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   VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12   

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VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12 (https://dejure.org/2014,750)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27.01.2014 - W 4 S 14.12 (https://dejure.org/2014,750)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - W 4 S 14.12 (https://dejure.org/2014,750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vorzeitige Besitzeinweisung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausbau der Bundesautobahn A3 - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die vorzeitige Besitzeinweisung eines für den Ausbau benötigten Grundstücks abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausbau der Bundesautobahn A3

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Ausbau der Bundesautobahn A3 - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die vorzeitige Besitzeinweisung eines für den Ausbau benötigten Grundstücks abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 AS 12.40066

    Vorzeitige Besitzeinweisung, Gebotensein des Beginns von Baumaßnahmen, gebundene

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12
    Dabei sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache von maßgeblicher Bedeutung (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.1987 - 26 CS 87.01144 - BayVBl. 1988, 369 - BayVGH, B.v. 14.12.2012 - 8 AS 12.40066 - juris; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Auflage, 2010, § 80 Rn. 60).

    Der sofortige Beginn von Bauarbeiten bei der fernstraßenrechtlichen vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 18f Abs. 1 Satz 1 FStrG ist auch dann geboten, wenn Vorarbeiten auf den von der Besitzeinweisung betroffenen Grundstücken notwendig sind oder unerlässliche Ausschreibungs- und Vergabevorgänge anstehen (BayVGH, U.v. 11.9.2002 - 8 A 02.40028 - VGH n.F. 56, 4 und B.v. 14.12.2012 - 8 AS 12.40066 - juris).

    Sie orientiert sich an Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, U.v. 27.9.1973 - III ZR 131/71 - BGHZ 61, 240) sowie des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (zuletzt B.v. 19.9.2013 - 8 A 12.40065 und B.v. 14.12.2012 - 8 AS 12.40066 - beide juris), wonach der Streitwert in Besitzeinweisungsstreitigkeiten in der Regel 20 % des Werts der Flächen beträgt.

  • VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 A 12.40065

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Gebotensein des Beginns der Bauarbeiten, gebundene

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12
    ein unter zeitlichem Blickwinkel gesteigertes öffentliches Interesse vorliegen muss (so OVG NW, B.v. 16.9.2010 - 11 B 1179/10 - juris; Aust in Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kap. 39 Rn. 35; Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 18f Rn. 10), ist mit der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt GB vom 19.9.2013 - 8 A 12.40065 - juris) angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 18f Abs. 1 Satz 3 FStrG abzulehnen.

    Sie orientiert sich an Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, U.v. 27.9.1973 - III ZR 131/71 - BGHZ 61, 240) sowie des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (zuletzt B.v. 19.9.2013 - 8 A 12.40065 und B.v. 14.12.2012 - 8 AS 12.40066 - beide juris), wonach der Streitwert in Besitzeinweisungsstreitigkeiten in der Regel 20 % des Werts der Flächen beträgt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - 11 B 1179/10

    Ausreichende Bestimmtheit eines Besitzeinweisungsbeschlusses bei Darstellung der

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12
    ein unter zeitlichem Blickwinkel gesteigertes öffentliches Interesse vorliegen muss (so OVG NW, B.v. 16.9.2010 - 11 B 1179/10 - juris; Aust in Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kap. 39 Rn. 35; Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 18f Rn. 10), ist mit der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt GB vom 19.9.2013 - 8 A 12.40065 - juris) angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 18f Abs. 1 Satz 3 FStrG abzulehnen.

    Denn ein solches Interesse ist regelmäßig indiziert, wenn es sich - wie hier (s.u. 2.2.3) - um ein Vorhaben handelt, für das der Bundesgesetzgeber einen vordringlichen Bedarf festgestellt hat (vgl. OVG NW, B.v. 16.9.2010 - 11 B 1179/10 - juris; Marschall, FStrG, § 18f Rn. 11).

  • BVerwG, 14.08.2013 - 9 VR 6.13

    Sofortige Vollziehung; Vollzugsinteresse; Aussetzungsinteresse; offene

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12
    Auf den an das Bundesverwaltungsgericht gerichteten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (Az. 9 VR 6.13) setzte die Regierung von Unterfranken mit Bescheid vom 9. August 2013 den gesetzlichen Sofortvollzug des Planergänzungsbeschlusses mit Bescheid vom 9. August 2013 insoweit aus, als er bauliche Vollzugsmaßnahmen zur Umsetzung der Behelfsfahrbahn im Bereich des Würzburger Stadtteils Heuchelhof von Bau-km 289+200 bis Bau-km 289+650 und daran anschließenden Verbreiterungen der Richtungsfahrbahn Nürnberg in den Bereichen von Bau-km 288+500 bis Bau-km 289+200 sowie von Bau-km 289+650 bis Bau-km 290+600 umfasst.

    Mit Beschluss vom 14. August 2013 stellte das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes insoweit ein, als sich der Antrag durch den Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 9. August 2013 erledigt hatte und lehnte im Übrigen den Antrag ab (Az. 9 VR 6.13).

