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   VG Würzburg, 27.07.2016 - W 2 K 15.96   

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https://dejure.org/2016,24210
VG Würzburg, 27.07.2016 - W 2 K 15.96 (https://dejure.org/2016,24210)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27.07.2016 - W 2 K 15.96 (https://dejure.org/2016,24210)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - W 2 K 15.96 (https://dejure.org/2016,24210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag für die Unterhaltung einer Entwässerungsleitung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.2358

    Sanierungsanordnung; privater Anschlusskanal; Indizien für eine (frühere)

    Auszug aus VG Würzburg, 27.07.2016 - W 2 K 15.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt den Kanalbestandsplänen, dem sogenannten "Abwasserkataster" (vgl. Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungs- und Unternehmensrecht Teil I, Frage 5 Nr. 4.3), einer Gemeinde besondere Bedeutung zu (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2014 - 20 C 14.1200 - juris - unter Hinweis u. a. auf U.v. 21.3.2012 - 4 B 11.2358 - juris).

    Darüber hinaus sind solche Bestandspläne bei der exakten Bestimmung des Umfanges eines zur Entwässerungsanlage gehörenden Kanalnetzes hilfreich (BayVGH, U.v. 21.3.2012 - 4 B 11.2358 - juris).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dazu weiter ausgeführt (BayVGH, U.v. 21.3.2012 - 4 B 11.2358 - juris), ob ein bestehender Kanal Teil einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung ist, beurteilt sich danach, ob er vom Einrichtungsbetreiber durch einen Widmungsakt der allgemeinen Benutzung zugänglich gemacht worden ist und im öffentlichen Interesse unterhalten wird.

  • VGH Bayern, 03.07.2014 - 20 C 14.1200

    Beschwerde gegen Erinnerungsentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren;

    Auszug aus VG Würzburg, 27.07.2016 - W 2 K 15.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt den Kanalbestandsplänen, dem sogenannten "Abwasserkataster" (vgl. Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungs- und Unternehmensrecht Teil I, Frage 5 Nr. 4.3), einer Gemeinde besondere Bedeutung zu (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2014 - 20 C 14.1200 - juris - unter Hinweis u. a. auf U.v. 21.3.2012 - 4 B 11.2358 - juris).
  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 20 B 08.1190

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Entstehen

    Auszug aus VG Würzburg, 27.07.2016 - W 2 K 15.96
    Es war ersichtlich als im Außenbereich liegendes Grundstück nicht im Sinne der Rechtsprechung von der öffentlichen Entwässerungsanlage des Beklagten erschlossen (vgl. BayVGH, U.v.15.7.2008 - 20 B 08.1190 - juris - m.w.N).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG Würzburg, 27.07.2016 - W 2 K 15.96
    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 6.9.1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170) hat dazu entschieden, dass im öffentlichen Recht ein Anspruch des Bürgers gegen die Verwaltung auf Erstattung seiner Aufwendungen für die Wahrnehmung von Aufgaben in Betracht kommt, die an sich zum Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung gehören.
  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 8 ZB 11.591

    Öffentlich-rechtliche GoA; Verkehrssicherungspflicht; Stützmauer an

    Auszug aus VG Würzburg, 27.07.2016 - W 2 K 15.96
    1.1.1 Im öffentlichen Recht ist ein Anspruch gegen den Träger der Verwaltung auf Erstattung von Aufwendungen nach den Vorschriften über die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677, § 683 Satz 1, § 670 BGB entsprechend) für die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 15.02.2012 - 8 ZB 11.591 - juris).
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