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   VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.43   

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https://dejure.org/2014,14246
VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.43 (https://dejure.org/2014,14246)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29.04.2014 - W 4 K 13.43 (https://dejure.org/2014,14246)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29. April 2014 - W 4 K 13.43 (https://dejure.org/2014,14246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beschränkter Prüfungsmaßstab bei fehlender enteignungsrechtlicher Vorwirkung; Wasserrechtliche Planfeststellung; Gewässerausbau; Hochwasserschutz; keine Abwägungsfehler

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.43
    In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass Planungsvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, schon in einem frühen Verfahrensstadium ausgeschieden werden können (BVerwG, U.v. 9.6. 2004 - 9 A 11/03 - NVwZ 2004, 1486/1492; VG Würzburg, U.v. 12.4.2010 - W 4 K 10.118 - juris; VG München, U.v. 15.11.2011 - M 2 K 10.3684 - juris, Rn. 64).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.43
    Das Gericht kann daher nur prüfen, ob überhaupt eine Abwägung stattfand, ob alles an Belangen in die Abwägung eingestellt wurde, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, ob das Gewicht einzelner Belange nicht verkannt wurde und ob der Ausgleich zwischen den abwägungsrelevanten Belangen nicht in einer Weise erfolgt ist, die zu der objektiven Bedeutung der Belange außer Verhältnis steht (stRspr. des BVerwG, z.B. U.v. 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 112/122 f.).
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen beschränkte wasserrechtliche

    Auszug aus VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.43
    Im Hinblick darauf, dass das Vorhaben - auch nach den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamts (vgl. Bl. der 57 und 59 Behördenakte), welchen im Wasserrecht nach der Rechtsprechung des BayVGH regelmäßig besonderes Gewicht zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312, Rn. 11; B.v. 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961, Rn. 17; B.v. 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285, Rn. 13 - alle juris -) - dem Hochwasserschutz und der Verbesserung der Gewässerökologie dient, bestehen keine Zweifel, dass das Vorhaben geboten im vg.
  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

    Auszug aus VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.43
    In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass Planungsvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, schon in einem frühen Verfahrensstadium ausgeschieden werden können (BVerwG, U.v. 9.6. 2004 - 9 A 11/03 - NVwZ 2004, 1486/1492; VG Würzburg, U.v. 12.4.2010 - W 4 K 10.118 - juris; VG München, U.v. 15.11.2011 - M 2 K 10.3684 - juris, Rn. 64).
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Auszug aus VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.43
    Im Hinblick darauf, dass das Vorhaben - auch nach den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamts (vgl. Bl. der 57 und 59 Behördenakte), welchen im Wasserrecht nach der Rechtsprechung des BayVGH regelmäßig besonderes Gewicht zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312, Rn. 11; B.v. 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961, Rn. 17; B.v. 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285, Rn. 13 - alle juris -) - dem Hochwasserschutz und der Verbesserung der Gewässerökologie dient, bestehen keine Zweifel, dass das Vorhaben geboten im vg.
  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

    Auszug aus VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.43
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Planungsalternativen sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Planungsvariante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 12.4.2005 - 9 VR 41/04 - DVBl 2005, 916/920).
  • VG München, 15.11.2011 - M 2 K 10.3684

    Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken; Bestimmtheit; Variantenprüfung;

    Auszug aus VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.43
    In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass Planungsvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, schon in einem frühen Verfahrensstadium ausgeschieden werden können (BVerwG, U.v. 9.6. 2004 - 9 A 11/03 - NVwZ 2004, 1486/1492; VG Würzburg, U.v. 12.4.2010 - W 4 K 10.118 - juris; VG München, U.v. 15.11.2011 - M 2 K 10.3684 - juris, Rn. 64).
  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von

    Auszug aus VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.43
    Im Hinblick darauf, dass das Vorhaben - auch nach den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamts (vgl. Bl. der 57 und 59 Behördenakte), welchen im Wasserrecht nach der Rechtsprechung des BayVGH regelmäßig besonderes Gewicht zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312, Rn. 11; B.v. 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961, Rn. 17; B.v. 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285, Rn. 13 - alle juris -) - dem Hochwasserschutz und der Verbesserung der Gewässerökologie dient, bestehen keine Zweifel, dass das Vorhaben geboten im vg.
  • VG Köln, 14.04.2015 - 14 K 4696/12

    Offenlegung der Strunde in Bergisch-Gladbach ist rechtmäßig

    Siehe dazu z.B. VG Minden, Urteil vom 22. März 2002 - 8 K 3143/98 -, juris;VG Würzburg, Urteil vom 29. April 2014 - W 4 K 13.43 -, juris.

    vgl. VG Würzburg, Urteil vom 29. April 2014 - W 4 K 13.43 -, juris.

  • VG Würzburg, 09.07.2019 - W 4 K 18.459

    Rechtmäßigkeit des Enteignungsbeschlusses für Zwecke des Hochwasserschutzes

    Diese Klage wurde mit Urteil vom 29. April 2014 (Az.: W 4 K 13.43) abgewiesen.
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