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   VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065   

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VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065 (https://dejure.org/2021,37299)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25.08.2021 - W 6 K 20.1065 (https://dejure.org/2021,37299)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25. August 2021 - W 6 K 20.1065 (https://dejure.org/2021,37299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GastG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; BImSchG § 3 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 2; VwGO § 118; VwGO § 121
    Erfolglose Nachbarklage gegen Gaststättenerlaubnis - Bestandskraft einer Baugenehmigung

  • rewis.io

    Drittanfechtungsklage, gaststättenrechtliche Genehmigung, Betrieb eines Badekiosks, bestandskräftige Baugenehmigung, drittschützende Rechte, Berichtigung des Tenors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Würzburg, 08.11.2016 - W 4 K 14.1363
    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065
    Die vom hiesigen Kläger gegen die Baugenehmigung erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 8. November 2016 abgewiesen (Az.: W 4 K 14.1363), der Antrag auf Zulassung der Berufung war erfolglos (BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615).

    Auf das entsprechende Urteil des VG Würzburg vom 8. November 2016 (Az.: W 4 K 14.1363) und den Beschluss des BayVGH vom 3. Mai 2019 (Az.: 9 ZB 16.2615) werde verwiesen.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, auch im Verfahren W 4 K 14.1363, sowie die beigezogene Behördenakte verwiesen.

    Die Baugenehmigung zur Errichtung des Kiosks vom 21. November 2014 in der Fassung vom 23. März 2016 ist nach dem Durchlaufen des Rechtswegs bestandskräftig (VG Würzburg, U.v. 8.11.2016 - W 4 K 14.1363, BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615).

  • VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615

    Baurechtliche Nachbarklage - Zulassung der Berufung erfolglos

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065
    Die vom hiesigen Kläger gegen die Baugenehmigung erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 8. November 2016 abgewiesen (Az.: W 4 K 14.1363), der Antrag auf Zulassung der Berufung war erfolglos (BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615).

    Auf das entsprechende Urteil des VG Würzburg vom 8. November 2016 (Az.: W 4 K 14.1363) und den Beschluss des BayVGH vom 3. Mai 2019 (Az.: 9 ZB 16.2615) werde verwiesen.

    Die Baugenehmigung zur Errichtung des Kiosks vom 21. November 2014 in der Fassung vom 23. März 2016 ist nach dem Durchlaufen des Rechtswegs bestandskräftig (VG Würzburg, U.v. 8.11.2016 - W 4 K 14.1363, BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615).

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065
    Die sich hieraus ergebende Konkurrenzsituation der Baurechtsbehörde einerseits und der Gaststättenbehörde andererseits bei der Beurteilung der "örtlichen Lage" des Gewerbebetriebs ist in der Weise zu lösen, dass die zur Entscheidung berufene Behörde danach bestimmt wird, zu welchem in die originäre Zuständigkeit der beteiligten Behörden fallenden Regelungsgegenstand der stärkere Bezug besteht (BVerwG, U.v. 17.10.1989 - 1 C 18/87 unter Verweis auf BVerwGE 80, 259 (261 f.) = NVwZ 1989, 258 = NJW 1989, 1233).

    Demnach ist die Entscheidung der Baurechtsbehörde ausschlaggebend, soweit es um Rechtsfragen geht, deren Beantwortung in deren originäre Zuständigkeit fällt oder zumindest zu dieser den stärkeren Bezug hat (Erbs/Kohlhaas/Ambs/Lutz, 230. EL Mai 2020, GastG § 4 Rn. 21a; VGH BW, GewA 2001, 432 = B.v. 13.3.2001 - 14 S 2916/99 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 4.10.1988 - 1 C 72.86).

    Folglich ist es der Genehmigungsbehörde im gaststättenrechtlichen Verfahren ebenso wie nun dem Gericht verwehrt, diesen immissionsschutzrechtlichen Aspekt zu prüfen (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 - BVerwGE 80, 259 (261 f.) = NVwZ 1989, 258 = NJW 1989, 1233).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung für gaststättenrechtliche Erlaubnis -

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065
    Denn das öffentliche Interesse, zu dem der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage in Widerspruch geraten kann, beurteilt sich nicht allein nach materiell baurechtlichen, insbesondere bauplanungsrechtlichen Vorschriften; vielmehr kann sich die gaststättenrechtliche Unzulässigkeit eines Gewerbebetriebs am konkreten Ort auch aus spezifisch gewerberechtlichen Erwägungen ergeben, die unter anderem neben dem Schutz der Allgemeinheit vor nicht gewollten oder abgelehnten Kontakten mit dem Dirnenmilieu den Schutz der Jugend vor sittlicher Gefährdung bezwecken (VGH BW, GewA 2001, 432 = B.v. 13.3.2001 - 14 S 2916/99).

    Demnach ist die Entscheidung der Baurechtsbehörde ausschlaggebend, soweit es um Rechtsfragen geht, deren Beantwortung in deren originäre Zuständigkeit fällt oder zumindest zu dieser den stärkeren Bezug hat (Erbs/Kohlhaas/Ambs/Lutz, 230. EL Mai 2020, GastG § 4 Rn. 21a; VGH BW, GewA 2001, 432 = B.v. 13.3.2001 - 14 S 2916/99 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 4.10.1988 - 1 C 72.86).

