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   VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21 We   

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VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21 We (https://dejure.org/2022,45695)
VG Weimar, Entscheidung vom 03.08.2022 - 3 K 820/21 We (https://dejure.org/2022,45695)
VG Weimar, Entscheidung vom 03. August 2022 - 3 K 820/21 We (https://dejure.org/2022,45695)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13

    Untersagungsverfügung gegen Videokameras im Treppenhaus

    Auszug aus VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21
    Auch in einer entsprechenden Empfehlung der Datenschutzkonferenz seien mindestens 72 Stunden als angemessen erachtet worden; das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe sogar 10 Tage zugesprochen (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. September 2014, Az.: 11 LC 114/13, Rn. 69 - zitiert nach juris).

    Die aufgrund der Abschreckungswirkung einer Videoüberwachung mögliche Verhinderung von Straftaten zum Nachteil des Eigentümers des überwachten Objekts und die Sicherung von Beweismaterial zur Aufklärung von begangenen Straftaten stellen ebenfalls ein berechtigtes Interesse dar (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. September 2014, Az.: 11 LC 114/13, Rn. 55 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Maßgeblich bei der Bestimmung dieser Frist ist deswegen die Beantwortung der Frage, ob die Speicherdauer mit Blick auf die Aufklärung von etwaigen Rechtsverstößen praktikabel und damit angemessen ist (vgl. insoweit auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. September 2014, a.a.O., Rn. 69).

  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 2.18

    Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig

    Auszug aus VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage sei der Abschluss des Verwaltungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2019, Az.: 6 C 2.18, Rn. 7).

    Die Untersagungsanordnung begründet ein langfristiges Rechtsverhältnis, dessen Wirkung nicht durch einmalige Vollziehung verbraucht ist (vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2019, Az.: 6 C 2.18, Rn. 7 - zitiert nach juris; Kühling/Sackmann, Anmerkungen zum Urteil des BVerwG vom 27. Juli 2019, NJW 2019, 2556 [2562]).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Auszug aus VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21
    Es wurde von der Rechtsprechung zunächst als Schutz gegenüber der Datenerhebung und -verarbeitung des Staates und seiner Behörden entwickelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. November 2019, Az.: 1 BvR 16/13, Rn. 85 m.w.N. und ebenso im Unionsrecht), sodass es - jedenfalls nicht primär - auf die jeweilige Sphäre des Betroffenen nicht ankommen kann.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21
    Es enthält damit die Gewährleistung, über der eigenen Person geltende Zuschreibungen selbst substantiell mitzuentscheiden (vgl. entsprechend BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008, Az.: 1 BvR 1602, 1606, 1626/07, Rn. 46).
  • AG Hamburg, 22.04.2008 - 4 C 134/08

    Unzulässige Video-Überwachung im Kundenbereich einer Kaffeehausfiliale

    Auszug aus VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21
    Regelmäßig ist die Schutzbedürftigkeit in öffentlich zugänglichen Räumen, in denen sich Menschen typischerweise länger aufhalten und/oder miteinander kommunizieren, besonders hoch einzustufen (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 22. April 2008, Az.: 4 C 134/08, Rn. 16 m.w.N. - zitiert nach juris).
  • OLG München, 24.10.2018 - 3 U 1551/17

    Ansprüche aus einem Vertragshändlervertrag: Auskunft über Abnehmer eines Krans

    Auszug aus VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21
    Vor dem teleologischen Hintergrund von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DS-GVO, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Betroffenen und jenen des Verantwortlichen (oder eines Dritten) zu schaffen, können dabei nämlich nicht nur rechtliche Interessen von Bedeutung sein, sondern es gilt jedes wirtschaftliche oder ideelle Interesse des Verarbeiters zu berücksichtigen (vgl. OLG München, Urteil vom 24. Oktober 2018, Az.: 3 U 1551/17, Rn. 41 f. - zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 18.05.2021 - 12 U 296/20

    Videoüberwachung eines Supermarkts: Unterlassungsanspruch bei mangelndem Nachweis

    Auszug aus VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21
    Ausreichend ist eine abstrakte Gefahr jedenfalls dann, wenn sie sich hinsichtlich der Überwachungssituation objektiv begründen lässt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Mai 2021, Az.: 12 U 296/20, Rn. 63 - zitiert nach juris).
  • EGMR, 17.10.2019 - 1874/13

    LÓPEZ RIBALDA AND OTHERS v. SPAIN

    Auszug aus VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21
    Darüber hinaus sind der Umfang und die Konsequenzen der Überwachung, der Grad der Beeinträchtigung der Privatsphäre sowie mögliche weniger in die Privatsphäre eingreifende Alternativen zu berücksichtigen (vgl. hierzu auch: EGMR, Urteil vom 17. Oktober 2019, Az.: 1874/13 u. 8567/13 - zitiert nach juris).
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