlangt (vgl. auch OVG NRW, B.v. 14.3.2001 - 7 B 355/01 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2016 - 10 A 1066/14
Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde auf Grundlage eines …
Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 19.1563
Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts in den Fällen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BauGB handelt es sich vielmehr um eine intendierte Entscheidung, bei welcher keine weiteren Ermessenserwägungen erforderlich sind (OVG Münster, B.v. 15.3.2016 - 10 A 1066/14 - juris; OVG Greifswald v. 28.11.2002 - 3 L 19/02 - juris).
- VGH Bayern, 13.09.2022 - 9 ZB 21.2817
Ermessensdefizit bei Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
Soweit sich der Beklagte in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg (U.v. 25.8.2020 - W 4 K 19.1563 - juris) beruft, aus der hervorgehe, dass es in Fällen wie dem vorliegenden keiner weiteren Ermessenserwägungen bedürfe, lässt er außer Acht, dass es in dem dortigen Fall, anders als hier, um ein allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, d.h. um den Erwerb öffentlicher Flächen im Bereich eines Bebauungsplans, ging. - VGH Bayern, 13.09.2022 - 9 ZB 21.2818
Ermessensfehlerhafte Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
Soweit sich der Beklagte in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg (U.v. 25.8.2020 - W 4 K 19.1563 - juris) beruft, aus der hervorgehe, dass es in Fällen wie dem vorliegenden keiner weiteren Ermessenserwägungen bedürfe, lässt er außer Acht, dass es in dem dortigen Fall, anders als hier, um ein allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, d.h. um den Erwerb öffentlicher Flächen im Bereich eines Bebauungsplans, ging.