Rechtsprechung
   VG Würzburg, 30.04.2020 - W 5 S 20.466   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10052
VG Würzburg, 30.04.2020 - W 5 S 20.466 (https://dejure.org/2020,10052)
VG Würzburg, Entscheidung vom 30.04.2020 - W 5 S 20.466 (https://dejure.org/2020,10052)
VG Würzburg, Entscheidung vom 30. April 2020 - W 5 S 20.466 (https://dejure.org/2020,10052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,10052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80a Abs. 3; BayBO Art. 68 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1; BayBO Art. 59; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 4; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; BayBO Art. 14 Abs. 2
    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen die Genehmigung einer Werbeanlage

  • rewis.io

    Anfechtungsklage, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Immissionsschutz, Nachbarschutz, Wohnbebauung, Wohnnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 S 2658/10

    Nachbarschutz gegen von einer Videowerbeanlage ausgehende Lichtimmissionen

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2020 - W 5 S 20.466
    Dabei kann die Beurteilung, wann Lichteinwirkungen zu erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft führen, nicht anhand allgemein gültiger Grenzwerte vorgenommen werden (vgl. VGH Mannheim, U.v. 29.3.2012 - 3 S 2658/10 - NVwZ-RR 2012, 636).

    Die vom Länderausschuss für Immissionsschutz im Mai 2000 empfohlene "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" (Licht-Leitlinie), die in der überarbeiteten Version als "Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) unter dem Stand 8. Oktober 2012/3. November 2015 vorliegt (abgedruckt in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 90. Erg.Lief. Juni 2019, Bd. IV unter 4.3), hat ebenfalls keinen normativen oder quasi-normativen Charakter und kann deshalb keine Allgemeinverbindlichkeit für sich beanspruchen (vgl. BayVGH, B.v. 1.7.2010 - 15 ZB 09.2465 - juris; VGH Mannheim, U.v. 29.3.2012 - 3 S 2658/10 - NVwZ-RR 2012, 636).

    Bei der gerichtlichen Beurteilung der Zumutbarkeit von Lichtimmissionen im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme kann die LAI-Licht-Leitlinie bzw. die LAI-Hinweise aber als sachverständige Beurteilungshilfe herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.7.2010 - 15 ZB 09.2465; VGH Mannheim, U.v. 29.3.2012 - 3 S 2658/10 - NVwZ-RR 2012, 636; OVG Lüneburg, U.v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 - NVwZ-RR 2003, 820).

    Eine solche Belästigung entsteht durch die ungewollte Ablenkung der Blickrichtung zur Lichtquelle hin, die eine ständige Umadaption des Auges auslösen kann (vgl. LAI-Hinweise, Nr. 3 Buchst. b; s.a. VGH Mannheim, U.v. 29.3.2012 - 3 S 2658/10 - NVwZ-RR 2012, 636).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2020 - W 5 S 20.466
    § 34 Abs. 2 BauGB kommt über die Gleichsetzung faktischer Baugebiete mit den festgesetzten Baugebieten nachbarschützende Wirkung zu (BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, 135. Erg.Lief.

    Begründet wird dies damit, dass im Rahmen des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses jeder Planbetroffene das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets verhindern können soll (vgl. BVerwG, B.v. 2.2.2000 - 4 B 87/99 - NVwZ 2000, 679; U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151).

    Derselbe Nachbarschutz besteht auch im unbeplanten Innenbereich, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht, § 34 Abs. 2 BauGB (BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Art. 66 Rn. 347 und 395).

    § 34 Abs. 2 BauGB besitzt grundsätzlich nachbarschützenden Charakter (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151; Hofherr in Berliner Kommentar zum BauGB, § 34 Rn. 88).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2020 - W 5 S 20.466
    Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, die er mit dem Vorhaben verfolgt, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78 - juris).

    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots auch dann in Betracht kommt, wenn durch die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens ein in der unmittelbaren Nachbarschaft z.B. befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78; B.v. 20.9.1984 - 4 B 181/84; U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - alle juris).

    Eine solche Wirkung hat die Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden angenommen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2007 - 14 AS 07.1855 - juris), so bei einem zwölfgeschossigen Hochhaus in Entfernung von 15 m zum zweigeschossigen Nachbarwohnhaus (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78 - DVBl 1981, 928).

  • VGH Bayern, 01.07.2010 - 15 ZB 09.2465

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage gegen Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2020 - W 5 S 20.466
    Die vom Länderausschuss für Immissionsschutz im Mai 2000 empfohlene "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" (Licht-Leitlinie), die in der überarbeiteten Version als "Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) unter dem Stand 8. Oktober 2012/3. November 2015 vorliegt (abgedruckt in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 90. Erg.Lief. Juni 2019, Bd. IV unter 4.3), hat ebenfalls keinen normativen oder quasi-normativen Charakter und kann deshalb keine Allgemeinverbindlichkeit für sich beanspruchen (vgl. BayVGH, B.v. 1.7.2010 - 15 ZB 09.2465 - juris; VGH Mannheim, U.v. 29.3.2012 - 3 S 2658/10 - NVwZ-RR 2012, 636).

