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   VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12 We   

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https://dejure.org/2012,53309
VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12 We (https://dejure.org/2012,53309)
VG Weimar, Entscheidung vom 05.11.2012 - 4 E 1343/12 We (https://dejure.org/2012,53309)
VG Weimar, Entscheidung vom 05. November 2012 - 4 E 1343/12 We (https://dejure.org/2012,53309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 12 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 114 VwGO
    Nichteignung für den juristischen Vorbereitungsdienst aufgrund eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Köln, 14.07.2010 - 3 L 877/10

    Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum Lehramt bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12
    Auf dieser Grundlage sowie vor dem Hintergrund, dass unter Umständen selbst bei Vorliegen auch der subjektiven Zulassungsvoraussetzungen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen (zu Zulassungsbeschränkungen aus Kapazitätsgründen vgl. etwa: VGH Mannheim, Beschluss vom 13.11.1997 - 4 S 2584/97 - in juris; VG Hamburg, Beschluss vom 12.01.1999 - 2 VG 5455/98 - juris; zur Antragsfrist als objektiver Zulassungsbeschränkung: VG Köln, Beschluss vom 14.07.2010 - 3 L 877/10 - juris) erscheint auch das Vorliegen eines Anordnungsgrundes durchaus zweifelhaft.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97

    Gymnasialer Vorbereitungsdienst - Zulassungsbeschränkung

    Auszug aus VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12
    Auf dieser Grundlage sowie vor dem Hintergrund, dass unter Umständen selbst bei Vorliegen auch der subjektiven Zulassungsvoraussetzungen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen (zu Zulassungsbeschränkungen aus Kapazitätsgründen vgl. etwa: VGH Mannheim, Beschluss vom 13.11.1997 - 4 S 2584/97 - in juris; VG Hamburg, Beschluss vom 12.01.1999 - 2 VG 5455/98 - juris; zur Antragsfrist als objektiver Zulassungsbeschränkung: VG Köln, Beschluss vom 14.07.2010 - 3 L 877/10 - juris) erscheint auch das Vorliegen eines Anordnungsgrundes durchaus zweifelhaft.
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10

    Bewerbungablehnung eines Anwärters sowie Widerruf des Beamtenverhältnisses durch

    Auszug aus VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12
    Da das Ergebnis der einstweiligen Anordnung auf die Vorwegnahme der Hauptsache ausgerichtet ist, ist eine Reduktion des Streitwertes im Hinblick auf den Charakter des einstweiligen Rechtsschutzes hier nicht angebracht (vgl. auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2010 - 5 ME 225/10 - juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2002 - 9.
  • OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12

    Antrag einer Gemeinde auf ausnahmsweise Zulassung eines hauptamtlichen

    Auszug aus VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12
    Nur wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache zu unzumutbaren und anders nicht abwendbaren Nachteilen führt und eine ganz überwiegende Wahrscheinlichkeit (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 23.02.2012 - 3 EO 117/12 - juris) für einen Erfolg im Hauptsacheverfahren bzw. das Bestehen des erhobenen Anspruchs spricht, kann die begehrte einstweilige Anordnung erlassen werden.
  • VG Hamburg, 12.01.1999 - 2 VG 5455/98
    Auszug aus VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12
    Auf dieser Grundlage sowie vor dem Hintergrund, dass unter Umständen selbst bei Vorliegen auch der subjektiven Zulassungsvoraussetzungen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen (zu Zulassungsbeschränkungen aus Kapazitätsgründen vgl. etwa: VGH Mannheim, Beschluss vom 13.11.1997 - 4 S 2584/97 - in juris; VG Hamburg, Beschluss vom 12.01.1999 - 2 VG 5455/98 - juris; zur Antragsfrist als objektiver Zulassungsbeschränkung: VG Köln, Beschluss vom 14.07.2010 - 3 L 877/10 - juris) erscheint auch das Vorliegen eines Anordnungsgrundes durchaus zweifelhaft.
  • BVerwG, 13.02.1979 - 2 B 38.78

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 Nr. 1 Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung

    Auszug aus VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12
    stellen oder aber "unabhängig von einem in Betracht kommenden Beamtenverhältnis" darauf, ob der Bewerber für den angestrebten Beruf etwa wegen vorsätzlich begangener Straftat ungeeignet erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48/78 -, BVerwGE 62, 267 ff. - hier zitiert nach juris, Rdnr. 22, dort unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 13.02.1979 - 2 B 38.78 -, bei Buchholz 238.5 § 5 DRiG Nr. 1).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12
    stellen oder aber "unabhängig von einem in Betracht kommenden Beamtenverhältnis" darauf, ob der Bewerber für den angestrebten Beruf etwa wegen vorsätzlich begangener Straftat ungeeignet erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48/78 -, BVerwGE 62, 267 ff. - hier zitiert nach juris, Rdnr. 22, dort unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 13.02.1979 - 2 B 38.78 -, bei Buchholz 238.5 § 5 DRiG Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2009 - 6 E 1150/09

    Prozesskostenhilfe Eignung Lehramtsanwärter Einstellung Vorbereitungsdienst

    Auszug aus VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12
    Fehlt einem Bewerber die persönliche (charakterliche) Eignung, kann die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf auch unter Berücksichtigung der sich aus § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG ergebenden Einschränkung des dem Dienstherrn bei der Einstellung zustehenden Ermessens verweigert werden, wenn sich der Eignungsmangel auch auf die Anforderungen des Vorbereitungsdienstes bezieht (vgl.: OVG Münster, Beschluss vom 31.08.2009 -6 E 1150/09- juris).
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