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   VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301   

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VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301 (https://dejure.org/2016,15124)
VG Würzburg, Entscheidung vom 31.03.2016 - W 5 K 15.1301 (https://dejure.org/2016,15124)
VG Würzburg, Entscheidung vom 31. März 2016 - W 5 K 15.1301 (https://dejure.org/2016,15124)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 13.12.2001 - X R 42/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangsbuch unter Einsatz eines PC

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301
    Der Vortrag ist durch präsente Beweismittel glaubhaft zu machen (BFH, B. v. 13.12.2001 - X R 42/01 - juris).

    Werden im Postausgangsbuch nicht nur der Empfänger und die Postgebühr vermerkt sondern ist auch die Art der Versendung (Einschreiben, Brief, Fax), der Empfangsort, die Beteiligten des Rechtsstreits und das Aktenzeichen vermerkt, bedarf es keiner weiteren Darlegung darüber, wie die Fristenkontrolle im Übrigen organisiert ist (BFH, B. v. 13.12.2001 - X R 42/01 - für den Fall der Führung eines Postausgangsbuch auf dem PC ohne erkennbares Programm gegen spätere Korrekturen; BFH, U. v. 13.11.1996 - X R 30/96 zum Fall des Nachweises des rechtzeitigen Absendens anhand eines "Portobuchs" - jeweils juris).

  • BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05

    Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301
    Ein Postausgangsbuch muss zum Nachweis der behaupteten Absendung zumindest das nicht zugegangene Schriftstück einschließlich beigefügter Unterlagen, den Empfänger und das Datum der Absendung hinreichend sicher ausweisen (BFH, B. v. 3.8.2005 - IX B 26/05 - juris).
  • BFH, 13.11.1996 - X R 30/96

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand aufgrund Glaubhaftmachung rechtzeitige

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301
    Werden im Postausgangsbuch nicht nur der Empfänger und die Postgebühr vermerkt sondern ist auch die Art der Versendung (Einschreiben, Brief, Fax), der Empfangsort, die Beteiligten des Rechtsstreits und das Aktenzeichen vermerkt, bedarf es keiner weiteren Darlegung darüber, wie die Fristenkontrolle im Übrigen organisiert ist (BFH, B. v. 13.12.2001 - X R 42/01 - für den Fall der Führung eines Postausgangsbuch auf dem PC ohne erkennbares Programm gegen spätere Korrekturen; BFH, U. v. 13.11.1996 - X R 30/96 zum Fall des Nachweises des rechtzeitigen Absendens anhand eines "Portobuchs" - jeweils juris).
  • BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15

    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Zweifel an dem anwaltlich

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301
    Die Feststellung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit unterliegt dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens, was grundsätzlich Sache des Gerichts ist (BGH, B. v. 1.12.2015 - II ZB 7/15 m. w. N. - juris).
  • BGH, 10.09.2015 - III ZB 56/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301
    Den Verlust des Schriftstücks auf dem Postweg kann die Partei regelmäßig nicht anders glaubhaft machen als durch die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post (BGH, B. v. 10.9.2015 - III ZB 56/14 - juris).
  • BFH, 16.12.1988 - III R 13/85

    Finanzgerichtsverfassung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301
    Das Hindernis für die Einhaltung einer gesetzlichen Frist fällt weg, sobald die Partei bzw. der Bevollmächtigte erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass die Frist versäumt ist (BFH, U. v. 16.12.1988 - III R 13/85 - juris).
  • BVerwG, 27.07.1982 - 7 B 84.81

    Festsetzung einer Fahrtenbuchauflage - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301
    Auch ein nachgeschobener, ergänzender Vortrag ist möglich, sofern der wesentliche Wiedereinsetzungsgrund innerhalb der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO geltend gemacht ist (BVerwG, B. v. 27.7.1982 - 7 B 84/81 - juris).
  • BGH, 07.01.2015 - IV ZB 14/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristen- und

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301
    Zu diesem Zweck hat er eine Ausgangskontrolle zu organisieren, die einen gestuften Schutz gegen Fristversäumungen bietet (BGH, B. v. 7.1.2015 - IV ZB 14/14 - juris).
  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301
    (BVerfG, B. v. 11.1.1991 - 1 BvR 1435/89; OLG Schleswig Holstein, B. v. 20.10.2014 - 10 UF 105/14 für den Fall eines unregelmäßig geleerten Briefkastens - jeweils juris).
  • OLG Schleswig, 20.10.2014 - 10 UF 105/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familiensache: Vergewisserung über

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301
    (BVerfG, B. v. 11.1.1991 - 1 BvR 1435/89; OLG Schleswig Holstein, B. v. 20.10.2014 - 10 UF 105/14 für den Fall eines unregelmäßig geleerten Briefkastens - jeweils juris).
  • BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung -

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2016 - 21 U 21/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Der Vortrag ist durch präsente Beweismittel glaubhaft zu machen (vgl. BFH, Beschluss vom 13.12.2001, X R 42/01 zitiert nach juris; VG Würzburg, Urteil vom 31.03.2013, W 5 K 15.1301, BeckRS 2016, 47450).
  • VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: auf dem Postweg abhandengekommene

    Zur Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes kommen insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch als objektive Beweismittel in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 19.7.2016 - I-21 U 21/16 - juris Rn. 8; VG Würzburg, U.v. 31.3.2016 - W 5 K 15.1301 - juris Rn. 33).
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