Rechtsprechung
VG Würzburg, 28.05.2008 - W 6 K 07.605 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Lebensmittelrechtliche Anordnung; Panadeanteil bei panierten Schnitzeln; präparative Gravimetrie/präparativ-gravimetrische Untersuchung; Deutsches Lebensmittelbuch; Ermittlung der Verbrauchererwartung; Vollstreckungsandrohung für "jeden Fall der Zuwiderhandlung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 23.07.1998 - 25 B 95.01001
Auszug aus VG Würzburg, 28.05.2008 - W 6 K 07.605
Sie sind vielmehr Sachverständigengutachten von besonderer Qualität und eine wesentliche Hilfe zur Feststellung einer bestehenden allgemeinen Verkehrsauffassung und damit einer Verbrauchererwartung (…BVerwG, a.a.O.; BayVGH, Beschl.v. 23.07.1998, 25 B 95.01001).Insbesondere ist der Schluss aus der Irreführung eines Richters auf die Irreführung eines nicht unerheblichen Teils der Verbraucher regelmäßig gerechtfertigt, weshalb in einem solchen Fall die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht erforderlich ist (BayVGH, Beschl.v. 23.07.1998, 25 B 95.01001; Urt.v. 03.05.2000, 25 B 97.3555; BVerwG v. 02.04.1991, NJW 1992, 588).
- BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89
Irreführung - Gemeinschaftsrecht
Auszug aus VG Würzburg, 28.05.2008 - W 6 K 07.605
Da der nationale Gesetzgeber die Regelung des § 11 Abs. 2 Nr. 2.b) LFGB als Unterfall des Schutzes des Verbrauchers vor Täuschung, welcher grundsätzlich durch die VO (EG) 178/2002 und die Richtlinie 2000/13/EG geregelt wird, behandelt, ist zwar auch hier auf den nach Rechtsprechung des EuGH maßgeblichen aufmerksamen, informierten Verbraucher, der die mit den Lebensmittel angebotenen Informationen aufnimmt, abzustellen (vgl. BVerwGE 89, 320; BayVGH, Urt.v. 03.05.2000, 25 B 97.3555).Das Bundesverwaltungsgericht wendet auf Fälle der Täuschung im Sinne des § 11 LFGB die Grundsätze des EuGH hinsichtlich des Verbraucherschutzes und der Verwechslungsgefahr zum Begriff der Maßnahmen gleicher Wirkung nach Art. 28 EG auch auf Fälle mit reinem Inlandsbezug an (BVerwGE 89, 320).
- VGH Bayern, 17.05.2000 - 25 B 97.3555
Auszug aus VG Würzburg, 28.05.2008 - W 6 K 07.605
Insbesondere ist der Schluss aus der Irreführung eines Richters auf die Irreführung eines nicht unerheblichen Teils der Verbraucher regelmäßig gerechtfertigt, weshalb in einem solchen Fall die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht erforderlich ist (BayVGH, Beschl.v. 23.07.1998, 25 B 95.01001; Urt.v. 03.05.2000, 25 B 97.3555; BVerwG v. 02.04.1991, NJW 1992, 588).Da der nationale Gesetzgeber die Regelung des § 11 Abs. 2 Nr. 2.b) LFGB als Unterfall des Schutzes des Verbrauchers vor Täuschung, welcher grundsätzlich durch die VO (EG) 178/2002 und die Richtlinie 2000/13/EG geregelt wird, behandelt, ist zwar auch hier auf den nach Rechtsprechung des EuGH maßgeblichen aufmerksamen, informierten Verbraucher, der die mit den Lebensmittel angebotenen Informationen aufnimmt, abzustellen (vgl. BVerwGE 89, 320; BayVGH, Urt.v. 03.05.2000, 25 B 97.3555).