    Bei der gerichtlichen Beurteilung der Zumutbarkeit von Lichtimmissionen im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme kann die LAI-Licht-Leitlinie bzw. die LAI-Hinweise aber als sachverständige Beurteilungshilfe herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.7.2010 - 15 ZB 09.2465; VGH Mannheim, U.v. 29.3.2012 - 3 S 2658/10 - NVwZ-RR 2012, 636; OVG Lüneburg, U.v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 - NVwZ-RR 2003, 820).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2020 - W 5 S 20.466
    Das anzunehmen kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück aufgrund einer außergewöhnlichen Dimension regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft und das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird; dem Grundstück muss gleichsam die "Luft zum Atmen" genommen werden (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 18.2.2009 - 1 ME 282/08 - NordÖR 2009, 179; B.v. 15.1.2007 - 1 ME 80/07 - BauR 2007, 758; OVG Münster, U.v. 9.2.2009 - 10 B 1713/08 - NVwZ-RR 2009, 374).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84

    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2020 - W 5 S 20.466
    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots auch dann in Betracht kommt, wenn durch die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens ein in der unmittelbaren Nachbarschaft z.B. befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78; B.v. 20.9.1984 - 4 B 181/84; U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - alle juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2003 - 1 LC 75/02

    Kein Nachbarschutz gegen den Betrieb einer Lichtwerbeanlage auf dem ehemaligen

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2020 - W 5 S 20.466
    Bei der gerichtlichen Beurteilung der Zumutbarkeit von Lichtimmissionen im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme kann die LAI-Licht-Leitlinie bzw. die LAI-Hinweise aber als sachverständige Beurteilungshilfe herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 1.7.2010 - 15 ZB 09.2465; VGH Mannheim, U.v. 29.3.2012 - 3 S 2658/10 - NVwZ-RR 2012, 636; OVG Lüneburg, U.v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 - NVwZ-RR 2003, 820).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08

    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2020 - W 5 S 20.466
    Das anzunehmen kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück aufgrund einer außergewöhnlichen Dimension regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft und das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird; dem Grundstück muss gleichsam die "Luft zum Atmen" genommen werden (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 18.2.2009 - 1 ME 282/08 - NordÖR 2009, 179; B.v. 15.1.2007 - 1 ME 80/07 - BauR 2007, 758; OVG Münster, U.v. 9.2.2009 - 10 B 1713/08 - NVwZ-RR 2009, 374).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2020 - W 5 S 20.466
    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt diese Grenze und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereiches grundsätzlich allgemein fest (BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - BVerwGE 109, 314).
  • VGH Bayern, 29.04.2004 - 15 ZB 02.2382
    Auszug aus VG Würzburg, 30.04.2020 - W 5 S 20.466
    Die Vorschriften über die Verkehrssicherheit, so die bauordnungsrechtliche Regelung des Art. 14 Abs. 2 BayBO, nach der die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch bauliche Anlagen und deren Nutzung nicht beeinträchtigt werden darf, sind aber nicht nachbarschützend (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2004 - 15 ZB 02.2382 - juris; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Art. 66 Rn. 278 m.w.N. zur Rspr.; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 14 Rn. 5).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten

  • VGH Bayern, 08.08.2007 - 14 AS 07.1855
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

  • BVerwG, 07.09.2017 - 4 C 8.16

    Bebauungsplan; allgemeines Wohngebiet; allgemeine Zweckbestimmung; allgemeine

  • VGH Bayern, 28.10.2005 - 26 B 04.1484
  • VGH Bayern, 11.12.2007 - 14 B 06.2880
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 31.77

    Berufung des beigeladenen Bauherrn gegen ein der Anfechtungsklage des Nachbarn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2013 - 2 B 1010/13

    Abwehranspruch des Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht:

  • VG Würzburg, 03.12.2020 - W 5 K 20.516

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung des gemeindlichen

    Straße ...a in E. an, das mit einem Gebäude bebaut ist, das sowohl seinen Eigentümern (Antragsteller bzw. Kläger in den Verfahren W 5 K 20.464 und W 5 S 20.466 gegen die streitgegenständliche Baugenehmigung) zu Wohnzwecken als auch einem Gewerbebetrieb (Elektro-Technik) dient.

    Mit Beschluss der Kammer vom 30. April 2020 wurde der Antrag der Antragsteller im Verfahren W 5 S 20.466 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht