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   VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253   

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VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253 (https://dejure.org/2020,5131)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27.02.2020 - W 1 S 20.253 (https://dejure.org/2020,5131)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - W 1 S 20.253 (https://dejure.org/2020,5131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG § 41; BayBG Art. 62, Art. 64 Nr. 2,Art. 86, Art. 143; VwGO § 80 Abs. 3, 5, § 113 Abs. 1 S. 1, § 154; StBerG § 4 Nr. 11, § 13, § 23 Abs. 6, § 61; GKG § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 1
    Untersagung einer Tätigkeit eines Finanzbeamten im Ruhestand als Berater für die Lohnsteuerhilfe

  • rewis.io

    Untersagung einer Tätigkeit eines Finanzbeamten im Ruhestand als Berater für die Lohnsteuerhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253
    Ein derartiger Fall ist hier gegeben, da mit der Anordnung des Sofortvollzugs die Gefahrenabwehr für ein ausgesprochen empfindliches Schutzgut, die Aufrechterhaltung der Integrität der öffentlichen Verwaltung, bezweckt wird (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris m.w.N.).

    Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110; v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

    Maßstab hierfür ist die Sichtweise des sachlich denkenden Bürgers (vgl. BVerwG U.v. 6.12.1989 a.a.O.).

    Es soll schon der Anschein verhindert werden, die dienstliche Tätigkeit, die dienstlichen Kenntnisse und die dienstlichen Kontakte des Ruhestandsbeamten könnten zu einer günstigeren Bearbeitung der von dem Antragsteller vertretenen Steuerfälle führen (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; OVG NRW, B.v. 22.4.2014 - 6 B 34/14 - juris; VG München, B.v. 18.11.2019 - M 5 S 19.4865 - juris).

    Der Wahrung der Integrität der Verwaltung sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (vgl. BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - juris) bzw. jedenfalls im Regelfall (vgl. OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 20.08.2013 - 3 CS 13.1110 - juris).

  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

    Auszug aus VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253
    Ein derartiger Fall ist hier gegeben, da mit der Anordnung des Sofortvollzugs die Gefahrenabwehr für ein ausgesprochen empfindliches Schutzgut, die Aufrechterhaltung der Integrität der öffentlichen Verwaltung, bezweckt wird (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris m.w.N.).

    Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110; v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob bei verständiger Würdigung der gegenwärtig erkennbaren Umstände der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Beamten im Ruhestand zu den Mitarbeitern der Behörde, der er bis zu seiner Pensionierung angehörte, eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert werden könnte (BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; B.v. 11.1.1988 - 3 CS 87.03322 - juris; B.v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris); insoweit ist auch nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (VG Saarland v. 16.7.2012 - 2 L 419/12 - juris).

    Der Wahrung der Integrität der Verwaltung sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (vgl. BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - juris) bzw. jedenfalls im Regelfall (vgl. OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 20.08.2013 - 3 CS 13.1110 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2014 - 6 B 34/14

    Untersagung jeglicher steuerberatender Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich des

    Auszug aus VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253
    Es soll schon der Anschein verhindert werden, die dienstliche Tätigkeit, die dienstlichen Kenntnisse und die dienstlichen Kontakte des Ruhestandsbeamten könnten zu einer günstigeren Bearbeitung der von dem Antragsteller vertretenen Steuerfälle führen (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; OVG NRW, B.v. 22.4.2014 - 6 B 34/14 - juris; VG München, B.v. 18.11.2019 - M 5 S 19.4865 - juris).

    Die Vorschriften haben ersichtlich verschiedene und voneinander zu trennende Anwendungsbereiche (vgl. OVG NRW, B.v. 22.4.2014 - 6 B 34/14 - juris).

  • VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17

    Untersagung der Erwerbstätigkeit eines Ruhestandsbeamten

    Auszug aus VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253
    Die Tätigkeit des Ruhestandsbeamten muss also bei verständiger Würdigung den Anschein einer Ausnutzung seiner früheren Amtsstellung einschließlich persönlicher Kontakte zu den früheren Kollegen zulassen (vgl. BVerwG, U.v. 04.05.2017 - 2 C 45/16 - juris; Hess. VGH, B.v. 20.12.2017 - 1 B 1573/17 - juris).

