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   VG Würzburg, 30.04.2015 - W 3 K 13.534   

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https://dejure.org/2015,13541
VG Würzburg, 30.04.2015 - W 3 K 13.534 (https://dejure.org/2015,13541)
VG Würzburg, Entscheidung vom 30.04.2015 - W 3 K 13.534 (https://dejure.org/2015,13541)
VG Würzburg, Entscheidung vom 30. April 2015 - W 3 K 13.534 (https://dejure.org/2015,13541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit des Hinzufügens des Namens der Gemeinde neben der Weinlage auf einem Weinetikett

  • rewis.io

    Wein, Ursprungsbezeichnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2015 - W 3 K 13.534
    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung ist, wie das vom Kläger vorgelegte Gutachten zutreffend darlegt, die sog. Schloßberg-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1979 (BVerfGE 51, 193).

    Sie greifen nur ein, wenn der Winzer den von ihm produzierten Wein in den Verkehr bringt (BVerfGE 51, 193, 207).

    Dies ergibt sich schon aus der oben dargestellten "Schloßberg-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 51, 193).

    Die Verwendung geografischer Herkunftsangaben ist also ein Mittel, den Wettbewerb zu beeinflussen (BVerfGE 51, 193, 213).

    Schon das Bundesverfassungsgericht weist in seiner "Schloßberg-Entscheidung" (BVerfGE 51, 193, 209) auf die Notwendigkeit der Effektivität des Weinbezeichnungsrechts hin.

  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2015 - W 3 K 13.534
    Eingriffszweck und Eingriffsintensität stehen somit in einem angemessenen Verhältnis (BVerfG, B.v. 3.7.2003 - 1 BvR 238/01 - BVerfGE 108, 151, 160).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 5.08

    Wein; Weinbezeichnung; geregelte fakultative Angabe; ergänzender traditioneller

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2015 - W 3 K 13.534
    Zwar ist das Irreführungsverbot des § 25 WeinG im vorliegenden Fall nicht anwendbar; für den Begriff der Irreführung kommt es auf dessen gemeinschaftsrechtliche Bedeutung an (BVerwG, U.v. 18.6.2008 - 3 C 5/08 - juris Rn. 32); das Irreführungsverbot des § 25 WeinG entspricht jedoch inhaltlich dem gemeinschaftsrechtlichen Irreführungsverbot, so dass die Konkretisierung des § 25 Abs. 2 und Abs. 3 WeinG auch für die Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Irreführungsverbots relevant ist (Rathke/Boch, Weinrecht, Kommentar, 2012, § 25 WeinG Rn. 89 ff., Rn. 91).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2013 - 8 A 10219/13

    Winzerschorle nicht nur vom Winzer

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2015 - W 3 K 13.534
    Denn es handelt sich im vorliegenden Fall um Begrifflichkeiten und um eine Problematik, deren Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und naheliegend ist, die Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und sich die Angabe auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs bezieht (OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 11.9.2013 - 8 A 10219/13 - juris Rn. 32 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2015 - 8 A 10959/14

    Irreführung durch Etikettierung eines aromatisierten weinhaltigen Getränks als

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2015 - W 3 K 13.534
    Dies ergibt sich zudem daraus, dass der Weinerzeuger keinen Einfluss darauf hat, welchen Verbrauchern sein Erzeugnis angeboten werden könnte (vgl. zur gesamten Problematik OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 11.2.2015 - 8 A 10959/14 - juris Rn. 32 m. w. N.).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2015 - W 3 K 13.534
    Dies ergibt sich daraus, dass der Regelung des § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WeinV ein legitimer Zweck zugrunde liegt, sie also durch sachgerechte und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist (BVerfGE 115, 276, 304 ff.).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2015 - W 3 K 13.534
    Im Rahmen der sog. Stufenlehre (BVerfGE 25, 1, 11 f.) stellt die Berufsausübungsbeschränkung im Vergleich zu einer subjektiven Berufswahlbeschränkung und einer objektiven Berufswahlbeschränkung den geringsten Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG dar.
  • VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17

    Schweigener Winzer obsiegt im Streit über die Etikettierung seiner Weine

    Eine geografische Angabe ist hiernach im Sinne des Artikels 93 der Verordnung Nr. 1308/2013 nur anzunehmen, wenn sie den Namen einer Gegend, eines bestimmten Ortes oder in gerechtfertigten Ausnahmefällen auch eines Landes meint, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses im Sinne des Artikels 92 Abs. 1 der Verordnung dient und bestimmte Vorgaben erfüllt - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347, S. 671), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (ABl. L 347, S. 865) und berichtigt (ABl. L 189, S. 261) - (vgl. hierzu auch VG Würzburg, Urteil vom 30. April 2015 - W 3 K 13.534 -, juris Rnrn. 47ff.).

    Bei den streitgegenständlichen Bezeichnungen, die keinen geografischen Bezug aufweisen, handelt es sich um Fantasiebezeichnungen, also um solche Bezeichnungen, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch für den Gegenstand der Bezeichnung nicht üblich, sondern erfunden sind (vgl. zu Sankt Paul: VG Würzburg, Urteil vom 30. April 2015 - W 3 K 13.534 -, juris Rn. 75).

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