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   VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14 We   

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VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14 We (https://dejure.org/2016,6416)
VG Weimar, Entscheidung vom 07.04.2016 - 7 K 439/14 We (https://dejure.org/2016,6416)
VG Weimar, Entscheidung vom 07. April 2016 - 7 K 439/14 We (https://dejure.org/2016,6416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Klagen gegen die Einrichtung der Umweltzone in Erfurt abgewiesen

Sonstiges

  • thueringen.de PDF (Terminmitteilung)

    Klagen gegen die Einrichtung der Umweltzone in der Stadt Erfurt

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 586/13

    Antrag auf PKH für einstweilige Anordnung gegen Durchsetzung der Umweltzone

    Auszug aus VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14
    Mit anwaltlichem Schreiben vom 14.11.2012 ließen die Klägerin des vorliegenden Verfahrens sowie die Klägerin des parallel unter dem Aktenzeichen 7 K 586/13.We geführten Klageverfahrens gemeinsam Widerspruch erheben.

    Auch die Klägerin des parallel unter dem Aktenzeichen 7 K 586/13.We geführten Klageverfahrens verfüge über einen Fuhrpark.

    Am 20.06.2013 hat die Klägerin mit anwaltlichem Schriftsatz - zusammen mit der Klägerin des weiter unter dem Aktenzeichen 7 K 586/13.We geführten Verfahrens - die vorliegende Klage erhoben und zwar zunächst als Untätigkeitsklage.

    Nach Anhörung und mit dem Einverständnis der Beteiligten hat das Gericht durch Beschluss vom 08.04.2014 das Verfahren der Klägerin gemäß § 93 VwGO vom Verfahren 7 K 586/13.We abgetrennt und unter dem vorliegenden Aktenzeichen 7 K 439/14.We fortgeführt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten (vier Bände) sowie die Verwaltungsvorgänge (fünf Ordner und drei Heftungen, wobei die fünf Ordner und zwei der Heftungen aus dem Verfahren 7 K 586/13.We beigezogen sind und eine der Heftungen die Anlagen zum Schriftsatz der Beklagten vom 26.05.2014 enthält).

  • VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12

    Rechtschutz gegen die Einrichtung von Umweltzonen

    Auszug aus VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14
    Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung, sie werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.10.1991 - 1 BvR 314/90 - NJW 1992, 1878, juris Rdnr. 2; vgl. VG Leipzig, Urteil vom 17.07.2013 - 1 K 164/12 - S. 22 des amtlichen Umdrucks, juris Rdnr. 82).

    Die Klägerin ist mit ihrem Beförderungs- und Transportunternehmen und ihren Fahrzeugen aus dem Fuhrpark den Bedingungen und Gegebenheiten der Straßen unterworfen, auf denen sie ihr Gewerbe ausübt; sie muss als Straßennutzerin ebenso wie die Straßenanlieger Verkehrsregelungen oder Verlagerungen des Verkehrs, mit denen die Straßen den sich wandelnden Bedürfnissen des Verkehrs angepasst werden, grundsätzlich hinnehmen (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 17.07.2013 - 1 K 164/12 - S. 22 des amtlichen Umdruck, juris Rdnr. 82; vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.05.2010 - 11 CS 10.368 - juris Rdnr. 16 m.w.N.; vgl. zum Stra- ßenanlieger BVerwG, Urteil vom 08.10.1976 - VII C 24.73 - NJW 1977, 2367, juris Rdnr. 27 ff. m.w.N.: danach teile der Straßenanlieger in gewisser Hinsicht das Schicksal der Straße, das von dem Verkehr auf dieser Straße abhänge, der wiederum einem ständigen Wandel unterworfen sei).

    Etwas anderes kommt nach der vorgenannten Rechtsprechung nur dort in Betracht, wo die veränderten Verkehrsregelungen gänzlich außergewöhnlich oder ihre Folgen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise so erheblich sind, dass sie die Existenz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes unmittelbar bedrohen (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 17.07.2013 - 1 K 164/12 - S. 22 des amtlichen Umdruck, juris Rdnr. 82; vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.05.2010 - 11 CS 10.368 - juris Rdnr. 16 m.w.N.).

