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   VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468   

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VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468 (https://dejure.org/2013,44803)
VG Würzburg, Entscheidung vom 26.11.2013 - W 4 K 13.468 (https://dejure.org/2013,44803)
VG Würzburg, Entscheidung vom 26. November 2013 - W 4 K 13.468 (https://dejure.org/2013,44803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen; ordnungsgemäße und schadlose Verwertung nicht dargelegt; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer

    Auszug aus VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468
    Das ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Für die Anzeige einer künftigen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG begnügt sich der Gesetzgeber hingegen offenkundig mit einem geringeren Grad der Verifizierung (so explizit NdsOVG, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe);

    Auszug aus VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde (20 CS 13.1945) wurde vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 14. November 2013 zurückgewiesen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 14. November 2013 (20 CS 13.1945) umfassend dargelegt, dass bei der von der Klägerin angezeigten Sammlung nicht von einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung ausgegangen werden kann.

    Er hat vielmehr im Beschluss vom 14. November 2013 (20 CS 13.1945) die Auffassung der Kammer im Beschluss vom 26. August 2013 (4 W S 13.704) geteilt, wonach sich die streitgegenständliche Verfügung als verhältnismäßig darstellt und hat hierzu ausgeführt (Rn. 15 ff.):.

  • VG Würzburg, 26.08.2013 - W 4 S 13.704

    Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung der

    Auszug aus VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468
    Am 14. August 2013 stellte die Klägerin bei Gericht den Antrag (W 4 S 13.704), die aufschiebende Wirkung ihrer Klage vom 7. Juni 2013 wiederherzustellen.

    Mit Beschluss vom 26. August 2013 lehnte die Kammer im Verfahren W 4 S 13.704 den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Ziffer 1 des Bescheids der Stadt Aschaffenburg vom 6. Mai 2013 sowie auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Ziffer 3 des Bescheids vom 6. Mai 2013 ab.

    Die Kammer ist im Beschluss vom 26. August 2013 im Verfahren W 4 S 13.704 bzgl. der Anordnung des Sofortvollzugs in Ziffer 2 des streitgegenständlichen Bescheids davon ausgegangen, dass die Untersagungsverfügung nach summarischer Prüfung ihre Rechtsgrundlage jedenfalls in § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG findet und dass offenbleiben kann, ob sie auch auf § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG gestützt werden kann.

  • Drs-Bund, 07.05.2010 - BT-Drs 17/1652
    Auszug aus VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468
    Die Darlegung der Verwertungswege und der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der gesammelten Abfälle ist zur Klärung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 und Absatz 3 bestehen, unbedingt erforderlich (BT-Drucksache 17/1652 S. 106).

    Durch die Festlegung der beizubringenden Angaben und Unterlagen bestehen schon im Vorfeld einer geplanten Sammlung Planungssicherheit und eine ausreichende Rechtssicherheit, ob die Sammlung durchgeführt werden kann (BT-Drucksache 17/1652 S. 106).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche

    Auszug aus VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468
    Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine Zwangsmittel bewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).

    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach- und Rechtlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.".

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 CS 12.841

    Beschwerde; gewerbliche Sammlung von Abfällen

    Auszug aus VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468
    Hierbei wird teilweise von der Rechtsprechung gefordert (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - unter Verweis auf VG Ansbach, B.v. 30.3.2012 - AN 11 S 12.00357 - zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG; VG Ansbach, U.v. 16.1.2013 - AN 11 K 12.00358 - Rn. 34; alle juris), dass dies durch Vorlage eines Vertrags mit dem Verwerter, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiert, nachzuweisen ist.

    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach- und Rechtlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 B 10533/13
    Auszug aus VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468
    Das ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
  • BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64

    Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG

    Auszug aus VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468
    Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U. v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).
  • VG Würzburg, 15.04.2013 - W 4 S 13.145

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Gewerbliche Sammlung von Glas,

    Auszug aus VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468
    Diese sind vom Sammler transparent und nachvollziehbar darzulegen (VG Würzburg, B.v. 16.10.2012 - W 4 S 12.833 und B.v. 15.4.2013 - W 4 S 13.145 - beide juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 607/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468
    Eine Untersagung nach der erstgenannten Regelung setze - wie auch das OVG Nordrhein-Westfalen am 19. Juli 2013 (20 B 607/13) entschieden habe - nicht lediglich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit voraus, vielmehr müssten diese ein erhebliches Gewicht haben, um eine Untersagung rechtfertigen zu können.
  • VGH Bayern, 15.07.2013 - 20 ZB 13.872

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Anzeigeverfahren für Sammlungen;

  • VG Ansbach, 30.03.2012 - AN 11 S 12.00357

    Unbegründeter Eilantrag gegen Untersagung einer gewerblichen Schrott- und

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • VG Ansbach, 16.01.2013 - AN 11 K 12.00358

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen Sammlung von

  • VG Würzburg, 16.10.2012 - W 4 S 12.833

    Abfallrechtliche Anordnungen; Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen

  • VG Würzburg, 06.06.2013 - W 4 S 13.441

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Befristung einer gewerblichen

  • VG Würzburg, 27.01.2015 - W 4 K 13.951

    Untersagung einer Sammlung

    Mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 wies der Berichterstatter die Parteien darauf hin, dass die Gerichtsakten W 4 K 13.468 und W 4 S 13.704 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der D... GmbH gegen den Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 6. Mai 2013, mit der die Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde), die Gerichtsakten W 4 K 13.622 und W 4 S 13.623 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der D... GmbH gegen den Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 18. Juni 2013, mit der die Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde), die Gerichtsakten W 4 K 13.486 und W 4 S 13.600 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 15. Mai 2013, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde) sowie die Gerichtsakten W 4 K 12.1129 und W 4 S 12.1130 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 29. November 2012, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Alttextilien untersagt wurde) beigezogen und zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht werden.
  • VG Würzburg, 26.08.2013 - W 4 S 13.704
    Gegen Ziffern 1, 3, 4 und 5 dieses Bescheids erhob die Antragstellerin am 7. Juni 2013 Klage (W 4 K 13.468) und beantragte am 14. August 2013,.
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