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   VG Würzburg, 26.05.2020 - W 1 K 19.1577   

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https://dejure.org/2020,13873
VG Würzburg, 26.05.2020 - W 1 K 19.1577 (https://dejure.org/2020,13873)
VG Würzburg, Entscheidung vom 26.05.2020 - W 1 K 19.1577 (https://dejure.org/2020,13873)
VG Würzburg, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - W 1 K 19.1577 (https://dejure.org/2020,13873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AltGG § 3; AltGG § 6; BRRG § 123a
    Anforderungen an das Merkmal der altersgeldfähigen Dienstzeit

  • rewis.io

    Erfüllung der Mindestwartezeit des Altersgeldgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Gelsenkirchen, 14.09.2018 - 3 K 4304/15

    Altersgeldgesetz; Wartezeit; Beurlaubung aus dienstlichen Interessen;

    Auszug aus VG Würzburg, 26.05.2020 - W 1 K 19.1577
    So drückt die Aussage, ein Beamter stehe "im Dienst" eines bestimmten Dienstherrn, regelmäßig nur aus, dass der Beamte in ein Beamtenverhältnis berufen wurde und dieses weiter fortbesteht und nicht, dass tatsächlich unmittelbar für den Dienstherrn Dienste geleistet werden (vgl. zu ähnlichen Erwägungen VG Gelsenkirchen, U.v. 14.9.2018 - 3 K 4304/15 -, Rn. 35, juris).

    Zur Aufrechterhaltung des vorgenannten Gleichgewichts ist es vor diesem Hintergrund nicht notwendig, auch noch das Merkmal "im Bundesdienst" restriktiv - nämlich im Sinne der tatsächlichen Dienstleistung gegenüber einem Dienstherrn nach § 2 BBG - zu verstehen (vgl. VG Gelsenkirchen, U.v. 14.9.2018 - 3 K 4304/15 -, Rn. 55, juris).

    Versorgungsrechtlich wirksame Beamtendienstzeiten sollen damit portabel gemacht werden (vgl. auch den Diskussionsbeitrag des Abgeordneten Schuster (CDU/CSU), BT-PlPr 17/228, S. 28509 A.; VG Gelsenkirchen, U.v. 14.9.2018 - 3 K 4304/15 - juris).

    Jedenfalls stehen die europarechtlichen Implikationen des AltGG einer restriktiven, engen Auslegung der einen Altersgeldanspruch begründenden Tatbestandsmerkmale entgegen (VG Gelsenkirchen, U.v. 14.9.2018 - 3 K 4304/15 - juris).

  • EuGH, 13.07.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der

    Auszug aus VG Würzburg, 26.05.2020 - W 1 K 19.1577
    So hat der EuGH mit Urteil vom 13. Juli 2016 - C-187/15 - in der Rs. Pöpperl entschieden, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt wird, wenn ein Beamter im Falle seines freiwilligen Ausscheidens das Ruhegehalt aus der Beamtenversorgung verliert und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird.

    Eine Rechtfertigung ist etwa - wie in der Rs. Pöpperl - schon dann ausgeschlossen, wenn der Mitgliedstaat mit einer derartigen Regelung die Treue der Beamten zum öffentlichen Dienst fördern will, dies aber nicht in kohärenter und systematischer Weise geschieht, weil beispielsweise Versorgungsanwartschaften im Falle eines Wechsels zwischen den Gliedstaaten eines Mitgliedstaats portabel sind, nicht aber im Falle des Wechsels in einen anderen Mitgliedstaat (EuGH, U.v. 13.7.2016 - C-187/15 -, Rn. 28, 37, juris).

  • VGH Bayern, 10.04.2007 - 3 B 02.3062

    Beamtenrecht, Zuordnung staatlicher Lehrkräfte an private Schulträger -

    Auszug aus VG Würzburg, 26.05.2020 - W 1 K 19.1577
    Dienstherrenbefugnisse werden nicht übertragen, sondern nur Direktions- und Weisungsbefugnisse (BayVGH, B.v. 10.4.2007 - 3 B 02.3062 - juris).
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