Rechtsprechung
VG Würzburg, 30.11.2022 - W 5 K 22.30137 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
AsylG § 4; AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbots (Einzelfall, Jemen) - rewis.io
Asylbewerber aus dem Jemen, subsidiärer Schutz, abgelehnt, Abschiebungsverbot, zuerkannt
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 30.11.2022 - W 5 K 22.30137
- VGH Bayern, 03.07.2023 - 15 B 23.30185
- BVerwG, 04.10.2023 - 1 B 41.23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- EGMR - 1880/19 (anhängig)
J.M. v. POLAND
Auszug aus VG Würzburg, 30.11.2022 - W 5 K 22.30137
Da die wirtschaftliche Situation im Jemen landesweit vergleichbar schlecht ist, kann der Kläger auch nicht auf einen anderen Landesteil verwiesen werden (vgl. VG Leipzig, U.v. 26.1.2022 - 8 K 1880/19.A - n.v.).Vielmehr resultiert die insgesamt schlechte Situation nach den einschlägigen Erkenntnismitteln in allererster Linie nicht unmittelbar aus den Kriegshandlungen, sondern aus den aufgezeigten massiven humanitären - d.h. indirekten - Folgen des kriegerischen Konflikts für die Bevölkerung (in diesem Sinne auch VG Leipzig, U.v. 26.1.2022 - 8 K 1880/19.A - n.v.; vgl. auch VG Ansbach, U.v. 26.6.2020 - AN 17.32236 - juris m.w.N.; a.A. VG Schleswig-Holstein, G.v. 20.12.2021 - 9 A 90/21 - juris; B.v. 17.6.2021 - 9 A 114/20 - juris).
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Würzburg, 30.11.2022 - W 5 K 22.30137
Schlechte humanitäre Bedingungen im Abschiebezielstaat können nur in begründeten Ausnahmefällen in Bezug auf Art. 3 EMRK ein Abschiebungsverbot begründen (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - juris).Der Europäische Gerichtshof (EuGH) legt Art. 15b QRL wiederum in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zu Art. 3 EMRK aus (…z.B. EuGH, U.v. 17.2.2009 - Elgafaji, C - 465/07 - juris Rn. 28; ebenso BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 22 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VG Würzburg, 30.11.2022 - W 5 K 22.30137
Zur wertenden Betrachtung gehört jedenfalls auch die Würdigung der medizinischen Versorgungslage in dem jeweiligen Gebiet, von deren Qualität und Erreichbarkeit die Schwere eingetretener körperlicher Verletzungen mit Blick auf die den Opfern dauerhaft verbleibenden Verletzungsfolgen abhängen kann (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris).Bei einer Gefahrendichte von 1:800 (= 0,125%) kann dabei im Ausgangspunkt noch nicht von einem hinreichenden Ausmaß willkürlicher Gewalt ausgegangen werden, die eine beachtliche Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines ernsthaften Schadens feststellbar werden ließe (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris).
- EuGH, 10.06.2021 - C-901/19
Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz …
Auszug aus VG Würzburg, 30.11.2022 - W 5 K 22.30137
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann allein das Fehlen der Feststellung einer bestimmten Mindestschwelle des Anteils der Opfer an der Gesamtbevölkerung nicht ausreichen, um systematisch und unter allen Umständen die Gefahr einer solchen Bedrohung auszuschließen (EuGH, U.v. 10.6.2021 - C-901/19 - juris).Konkret fallen darunter insbesondere die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte und die Dauer des Konflikts sowie das geografische Ausmaß der Lage willkürlicher Gewalt, der tatsächliche Zielort des Ausländers bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder Gebiet und die Aggression der Konfliktparteien gegen Zivilpersonen, die eventuell mit Absicht erfolgt (EuGH, U.v. 10.6.2021 - C-901/19 - juris).
- VG Schleswig, 17.06.2021 - 9 A 114/20
Verfolgungsgefahr im Jemen
Auszug aus VG Würzburg, 30.11.2022 - W 5 K 22.30137
Vielmehr resultiert die insgesamt schlechte Situation nach den einschlägigen Erkenntnismitteln in allererster Linie nicht unmittelbar aus den Kriegshandlungen, sondern aus den aufgezeigten massiven humanitären - d.h. indirekten - Folgen des kriegerischen Konflikts für die Bevölkerung (in diesem Sinne auch VG Leipzig, U.v. 26.1.2022 - 8 K 1880/19.A - n.v.; vgl. auch VG Ansbach, U.v. 26.6.2020 - AN 17.32236 - juris m.w.N.; a.A. VG Schleswig-Holstein, G.v. 20.12.2021 - 9 A 90/21 - juris; B.v. 17.6.2021 - 9 A 114/20 - juris). - VG Schleswig, 20.12.2021 - 9 A 90/21
Jemen: subsidiärer Schutz wegen bewaffnetem Konflikt
Auszug aus VG Würzburg, 30.11.2022 - W 5 K 22.30137
Vielmehr resultiert die insgesamt schlechte Situation nach den einschlägigen Erkenntnismitteln in allererster Linie nicht unmittelbar aus den Kriegshandlungen, sondern aus den aufgezeigten massiven humanitären - d.h. indirekten - Folgen des kriegerischen Konflikts für die Bevölkerung (in diesem Sinne auch VG Leipzig, U.v. 26.1.2022 - 8 K 1880/19.A - n.v.; vgl. auch VG Ansbach, U.v. 26.6.2020 - AN 17.32236 - juris m.w.N.; a.A. VG Schleswig-Holstein, G.v. 20.12.2021 - 9 A 90/21 - juris; B.v. 17.6.2021 - 9 A 114/20 - juris). - EGMR, 11.07.2006 - 54810/00
Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires …
Auszug aus VG Würzburg, 30.11.2022 - W 5 K 22.30137
Danach ist eine unmenschliche Behandlung die absichtliche, d.h. vorsätzliche Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Leiden (…EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - ZAR 2011, 395, Rn. 220 m.w.N.), die im Hinblick auf Intensität und Dauer eine hinreichende Schwere aufweisen (EGMR, U.v. 11.7.2006 - Jalloh, 54810/00 - NJW 2006, 3117, 3119). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus VG Würzburg, 30.11.2022 - W 5 K 22.30137
Hierbei sind nicht nur solche Gewaltakte zu berücksichtigen, die die Regeln des humanitären Völkerrechts verletzen, sondern auch andere Gewaltakte, die wahllos ausgeübt werden und sich auf Zivilpersonen ungeachtet ihrer persönlichen Situation erstrecken (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris). - EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus VG Würzburg, 30.11.2022 - W 5 K 22.30137
Danach ist eine unmenschliche Behandlung die absichtliche, d.h. vorsätzliche Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Leiden (EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - ZAR 2011, 395, Rn. 220 m.w.N.), die im Hinblick auf Intensität und Dauer eine hinreichende Schwere aufweisen (EGMR, U.v. 11.7.2006 - Jalloh, 54810/00 - NJW 2006, 3117, 3119). - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VG Würzburg, 30.11.2022 - W 5 K 22.30137
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) legt Art. 15b QRL wiederum in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zu Art. 3 EMRK aus (z.B. EuGH, U.v. 17.2.2009 - Elgafaji, C - 465/07 - juris Rn. 28;… ebenso BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 22 ff. m.w.N.).