  • VGH Bayern, 11.09.2002 - 8 A 02.40028

    Voraussetzungen einer rechtmäßigen fernstraßenrechtlichen Besitzeinweisung

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12
    Dass der sofortige Beginn der Bauarbeiten im Sinne des § 18f Abs. 1 Satz 1 FStrG "geboten" ist, setzt zum einen voraus, dass die notwendigen Bauarbeiten auf dem Grundstück nach dem Bauablaufplan des Straßenbaulastträgers unmittelbar bevorstehen und dass keine erheblichen Hindernisse, wie etwa die fehlende Bereitstellung von Haushaltsmitteln, für deren Realisierung vorliegen (vgl. BayVGH, U.v. 11.9.2002 - 8 A 02.40028 - VGH n.F. 56, 4; OVG NW, B.v. 16.9.2010 - 11 B 1178/10 - juris).

    Der sofortige Beginn von Bauarbeiten bei der fernstraßenrechtlichen vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 18f Abs. 1 Satz 1 FStrG ist auch dann geboten, wenn Vorarbeiten auf den von der Besitzeinweisung betroffenen Grundstücken notwendig sind oder unerlässliche Ausschreibungs- und Vergabevorgänge anstehen (BayVGH, U.v. 11.9.2002 - 8 A 02.40028 - VGH n.F. 56, 4 und B.v. 14.12.2012 - 8 AS 12.40066 - juris).

  • BVerwG, 02.10.2013 - 9 A 23.12

    Ausführungsplanung; Planänderung; Planergänzung; unterlassene UVP-Prüfung;

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12
    Eine unter dem Az. 9 A 23/12 geführte Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Negativattest vom 31. August 2012 (Überführung) wurde mit Urteil vom 2. Oktober 2013 abgewiesen.
  • VGH Bayern, 23.04.2002 - 8 AS 02.40027
    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12
    Im behördlichen Besitzeinweisungsverfahren und in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist es deshalb nicht möglich und nicht zulässig, Angriffe gegen die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung nach § 17 FStrG vorzutragen (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 23.4.2002 - 8 AS 02.40027 - juris).
  • BVerwG - 9 A 13.13 (anhängig)
    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12
    Gegen vorgenannten Bescheid haben die Antragstellerin und drei weitere Personen Klage zum Bundesverwaltungsgericht erhoben (Az. 9 A 13.13), über die noch nicht entschieden wurde.
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 8 A 09.40021

    Erledigung; Besitzeinweisung; Verhandlungen; Entschädigungsangebot

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12
    Die Frage, ob aus der Formulierung "unter Vorbehalt der Entschädigungsansprüche" herzuleiten ist, dass ein Entschädigungsangebot keine Verfahrensvoraussetzung für die Besitzeinweisung darstellt, wie es für die Einleitung des Enteignungsverfahrens geboten ist (so Marschall, FStrG, § 18f Rn. 13; in diesem Sinne wohl auch VG München, B.v. 24.9.2008 - M 24 S 08.4515 - juris) oder ob nicht zumindest der ernsthafte Versuch eines freihändigen Erwerbs unternommen worden sein muss (in diesem Sinn: BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 8 A 09.40021 - juris - Einstellungsbeschluss nach beiderseitiger Erledigungserklärung; Allesch, BayVBl 2011, 289, 291) muss hier nicht entschieden werden.
  • VG München, 24.09.2008 - M 24 S 08.4515

    Vorzeitige Besitzeinweisung; sofortiger Baubeginn geboten; Weigerung zur

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 4 S 14.12
    Die Frage, ob aus der Formulierung "unter Vorbehalt der Entschädigungsansprüche" herzuleiten ist, dass ein Entschädigungsangebot keine Verfahrensvoraussetzung für die Besitzeinweisung darstellt, wie es für die Einleitung des Enteignungsverfahrens geboten ist (so Marschall, FStrG, § 18f Rn. 13; in diesem Sinne wohl auch VG München, B.v. 24.9.2008 - M 24 S 08.4515 - juris) oder ob nicht zumindest der ernsthafte Versuch eines freihändigen Erwerbs unternommen worden sein muss (in diesem Sinn: BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 8 A 09.40021 - juris - Einstellungsbeschluss nach beiderseitiger Erledigungserklärung; Allesch, BayVBl 2011, 289, 291) muss hier nicht entschieden werden.
  • VGH Bayern, 09.08.2004 - 22 AS 04.40028

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; vorzeitige Besitzeinweisung; sofortige

  • BGH, 27.09.1973 - III ZR 131/71

    Abrücken des Begünstigten von seinem Angebot im Enteignungsverfahren; Ablehnung

  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 2297/10

    Nachteile bei verzögerter Fertigstellung der sog "Ethylenpipeline Süd" überwiegen

  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

  • VG Würzburg, 13.08.2014 - W 4 S 14.765

    Vorläufiger Rechtsschutz; vorzeitige Besitzeinweisung; fehlendes

    Dies ist mit dem unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss vom 17. Dezember 2009 für den fraglichen Autobahnabschnitt aber gerade der Fall, wie bereits die Kammer mit Beschluss vom 27. Januar 2014 im ebenfalls die Antragstellerin betreffenden Verfahren W 4 S 14.12 und der Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 25. März 2014 (8 CS 14.331) ausdrücklich entschieden haben.
  • VG Würzburg, 13.08.2014 - W 4 S 14.758

    Vorläufiger Rechtsschutz; vorzeitige Besitzeinweisung; kommunales

    Dies ist mit dem unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss vom 17. Dezember 2009 für den fraglichen Autobahnabschnitt aber gerade der Fall, wie bereits die Kammer mit Beschluss vom 27. Januar 2014 im ebenfalls die Antragstellerin betreffenden Verfahren W 4 S 14.12 und der Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 25. März 2014 (8 CS 14.331) ausdrücklich entschieden haben.
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