Rechtsprechung
VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Befriedung; Schutzziele; Gewissensfreiheit; juristische Person; EGMR; EMRK
- rewis.io
Gewissensfreiheit, Antragsrecht, Rechtsprechung des EGMR, Rechtsmittelbelehrung, Egmr
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505
- VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1713
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß
Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505
Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2006 (Nr. 1 BvR 2084/05) sei zu verweisen.Insoweit kann daher auch auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 13. Dezember 2006 (Nr. 1 BvR 2084/05 - juris Rn 4ff m.w.N.) verwiesen werden.
Eine Anwendung des Grundrechts auf öffentlich-rechtliche Zwangszusammenschlüsse scheidet aus (vgl. BVerfG, B.v. 13.12.2006, 1 BvR 2084/05 - juris).
- EGMR, 26.06.2012 - 9300/07
Herrmann ./. Deutschland
Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur unverhältnismäßigen Belastung von Grundstückseigentümern durch die Verpflichtung zur Duldung der Jagd sei mit den Urteilen vom 29. April 1999 (Nr. 25088/94 u.a.; "C..."), 10. Juli 2007 (Nr. 2113/04; "S...") und 26. Juni 2012 (Nr. 9300/07; "H...") gefestigt.Legt man die Entscheidung des EGMR vom 26. Juni 2012 (Nr. 9300/07) zu Grunde, so kann eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Eigentumsrechts von Grundstückseigentümern durch die Verpflichtung zur Jagd auf ihren Grundstücken nur bei einer besonderen Aufladung des Eigentumsgrundrechts durch ethische Überzeugungen der Grundstückseigentümer angenommen werden.
Zudem ist die Beeinträchtigung nur unverhältnismäßig, wenn es an einem angemessenen Ausgleich zwischen den Erfordernissen des Allgemeininteresses der Gemeinschaft und den Anforderungen an den Schutz der Rechte des Einzelnen fehlt (vgl. EGMR, U.v. 26.6.2012 - 9300/07 - juris Rn 574).
- VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.100
Der Inhaber eines Eigenjagdreviers hat keinen Anspruch auf Zustimmung der …
Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505
Bei der gerichtlichen Würdigung - notfalls durch den EGMR - sei zu berücksichtigen, dass der Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 7. Dezember 2006 (Nr. 19 BV 07.100) erkannt habe, dass einer der Klägerin nahe stehenden Personenhandelsgesellschaft die religiöse Handlungsfreiheit zustehe.Selbst wenn man annimmt, die Klägerin könne sich als juristische Person des Privatrechts auf die religiöse Handlungsfreiheit berufen (vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2009 - 19 BV 07.100 - juris), wäre deren Schutzbereich vorliegend nicht eröffnet.
Nachdem der Gesetzgeber das Jagdrecht bereits der Jagdgenossenschaft übertragen hat, müssen die im öffentlichen Interesse erforderlichen Jagdhandlungen nicht selbst in Auftrag geben werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2009 - 19 BV 07.100 - juris).
- BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09
Anspruch auf Zustimmung zum zehnjährigen Ruhen der Jagd im Eigenjagdrevier oder …
Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505
Das Bundesverwaltungsgericht hat es bereits als zweifelhaft angesehen, ob im Fall der Jagdpflicht einer juristischen Person als Inhaberin eines Eigenjagdreviers eine Beeinträchtigung des Schutzbereichs des Grundrechts des Art. 4 Abs. 1 GG gegeben ist, da diese oder die für sie handelnden Personen die Jagd nicht höchstpersönlich ausüben müssen und nicht gezwungen sind, selbst Tiere zu töten oder an einer Tötung durch Dritte mitzuwirken (BVerwG, B.v. 23.6.2010 - 3 B 90/09 - juris). - BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505
Dies ergibt sich schon aus der Definition des Schutzbereiches der Gewissensfreiheit als spezielle Ausformung der Gedankenfreiheit als real erfahrbares, seelisches Phänomen (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.1960 - 1 BvL 21/60 - juris Rn 28ff; Maunz/Dürig, GG, Art. 4 GG Rn 35, 124ff). - BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66
(Aktion) Rumpelkammer
Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505
Vereinigungen mit anderen als religiösen oder weltanschaulichen Zwecken können sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen (vgl. zu Art. 4 GG BVerfG, B.v. 16.10.1968 - 1 BvR 241/66 - juris Rn 22ff). - EGMR, 27.06.2000 - 27417/95
CHA'ARE SHALOM VE TSEDEK v. FRANCE
Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505
Auch die klägerseits angeführte Rechtsprechung des EGMR in seinen Urteilen vom 27. Juni 2000 (Nr. 27417/95) und vom 13. Dezember 2001/27. - BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 89.09
Jagdpflicht des Inhabers eines Eigenjagdreviers; Vereinbarkeit mit …
Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505
Die Gewissensfreiheit kann als höchstpersönlich ausgeformtes Grundrecht auch nicht von der Klägerin als Trägerin einer "kollektiven Gewissensfreiheit" der "Mitglieder" geltend gemacht werden (vgl. auch kritisch BVerwG, B.v. 23.6.2010 - 3 B 89/09 - juris). - EGMR, 13.12.2001 - 45701/99
Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505
März 2002 (Nr. 45701/99) gebietet im vorliegenden Fall keine andere Sichtweise. - VGH Bayern, 29.11.2012 - 19 BV 12.1463
Klage des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft auf Erteilung eines jagdbehördliche …
Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505
Mit Beschluss vom 10. Januar 2013 wurde das Klageverfahren im Hinblick auf die schwebenden Verfahren 19 BV 12.1462 und 19 BV 12.1463 vor dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof ausgesetzt. - EGMR, 10.07.2007 - 2113/04
SCHNEIDER c. LUXEMBOURG
- EGMR, 29.04.1999 - 25088/94
CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE
- VGH Bayern, 29.11.2012 - 19 BV 12.1462
Klage des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft auf Erteilung eines jagdbehördlichen …
- VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.504
Befriedung; Schutzziele; Gewissensfreiheit; juristische Person; EGMR; EMRK
- BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06
Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher …
- VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.504
METROPOLITAN CHURCH OF BESSARABIA AND OTHERS v. MOLDOVA
Die Verfahrensakte W 5 K 14.505 wurde beigezogen.