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   VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14 We   

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VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14 We (https://dejure.org/2016,3990)
VG Weimar, Entscheidung vom 01.03.2016 - 4 K 1453/14 We (https://dejure.org/2016,3990)
VG Weimar, Entscheidung vom 01. März 2016 - 4 K 1453/14 We (https://dejure.org/2016,3990)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
    Hierbei ist dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt (vgl. nur: BVerfG, Urteil vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rd. 94 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber darf hier Kürzungen oder andere Einschnitte in die Bezüge vornehmen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (s. dazu im Einzelnen: BVerfG, Urteil vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 -, juris).

    Für die Beurteilung der Angemessenheit der Alimentation kommt es auf deren Gesamthöhe an, zu deren Ermittlung neben dem Grundgehalt auch weitere Besoldungsbestandteile wie Sonderzahlungen oder Stellenzulagen heranzuziehen sind, auch wenn diese für sich betrachtet nicht den verfassungsrechtlichen Schutz eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG genießen (BVerfG, Urteil vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rd. 93 m.w.N.).

    Ob die Bezüge evident unzureichend sind, muss anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen geprüft werden (s. dazu im Einzelnen: BVerfG, Urteil vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris Rd. 96 ff.).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 [180]).

    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 [431]; 116, 164 [180]).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 112, 164 [174]; 116, 164 [180]; st. Rspr).

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
    Soweit es um die Alimentierung der Beamten geht, geschieht dies abschließend durch die Vorschriften über die Besoldung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2000 - 2 C 39/99 - BVerwGE 112, 308; Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 61/03 - BVerw- GE 122, 65).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
    Die Streitwertfestsetzung erfolgt gemäß § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) unter Heranziehung des Streitwertkatalogs 2013, Nr. 10.4 (abgedruckt bei Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 21. Auflage, Anh. § 164 Rd. 14; zur Teilstatusrechtsprechung vgl. schon: BVerwG, Beschluss vom 13.09.1999 - 2 B 53/99 - NVwZ-RR 2000, 188 ff.).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
    Soweit es um die Alimentierung der Beamten geht, geschieht dies abschließend durch die Vorschriften über die Besoldung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2000 - 2 C 39/99 - BVerwGE 112, 308; Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 61/03 - BVerw- GE 122, 65).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
    Die Dienstbezüge der Beamten sind so zu bemessen, dass ihre rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus ein dem Amt angemessener Lebenszuschnitt ermöglicht wird (vgl. nur BVerfGE 114, 258; 117, 330; BVerwGE 131, 20 st.Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 4 S 2417/12

    Gleichheitsverstoß bei Stellenzulagengewährung an Hauptschullehrer A 12 und nicht

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
    Ein anderes Ergebnis ergibt sich entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht in Ansehung der von ihm zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Urteil vom 04.02.2014 - 4 S 2417/12-, in juris), da diese einen anders gelagerten Fall des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg betrifft (zur Zulage nach baden-württembergischem Landesrecht für die Verwendung als Lehrbeauftragter an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerausbildung nachdem durch ein Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg vom 14.07.2009, für bis zu 20 vom Hundert der Hauptschullehrkräfte ein "neues funktionsloses Beförderungsamt in " geschaffen worden war).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 112, 164 [174]; 116, 164 [180]; st. Rspr).
  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
    Hier steht es dem Gesetzgeber im Besonderen frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 06.05.2004 - 2 BvL 16/02 - BVerfGE 110, 353 - 370 - Dienstrechtsreform -, hier zitiert nach juris Rd. 41 u. 42).
  • BVerwG, 20.03.2013 - 2 B 135.11

    Besoldung; Festlegung als Eingangsamt; Laufbahngruppe; Zuordnung der Lehrer

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
    Eingangsamt mit dem Eingangsamt der nächsthöheren Laufbahngruppe identisch ist." (Zitat aus: BVerwG, Beschluss vom 20.03.2013 - 2 B 135/11 -, in juris).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

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