    Es ist somit auch nicht ersichtlich, dass die Existenz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs der Klägerin durch das mit der Umweltzone für dieses Fahrzeug verbundene Fahrverbot tatsächlich unmittelbar bedroht sein könnte (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 17.07.2013 - 1 K 164/12 - S. 22 des amtlichen Umdruck, juris Rdnr. 84).

  • VGH Bayern, 10.05.2010 - 11 CS 10.368

    Sperrung einer mittelalterlichen Altstadt für Gespannfuhrwerke; Gefahrenlage

    Auszug aus VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14
    Die Klägerin ist mit ihrem Beförderungs- und Transportunternehmen und ihren Fahrzeugen aus dem Fuhrpark den Bedingungen und Gegebenheiten der Straßen unterworfen, auf denen sie ihr Gewerbe ausübt; sie muss als Straßennutzerin ebenso wie die Straßenanlieger Verkehrsregelungen oder Verlagerungen des Verkehrs, mit denen die Straßen den sich wandelnden Bedürfnissen des Verkehrs angepasst werden, grundsätzlich hinnehmen (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 17.07.2013 - 1 K 164/12 - S. 22 des amtlichen Umdruck, juris Rdnr. 82; vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.05.2010 - 11 CS 10.368 - juris Rdnr. 16 m.w.N.; vgl. zum Stra- ßenanlieger BVerwG, Urteil vom 08.10.1976 - VII C 24.73 - NJW 1977, 2367, juris Rdnr. 27 ff. m.w.N.: danach teile der Straßenanlieger in gewisser Hinsicht das Schicksal der Straße, das von dem Verkehr auf dieser Straße abhänge, der wiederum einem ständigen Wandel unterworfen sei).

    Etwas anderes kommt nach der vorgenannten Rechtsprechung nur dort in Betracht, wo die veränderten Verkehrsregelungen gänzlich außergewöhnlich oder ihre Folgen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise so erheblich sind, dass sie die Existenz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes unmittelbar bedrohen (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 17.07.2013 - 1 K 164/12 - S. 22 des amtlichen Umdruck, juris Rdnr. 82; vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.05.2010 - 11 CS 10.368 - juris Rdnr. 16 m.w.N.).

  • VG Hannover, 21.04.2009 - 4 A 5211/08

    Verpflichtung zur Aufstellung eines Luftreinhalteplanes i.R.e. Überschreitung der

    Auszug aus VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14
    Das Verwaltungsgericht Hannover habe sich mit Urteil vom 21.04.2009, Az. 4 A 5211/08, sogar dafür ausgesprochen, dass vorbeugender Rechtsschutz zu gewähren sei, wenn ein Kläger Fahrzeuge habe, die zwar derzeit noch nicht, aber mit Sicherheit zukünftig von der Umweltzone betroffen seien.

    Ohne dass es entscheidungserheblich wäre, weist das Gericht lediglich darauf hin, dass viel dafür spricht, dass es in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht Hannover (VG Hannover, Urteil vom 21.04.2009 - 4 A 5211/08 - juris [dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 12.05.2011 - 12 LC 143/09 - juris; dazu BVerwG, Beschluss vom 11.07.2012 - 3 B 79/11 - juris]) ausreichend ist, die Feststellung sowie die Prognose von Grenzwertverletzungen auf eine Grenzwertüberschreitung hinsichtlich der zulässigen NO2- Werte zu stützen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 8 A 2751/09

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14
    Soweit in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 25.01.2011 - 8 A 2751/09 - juris Rdnr. 12 bis 14) das Rechtsschutzbedürfnis in Zweifel gezogen worden sei, treffe dies für den hiesigen Fall nicht zu.

    Die Plaketten ermöglichen ihr nämlich nicht allein das Befahren der Erfurter Umweltzone, sondern sämtlicher Umweltzonen im gesamten Bundesgebiet, insbesondere etwa der Umweltzonen in Leipzig, Halle, Magdeburg oder Hannover (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.01.2011 - 8 A 2751/09 - juris Rdnr. 11 bis 14 hinsichtlich der Kölner Umweltzone).

