Rechtsprechung
   VG Würzburg, 26.03.2009 - W 5 K 08.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,74130
VG Würzburg, 26.03.2009 - W 5 K 08.11 (https://dejure.org/2009,74130)
VG Würzburg, Entscheidung vom 26.03.2009 - W 5 K 08.11 (https://dejure.org/2009,74130)
VG Würzburg, Entscheidung vom 26. März 2009 - W 5 K 08.11 (https://dejure.org/2009,74130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,74130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Geländeoberfläche; Nachbargrundstück; erdrückende Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 16.10.2007 - 25 CS 07.2040
    Auszug aus VG Würzburg, 26.03.2009 - W 5 K 08.11
    Die dagegen gerichtete Beschwerde wies der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16. Oktober 2007 Nr. 25 CS 07.2040 zurück.

    Die Verfahrensakte W 5 S 07.911 sowie die Verfahrensakte des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs 25 CS 07.2040 wurden beigezogen.

    Dem dagegen gerichteten Vortrag der Klägerseite ist der Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren Nr. 25 CS 07.2040 nicht gefolgt: Nach der Beschwerdebegründung solle die natürliche Geländeoberfläche an der Grenze zwischen dem Baugrundstück und dem Grundstück der Kläger ca. 2,40 m tiefer "auf die Sohle des abgebrochenen Gebäudes gelegt" worden sein, welches durch das genehmigte Nebengebäude ersetzt werden solle.

    Damit erledigten sich alle Einwände der Kläger gegen die Einhaltung der Wandhöhe von durchschnittlich 3 m durch das Nebengebäude an der gemeinsamen Grundstücksgrenze (BayVGH, B.v. 16.10.2007 Nr. 25 CS 07.2040).

  • VG Würzburg, 01.08.2007 - W 5 S 07.911
    Auszug aus VG Würzburg, 26.03.2009 - W 5 K 08.11
    Den Antrag der Kläger bei Gericht, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Baugenehmigungsbescheid der Stadt Würzburg vom 30. Mai 2007 anzuordnen, wies das Verwaltungsgericht Würzburg mit Beschluss vom 1. August 2007 Nr. W 5 S 07.911 ab.

    Die Verfahrensakte W 5 S 07.911 sowie die Verfahrensakte des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs 25 CS 07.2040 wurden beigezogen.

    Hinsichtlich der vorausgegangenen Genehmigungsbescheide hatte die Beklagte zu Recht auf die entsprechenden Einzeichnungen in der Eingabeplanung zur Baugenehmigung für das frühere Nebengebäude auf dem Grundstück der Beigeladenen (Baugenehmigungsbescheid vom 27. Juli 1960) hingewiesen, (vgl. zu alledem VG Würzburg, B.v. 01.08.2007 Nr. W 5 S 07.911).

  • VGH Bayern, 28.10.2005 - 25 CS 05.2711
    Auszug aus VG Würzburg, 26.03.2009 - W 5 K 08.11
    Dies wäre etwa der Fall, wenn die Obergrenzen des § 17 BauNVO (für WR und WA: 1,2) deutlich überschritten würden (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2005 Nr. 25 CS 05.2711).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht