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   VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787   

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VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787 (https://dejure.org/2015,46151)
VG Würzburg, Entscheidung vom 28.08.2015 - W 1 E 15.787 (https://dejure.org/2015,46151)
VG Würzburg, Entscheidung vom 28. August 2015 - W 1 E 15.787 (https://dejure.org/2015,46151)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 26.06.2014 - 7 BV 14.191

    Das der Feststellung der persönlichen Eignung für öffentliche Ämter dienende

    Auszug aus VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787
    Der Begriff der Eignung i. S. v. Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG umfasst die persönliche und charakterliche Eignung des jeweiligen Bewerbers, weshalb dieser - neben den anderen Ernennungsvoraussetzungen - konstitutive Wirkung zukommt (BayVGH, B. v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 14 ff.; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger a. a. O., § 9 BeamtStG Rn. 53 ff., jeweils m. w. N.).

    Die gerichtliche Kontrolle ist daher darauf beschränkt, ob die Entscheidung der Einstellungsbehörde Beurteilungs- oder Ermessensfehler aufweist (§ 114 VwGO), insbesondere, ob sie gegen Verfahrensvorschriften oder -regeln verstößt, den gesetzlichen Rahmen oder die anzuwendenden Begriffe verkennt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde legt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen anstellt (BayVGH, B. v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 24).

    Vorstellungsgespräche werden aber zur Überprüfung der persönlichen Eignung in der beamtenrechtlichen Rechtsprechung sowie in der Literatur für zulässig gehalten; das Fehlen der persönlichen Eignung rechtfertigt die Ablehnung des Bewerbers (BVerwG, U. v. 30.1.2003 - 2 A 1/02 - juris; BayVGH, B. v. 17.6.2010 - 7 ZB 10.375 - juris Rn. 20; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger a. a. O., Rn. 54, 108 m. w. N.; vgl. auch BayVGH, B. v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 21).

    Diese darf im Rahmen ihres Auswahlermessens auch entscheiden, welchen Auswahlkriterien sie das entscheidende Gewicht beimisst, und darf daher auch einen fachlich geeigneten Bewerber aufgrund fehlender persönlicher Eignung ablehnen (BayVGH, B. v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 21; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger a. a. O., Rn. 28).

  • VGH Bayern, 17.06.2010 - 7 ZB 10.375

    Auswahlgespräch als Einstellungskriterium bei der Einstellung von

    Auszug aus VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787
    Vorstellungsgespräche werden aber zur Überprüfung der persönlichen Eignung in der beamtenrechtlichen Rechtsprechung sowie in der Literatur für zulässig gehalten; das Fehlen der persönlichen Eignung rechtfertigt die Ablehnung des Bewerbers (BVerwG, U. v. 30.1.2003 - 2 A 1/02 - juris; BayVGH, B. v. 17.6.2010 - 7 ZB 10.375 - juris Rn. 20; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger a. a. O., Rn. 54, 108 m. w. N.; vgl. auch BayVGH, B. v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 21).

    Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, auf die der Antragsteller sich beruft (B. v. 17.6.2010 - 7 ZB 10.375 - juris Rn. 15 ff. unter Verweis auf BVerfG, B. v. 18.6.1986 - 1 BvR 787/80 = BVerfGE 73, 280/295 ff.; ebenso schon VG Bayreuth, U. v. 4.12.2009 - B 5 K 09.757 - juris), fordert zu Recht eine normative Ermächtigung für flächendeckende und formalisierte Auswahlprüfungen bei Beamtenbewerbern bestimmter Laufbahngruppen, und zwar ausdrücklich für das sogenannte strukturierte Interview.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält jedoch in der genannten Entscheidung "ergänzende" Vorstellungsgespräche zur "Abrundung" der Einstellungsentscheidung auch ohne normative Ermächtigung ausdrücklich für zulässig (BayVGH, B. v. 17.6.2010 - 7 ZB 10.375 - juris Rn. 15, 20).

  • VG Würzburg, 06.12.2016 - W 1 K 15.402

    Keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Anwendung eines Strukturierten

    Auszug aus VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787
    Hiergegen erhob der Antragsteller mit am 7. Mai 2015 beim Verwaltungsgericht Würzburg eingegangenem Schriftsatz Klage (Az.: W 1 K 15.402), über die noch nicht entschieden ist.

