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   VG Würzburg, 28.04.2020 - W 1 K 19.32325   

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https://dejure.org/2020,9140
VG Würzburg, 28.04.2020 - W 1 K 19.32325 (https://dejure.org/2020,9140)
VG Würzburg, Entscheidung vom 28.04.2020 - W 1 K 19.32325 (https://dejure.org/2020,9140)
VG Würzburg, Entscheidung vom 28. April 2020 - W 1 K 19.32325 (https://dejure.org/2020,9140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 61 Abs. 2; AufenthG § 4a, § 39, § 40; BeschV § 32 Abs. 2 Nr. 5
    Kein Anspruch auf unbeschränkte Beschäftigungserlaubnis für Asylbewerber

  • rewis.io

    Anspruch auf unbeschränkte Beschäftigungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VG Würzburg, 28.04.2020 - W 1 K 19.32325
    Sie gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob der erstrebte Verwaltungsakt auf Antrag oder von Amts wegen zu erlassen ist (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2007 - 6 C 42/06 - juris m.w.N.; U.v. 31.8.1995 - 5 C 11/94 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, § 42 Rn. 6).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VG Würzburg, 28.04.2020 - W 1 K 19.32325
    Sie gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob der erstrebte Verwaltungsakt auf Antrag oder von Amts wegen zu erlassen ist (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2007 - 6 C 42/06 - juris m.w.N.; U.v. 31.8.1995 - 5 C 11/94 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, § 42 Rn. 6).
  • VG Frankfurt/Oder, 27.08.2021 - 3 L 263/21
    Die noch in Frage kommenden Anspruchsgrundlage für die Erteilung einer unbeschränkten Beschäftigungserlaubnis aus § 61 Abs. 2 AsylG i. V. m. § 4a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i. V. m. § 32 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3 Beschäftigungsverordnung (BeschV), wonach einem Asylbewerber die Ausübung einer Beschäftigung ohne vorherige Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erlaubt werden kann, wenn er sich für vier Jahre ununterbrochen erlaubten, geduldeten oder gestatteten im Bundesgebiet aufhält, steht im Ermessen des Antraggegners (vgl. VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 28. April 2020 - W 1 K 19.32325 -, juris Rn. 24) und kann mangels Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung auf Null nicht Gegenstand eines Anordnungsanspruches sein.
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