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   VG Würzburg, 28.11.2012 - W 6 K 12.523   

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VG Würzburg, 28.11.2012 - W 6 K 12.523 (https://dejure.org/2012,46080)
VG Würzburg, Entscheidung vom 28.11.2012 - W 6 K 12.523 (https://dejure.org/2012,46080)
VG Würzburg, Entscheidung vom 28. November 2012 - W 6 K 12.523 (https://dejure.org/2012,46080)
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  • OVG Niedersachsen, 04.07.2011 - 8 LA 288/10

    Erforderlichkeit der Wahrnehmung einer qualifizierten Funktion im

    Auszug aus VG Würzburg, 28.11.2012 - W 6 K 12.523
    Kriterien für das Vorliegen einer Tätigkeit in leitender Stellung können beispielsweise sein, die Möglichkeit selbständiger, eigenverantwortlicher Entscheidungen in wesentlichen betrieblichen Angelegenheiten, die Weisungsunabhängigkeit des Gesellen, das Bestehen von Entscheidungsbefugnissen in organisatorischen Angelegenheiten des Betriebs, die Personalverantwortung mit Dispositions- und Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitern in relevanten Teilbereichen oder auch eine übertarifliche Entlohnung (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 04.07.2011, Az.: 8 LA 288/10, Gewerbearchiv 2011, 495; Günther, Die "Altgesellenregelung" nach § 7 b HwO unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung, Gewerbearchiv 2011, 189 m. w. Nachw.).

    Das selbständige Arbeiten im eigenen Arbeitsbereich ist ein Wesensmerkmal des Durchschnittsgesellen, deutet aber nicht auf eine qualifizierte Leitungsfunktion im Handwerksbetrieb hin (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 04.07.2011, Az.: 8 LA 288/10, Gewerbearchiv 2011, 495).

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

    Auszug aus VG Würzburg, 28.11.2012 - W 6 K 12.523
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung bestehen nicht (vgl. BVerwG, U.v. 31.08.2011, Az.: 8 C 8/10, BVerwGE 140, 267; BVerwG, U.v. 31.08.2011, Az.: 8 C 9/10, BVerwGE 140, 267).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht;

    Auszug aus VG Würzburg, 28.11.2012 - W 6 K 12.523
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung bestehen nicht (vgl. BVerwG, U.v. 31.08.2011, Az.: 8 C 8/10, BVerwGE 140, 267; BVerwG, U.v. 31.08.2011, Az.: 8 C 9/10, BVerwGE 140, 267).
  • VG Köln, 15.12.2005 - 1 K 2947/05
    Auszug aus VG Würzburg, 28.11.2012 - W 6 K 12.523
    Auch das von der Klägerseite genannte Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. Dezember 2005 (Az.: 1 K 2947/05, Gewerbearchiv 2006, 168) ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, da dieses einen mit dem Kläger nicht vergleichbaren Werkskundendiensttechniker betraf, der ein geographisches Gebiet selbständig betreut hat und dort die Wartungsarbeiten, Reparaturen und die Hilfestellung für selbständige Heizungsbauer komplett selbständig abgewickelt hat und dessen Aufgabenbereich die Betreuung von Monteuren in Fragen der Technik, die Arbeitseinteilung, die Kalkulation sowie spezielle Aufgaben bei besonderen Problemstellungen sowie die Unterstützung der Fachhandwerker umfasste.
  • VG Neustadt, 13.01.2011 - 4 K 1072/10
    Auszug aus VG Würzburg, 28.11.2012 - W 6 K 12.523
    Er war ab Bestehen der Gesellenprüfung im Jahr 2000 (die der Gesellenprüfung vorausgehenden Ausbildungszeiten sind hier nicht anzurechnen, vgl. BayVGH, U.v. 31.05.2005, Az.: 22 BV 04.2719, Gewerbearchiv 2005, 176; VG Neustadt/Weinstraße, U.v. 13.01.2011, Az.: 4 K 1072/10.NW, Gewerbearchiv 2012, 44) in verschiedenen Betrieben bis zu seinem Ausscheiden am 30. September 2009 in abhängiger Stellung und anschließend als Selbständiger in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk tätig.
  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 22 BV 04.2719

    Altgesellenregelung im Handwerksrecht: Lehrjahre zählen nicht als Berufspraxis

    Auszug aus VG Würzburg, 28.11.2012 - W 6 K 12.523
    Er war ab Bestehen der Gesellenprüfung im Jahr 2000 (die der Gesellenprüfung vorausgehenden Ausbildungszeiten sind hier nicht anzurechnen, vgl. BayVGH, U.v. 31.05.2005, Az.: 22 BV 04.2719, Gewerbearchiv 2005, 176; VG Neustadt/Weinstraße, U.v. 13.01.2011, Az.: 4 K 1072/10.NW, Gewerbearchiv 2012, 44) in verschiedenen Betrieben bis zu seinem Ausscheiden am 30. September 2009 in abhängiger Stellung und anschließend als Selbständiger in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk tätig.
  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 22 ZB 11.973

    Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke; Tätigkeit eines

    Auszug aus VG Würzburg, 28.11.2012 - W 6 K 12.523
    Es ist gerade nicht ersichtlich, dass der Kläger in Bezug auf den Zeugen M., der der Geschäftsführer, Meister und der Chef des Betriebes gewesen ist, darüber hinaus einen eigenen betrieblichen Aufgabenbereich mit Leitungsfunktion zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung innegehabt hat (vgl. BayVGH, B.v. 14.07.2011, Az.: 22 ZB 11.973, Gewerbearchiv 2012, S. 169).
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