- BayObLG, 26.11.1992 - 3 ObOWi 101/92
Verbrauchererwartung; Irreführende Kennzeichnung; Lebensmittel; Verbraucherkreis; …
Auszug aus VG Würzburg, 28.05.2008 - W 6 K 07.605
Darüber hinaus kann der Richter, welcher selbst zum Verbraucherkreis gehört, die Verbrauchererwartung grundsätzlich selbst feststellen, ohne einen Sachverständigen hinzuziehen zu müssen (BayObLG, Beschl.v. 26.11.1992, NJW 1993, 2630, 2631; Urt.v. 16.06.1994, 4 St RR 68/94). - BayObLG, 16.06.1994 - 4St RR 68/94
Auszug aus VG Würzburg, 28.05.2008 - W 6 K 07.605
Darüber hinaus kann der Richter, welcher selbst zum Verbraucherkreis gehört, die Verbrauchererwartung grundsätzlich selbst feststellen, ohne einen Sachverständigen hinzuziehen zu müssen (BayObLG, Beschl.v. 26.11.1992, NJW 1993, 2630, 2631; Urt.v. 16.06.1994, 4 St RR 68/94). - BVerwG, 12.12.1985 - 3 C 65.84
Lebensmittelrecht - Verkehrsfähigkeit - Irreführende Bezeichnung - Diätwurst
Auszug aus VG Würzburg, 28.05.2008 - W 6 K 07.605
Als solche begründen sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes eine Vermutungswirkung dafür, was der Verbraucher von einem nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen in den Leitsätzen beschriebenem Lebensmittel erwartet (…BVerwG, a.a.O.; BVerwG Urt.v. 12.12.1985, 3 C 65.84; OVG Hamburg, Urt.v. 03.03.2004, 5 U 102/03; Niedersächsisches OVG, Urt.v. 10.01.1993, 10 L 136/89). - BVerwG, 02.04.1991 - 3 B 133.90
Zulässigkeit der Bezeichnung einer Apotheke mit dem Zusatz "Haus der Gesundheit" …
Auszug aus VG Würzburg, 28.05.2008 - W 6 K 07.605
Insbesondere ist der Schluss aus der Irreführung eines Richters auf die Irreführung eines nicht unerheblichen Teils der Verbraucher regelmäßig gerechtfertigt, weshalb in einem solchen Fall die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht erforderlich ist (BayVGH, Beschl.v. 23.07.1998, 25 B 95.01001; Urt.v. 03.05.2000, 25 B 97.3555; BVerwG v. 02.04.1991, NJW 1992, 588). - OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 102/03
Naschkatze
Auszug aus VG Würzburg, 28.05.2008 - W 6 K 07.605
Als solche begründen sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes eine Vermutungswirkung dafür, was der Verbraucher von einem nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen in den Leitsätzen beschriebenem Lebensmittel erwartet (…BVerwG, a.a.O.; BVerwG Urt.v. 12.12.1985, 3 C 65.84; OVG Hamburg, Urt.v. 03.03.2004, 5 U 102/03; Niedersächsisches OVG, Urt.v. 10.01.1993, 10 L 136/89). - OVG Niedersachsen, 19.01.1993 - 10 L 136/89
Gerichtliche Überprüfung; Leitsätze; Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission
Auszug aus VG Würzburg, 28.05.2008 - W 6 K 07.605
Als solche begründen sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes eine Vermutungswirkung dafür, was der Verbraucher von einem nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen in den Leitsätzen beschriebenem Lebensmittel erwartet (…BVerwG, a.a.O.; BVerwG Urt.v. 12.12.1985, 3 C 65.84; OVG Hamburg, Urt.v. 03.03.2004, 5 U 102/03; Niedersächsisches OVG, Urt.v. 10.01.1993, 10 L 136/89). - EuGH, 09.02.1999 - C-383/97
van der Laan
Auszug aus VG Würzburg, 28.05.2008 - W 6 K 07.605
Der EuGH hat zwar in mehreren Entscheidungen angedeutet, dass er die deutsche Verkehrsauffassung nicht als ausreichende Begründung für eine Behinderung des Warenverkehrs erachtet, wenn die Irreführung des Verbrauchers durch eine angemessene Etikettierung verhindert werden kann (EuGH, ZLR 1999, 237; 1995, 667; 1987, 326; Rathke, ZLR 2004, 637, 642). - EuGH, 13.03.2003 - C-229/01
Müller
- VGH Bayern, 13.10.1986 - 22 CS 86.01950