    Der beschriebene Anschein drängt sich hier in besonderer Weise auf, weil der Kläger in seiner neuen Tätigkeit die gleiche Materie - Einkommensteuerveranlagung - in demselben örtlichen Zuständigkeitsbereich mit einem sich überschneidenden Personenkreis bearbeitet wie zuvor im aktiven Dienst, also gleichsam nur "die Seiten wechselt", sodass ein unmittelbarer und enger Zusammenhang zwischen seiner früheren dienstlichen Tätigkeit und der nunmehr von ihm ausgeübten Tätigkeit besteht verbunden mit einer der früheren Tätigkeit diametral entgegenstehenden Interessenwahrnehmung (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2016 - 3 ZB 14.1306 - juris; Hess. VGH, B.v. 20.12.2017 - 1 B 1573/17 - juris).

  • VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241

    Untersagung der Rechtsanwaltstätigkeit eines im Ruhestand befindlichen ehemaligen

    Auszug aus VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253
    Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110; v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

    Es handelt sich hierbei nicht um eine übertriebene Befürchtung, sondern um eine durchaus berechtigte Annahme, ohne dass dem Antragsteller hiermit zugleich der Vorwurf gemacht würde, dass er das im Laufe seiner aktiven Dienstzeit erworbene spezifische Amtswissen tatsächlich zugunsten der Steuerpflichtigen ausnutzt; denn konkrete Zweifel an der persönlichen Integrität des Antragstellers müssen gerade nicht bestehen, um eine Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen anzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 3 CS 08.3301

    Richter im Ruhestand

    Auszug aus VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253
    Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110; v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob bei verständiger Würdigung der gegenwärtig erkennbaren Umstände der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Beamten im Ruhestand zu den Mitarbeitern der Behörde, der er bis zu seiner Pensionierung angehörte, eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert werden könnte (BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; B.v. 11.1.1988 - 3 CS 87.03322 - juris; B.v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris); insoweit ist auch nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (VG Saarland v. 16.7.2012 - 2 L 419/12 - juris).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95

    Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem

    Auszug aus VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253
    Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110; v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

    Nur wenn dies der Fall ist, ist das Verbot für diesen kürzeren Zeitraum auszusprechen (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - juris, zu § 20a Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 SG. a.F.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1991 - 1 B 3117/90

    Öffentliches Interesse; Sofortige Vollziehung einer Verfügung; Untersagung der

    Auszug aus VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253
    Der Wahrung der Integrität der Verwaltung sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (vgl. BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - juris) bzw. jedenfalls im Regelfall (vgl. OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 20.08.2013 - 3 CS 13.1110 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10

    Untersagung der Ausübung steuerberatender Tätigkeit eines in den Ruhestand

    Auszug aus VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253
    Der Wahrung der Integrität der Verwaltung sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (vgl. BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - juris) bzw. jedenfalls im Regelfall (vgl. OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 20.08.2013 - 3 CS 13.1110 - juris).
  • VG Saarlouis, 16.07.2012 - 2 L 419/12

    Tätigkeitsverbot eines früheren Richters als Rechtsanwalt

    Auszug aus VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253
    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob bei verständiger Würdigung der gegenwärtig erkennbaren Umstände der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Beamten im Ruhestand zu den Mitarbeitern der Behörde, der er bis zu seiner Pensionierung angehörte, eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert werden könnte (BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; B.v. 11.1.1988 - 3 CS 87.03322 - juris; B.v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris); insoweit ist auch nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (VG Saarland v. 16.7.2012 - 2 L 419/12 - juris).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91

    Soldaten - Ruhestand - Erwerbstätigkeit

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

  • VGH Bayern, 11.01.1988 - 3 CS 87.03322
  • VG Köln, 13.12.2013 - 19 L 1671/13

    Versagung der Ausübung einer Tätigkeit eines Ruhestandsbeamten im Falle der

  • VGH Bayern, 13.11.2003 - 8 CS 03.2170

    Zulässigkeit der Gewinnung von Kalziumsulfat (Gips) durch Tagebau nahe eines

  • VG München, 18.11.2019 - M 5 S 19.4865

    Untersagung der Tätigkeit als Rechtsanwalt im früheren Aufgabenbereich als

  • BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 3 ZB 14.1306

    Untersagung anwaltlicher Tätigkeit eines früheren Richters einer Kammer für

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