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065
    Die sich hieraus ergebende Konkurrenzsituation der Baurechtsbehörde einerseits und der Gaststättenbehörde andererseits bei der Beurteilung der "örtlichen Lage" des Gewerbebetriebs ist in der Weise zu lösen, dass die zur Entscheidung berufene Behörde danach bestimmt wird, zu welchem in die originäre Zuständigkeit der beteiligten Behörden fallenden Regelungsgegenstand der stärkere Bezug besteht (BVerwG, U.v. 17.10.1989 - 1 C 18/87 unter Verweis auf BVerwGE 80, 259 (261 f.) = NVwZ 1989, 258 = NJW 1989, 1233).
  • VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.4469

    Nachbarklage - Aufhebung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065
    Wenn - wie in Bayern gem. § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO i.V. mit Art. 15 Abs. 2 AGVwGO - ein Widerspruchsverfahren entfällt und dem Nachbarn als Rechtsbehelf gegen die dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung von vornherein ausschließlich die (Dritt-)Anfechtungsklage zur Verfügung steht, gilt Entsprechendes, d.h. der Nachbar, dem die Baugenehmigung nicht bekannt gegeben wurde, muss sich, sobald er sichere Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt hat oder diese hätte erlangen müssen, so behandeln lassen, als habe die Jahresfrist zur Einlegung der Anfechtungsklage gem. §§ 74 Abs. 1 und 58 Abs. 2 VwGO zu laufen begonnen; nach Ablauf dieser Frist ist die Baugenehmigung ihm gegenüber bestandskräftig und die danach erst erhobene Anfechtungsklage ist wegen Zeitablaufs als unzulässig anzusehen (BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 14 CS 10.327 - juris Rn. 27; B.v. 4.4.2011 - 14 CS 11.263 - juris Rn. 33; VG München, U.v. 29.2.2016 - M 8 K 14.4400 - Rn. 34 ff.; U.v. 29.2.2016 - M 8 K 14.4469 - juris Rn. 36 ff.; vgl. auch OVG NRW, U.v. 4.12.2015 - 7 A 823/14 - BRS 83 Nr. 136 = juris Rn. 38 ff.).
  • VGH Bayern, 22.03.1999 - 15 B 98.207
    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065
    Weder das bauplanungsrechtliche Erfordernis gesicherter Erschließung in § 30 Abs. 2 BauGB noch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Erschließung nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO haben nachbarschützende Funktion (BayVGH, U.v. 22.3.1999 - 15 B 98.207, BayVBl 1999, 662; vgl. auch BayVGH, B.v. 29.6.1984 - 26 B 82 A.395, BayVBl 1985, 309).
  • OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16

    Baugenehmigung, Regelungsgehalt, Bauvorlagen, ; Zugehörigkeitsvermerk,

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065
    Mit Ablauf der Jahresfrist wird die Baugenehmigung gegenüber dem Nachbarn bestandskräftig (vgl. SächsOVG, U.v. 9.3.2017 - 1 A 331/16 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065
    Wenn - wie in Bayern gem. § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO i.V. mit Art. 15 Abs. 2 AGVwGO - ein Widerspruchsverfahren entfällt und dem Nachbarn als Rechtsbehelf gegen die dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung von vornherein ausschließlich die (Dritt-)Anfechtungsklage zur Verfügung steht, gilt Entsprechendes, d.h. der Nachbar, dem die Baugenehmigung nicht bekannt gegeben wurde, muss sich, sobald er sichere Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt hat oder diese hätte erlangen müssen, so behandeln lassen, als habe die Jahresfrist zur Einlegung der Anfechtungsklage gem. §§ 74 Abs. 1 und 58 Abs. 2 VwGO zu laufen begonnen; nach Ablauf dieser Frist ist die Baugenehmigung ihm gegenüber bestandskräftig und die danach erst erhobene Anfechtungsklage ist wegen Zeitablaufs als unzulässig anzusehen (BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 14 CS 10.327 - juris Rn. 27; B.v. 4.4.2011 - 14 CS 11.263 - juris Rn. 33; VG München, U.v. 29.2.2016 - M 8 K 14.4400 - Rn. 34 ff.; U.v. 29.2.2016 - M 8 K 14.4469 - juris Rn. 36 ff.; vgl. auch OVG NRW, U.v. 4.12.2015 - 7 A 823/14 - BRS 83 Nr. 136 = juris Rn. 38 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 4 B 652/15

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis zum Betrieb der Außengastronomie auf einer

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG aufgrund der Bezugnahme auf den Begriff der schädlichen Umweltweinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG, der ausdrücklich die Nachbarschaft in den durch das BImSchG vermittelten Schutz einbezieht, insoweit ein nachbarschützender Charakter zukommt (vgl. etwa VGH BW, B.v. 4.1.2016 - 6 S 475/15 - NVwZ-RR 2016, 337 Rn. 7; OVG NW, B.v. 3.11.2015 - 4 B 652/15 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15

    Abwehrrecht des Nachbarn gegen Gaststättenerlaubnis bei Verstoß gegen

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

  • BVerwG, 11.09.2018 - 4 B 34.18

    Baugenehmigung; Drittwiderspruch; Treu und Glauben; Verfristung; Verwirkung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2015 - 7 A 823/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Bereich

  • VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.4400

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung im unbeplanten Innenbereich bei geschlossener

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • VGH Bayern, 04.04.2011 - 14 CS 11.263

    Unwirksame öffentliche Zustellung einer Baugenehmigung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4

  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 22 ZB 21.2655

    Erfolglose Nachbarklage gegen Gaststättenerlaubnis - Bindungswirkung einer

    Gegen eine solche Annahme spricht insbesondere, dass der Beklagte schon in seiner Stellungnahme vom 4. Mai 2021 im erstinstanzlichen Verfahren (W 6 K 20.1065) vorgetragen hat, bei der gewählten Nebenbestimmung sei ein Textbaustein verwendet worden; Hintergrund dafür sei die laut Antragsunterlagen noch zu erstellende Trinkwasserleitung sowie die Fertigstellung der umgeplanten Kleinkläranlage gewesen.
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