    Die Prozessakten des Verfahrens Az.: W 1 K 15.402 wurden zum vorliegenden Verfahren beigezogen.

  • VG Ansbach, 23.06.2015 - AN 1 K 15.00764

    Vorläufige Einstellung in den Vorbereitungsdienst zur 2. Qualifikationsebene

    Auszug aus VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von dem Sachverhalt, der den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Ansbach zugrunde lag (VG Ansbach, U. v. 23.6.2015 - AN 1 K 15.00530 - juris und B. v. 23.6.2015 - AN 1 K 15.00764 - juris).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787
    Auch ist eine Vorwegnahme der Hauptsache, die in einer Verpflichtung des Antragsgegners zur Zulassung des Antragstellers zum Vorbereitungsdienst zu sehen wäre, ausnahmsweise möglich, wenn überwiegende Erfolgsaussichten bestehen und dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung schwerwiegende Nachteile drohen (BVerwG, U. v. 18.4.2013 - 10 C 9/12 - juris Rn. 22; Happ in Eyermann, VwGO, 14. A. 2014, § 123 Rn. 66a, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.312

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787
    Durch den Nachweis bestimmter Einzelereignisse oder ihres Fehlens kann deshalb nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Beurteilung geschlossen werden (st.Rspr., z. B. BayVGH, B. v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VG Ansbach, 23.06.2015 - AN 1 K 15.00530
    Auszug aus VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von dem Sachverhalt, der den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Ansbach zugrunde lag (VG Ansbach, U. v. 23.6.2015 - AN 1 K 15.00530 - juris und B. v. 23.6.2015 - AN 1 K 15.00764 - juris).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787
    Vorstellungsgespräche werden aber zur Überprüfung der persönlichen Eignung in der beamtenrechtlichen Rechtsprechung sowie in der Literatur für zulässig gehalten; das Fehlen der persönlichen Eignung rechtfertigt die Ablehnung des Bewerbers (BVerwG, U. v. 30.1.2003 - 2 A 1/02 - juris; BayVGH, B. v. 17.6.2010 - 7 ZB 10.375 - juris Rn. 20; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger a. a. O., Rn. 54, 108 m. w. N.; vgl. auch BayVGH, B. v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 3 CE 09.1383

    Antrag auf einstweilige Anordnung, wonach der Dienstherr verpflichtet werden

    Auszug aus VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787
    Hingegen kommt nach diesen Grundsätzen eine Ermessensreduzierung auf Null und damit im Ergebnis ein Rechtsanspruch auf Einstellung, den der Antragsteller für sich geltend macht, nur ausnahmsweise unter besonderen Umständen in Betracht, wenn keine andere Entscheidung als die Einstellung rechtmäßig erscheint, etwa weil aus einer größeren Anzahl von Bewerbern ein Bewerber, der die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, aus sachwidrigen Erwägungen ausgeschlossen wird (BayVGH, B. v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383 - juris Rn. 52; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger a. a. O., § 9 BeamtStG Rn. 32).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787
    Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, auf die der Antragsteller sich beruft (B. v. 17.6.2010 - 7 ZB 10.375 - juris Rn. 15 ff. unter Verweis auf BVerfG, B. v. 18.6.1986 - 1 BvR 787/80 = BVerfGE 73, 280/295 ff.; ebenso schon VG Bayreuth, U. v. 4.12.2009 - B 5 K 09.757 - juris), fordert zu Recht eine normative Ermächtigung für flächendeckende und formalisierte Auswahlprüfungen bei Beamtenbewerbern bestimmter Laufbahngruppen, und zwar ausdrücklich für das sogenannte strukturierte Interview.
  • VG Ansbach, 30.01.2013 - AN 2 E 13.00004

    Antrag im einstweiligen Rechtsschutz; Vorwegnahme der Hauptsache; Anspruch auf

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993

    Stellenbesetzung, periodische Beurteilung, Beurteilungszeitraum,

  • VG Bayreuth, 04.12.2009 - B 5 K 09.757

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • VG Würzburg, 06.12.2016 - W 1 K 15.402

    Auswahlverfahren - Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, keine ausreichende

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der zum Verfahren beigezogenen Akte aus dem Verfahren W 1 E 15.787 sowie der ebenfalls beigezogenen Behördenakte verwiesen.
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