  • VGH Bayern, 28.04.1992 - 21 CE 92.949
    Auszug aus VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14
    Wie sich aus den §§ 68 ff., 80 Abs. 1 und 5 VwGO sowie den Vorschriften über die prinzipale Normenkontrolle (§ 47 VwGO, §§ 90 ff. BVerfGG) ergibt, gehen die gesetzlichen Bestimmungen von dem Grundsatz eines nachträglichen Rechtsschutzes aus (vgl. Ehlers, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Band I, Stand: Oktober 2015, Vorb § 40 Rdnr. 101 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 28.04.1992 - 21 CE 92.949 - NVwZ-RR 1993, 54f., juris).
  • BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage

    Auszug aus VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14
    Ein schutzwürdiges Interesse an der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes fehlt, wenn die Klage nicht geeignet ist, die subjektive Rechtsstellung des Klägers zu verbessern, letztlich also auch im Erfolgsfall völlig nutzlos wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698, juris Rdnr. 28, und BVerwG, Beschluss vom 07.02.1997 - 4 B 224.96 - juris Rdnr. 2).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

    Auszug aus VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14
    Die Klägerin ist mit ihrem Beförderungs- und Transportunternehmen und ihren Fahrzeugen aus dem Fuhrpark den Bedingungen und Gegebenheiten der Straßen unterworfen, auf denen sie ihr Gewerbe ausübt; sie muss als Straßennutzerin ebenso wie die Straßenanlieger Verkehrsregelungen oder Verlagerungen des Verkehrs, mit denen die Straßen den sich wandelnden Bedürfnissen des Verkehrs angepasst werden, grundsätzlich hinnehmen (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 17.07.2013 - 1 K 164/12 - S. 22 des amtlichen Umdruck, juris Rdnr. 82; vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.05.2010 - 11 CS 10.368 - juris Rdnr. 16 m.w.N.; vgl. zum Stra- ßenanlieger BVerwG, Urteil vom 08.10.1976 - VII C 24.73 - NJW 1977, 2367, juris Rdnr. 27 ff. m.w.N.: danach teile der Straßenanlieger in gewisser Hinsicht das Schicksal der Straße, das von dem Verkehr auf dieser Straße abhänge, der wiederum einem ständigen Wandel unterworfen sei).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14
    (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22.05.1979- 1 BvL 9/75 - BVerfGE 51, 193, juris Rdnr. 100 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09

    Voraussetzung einer förmlichen Verfügung bei einer abweichenden Bestimmung der

    Auszug aus VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14
    So wird in Erfurt anders als in Umweltzonen anderer Städte die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht etwa mit einer Fahrtenbuchauflage für den Nutzer verbunden (wie etwa in jenem Fall, der der Entscheidung des OVG Lüneburg, Urteil vom 12.05.2011 - 12 LC 139/09 - juris Rdnr. 8, zugrunde lag).
  • VGH Bayern, 21.10.1998 - 11 CS 98.2123

    Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung zur Beschilderung einer Straße als

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 143/09

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage betroffener Verkehrsteilnehmer gegen die in

  • BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90

    Bloße Gewinn- und Umsatzchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten und

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Klärungsbedürftigkeit der ausschließlichen Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der

  • BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11

    Maßgeblichkeit der bei Aufstellung des Plans vorhandenen tatsächlichen und

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2008 - 11 S 16.08

    Kölner Umweltzone ist rechtmäßig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 11 S 35.08

    Klage gegen Umweltzone Oberhausen / Mülheim (Ruhr) abgewiesen

  • VG Düsseldorf, 08.12.2009 - 3 K 3720/09
  • VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 586/13

    Klage einer Industrie- und Handelskammer gegen eine Umweltzone

    Mit anwaltlichem Schreiben vom 14.11.2012 ließen die Klägerin des vorliegenden Verfahrens sowie die Klägerin des parallel unter dem Aktenzeichen 7 K 439/14.We geführten Klageverfahrens gemeinsam Widerspruch erheben.

    Die Klägerin des parallel unter dem Aktenzeichen 7 K 439/14.We geführten Klageverfahrens biete unter anderem Personenbeförderungsleistungen, Kleintransporte und Kurierdienste an und habe hierfür einen.

    Am 20.06.2013 hat die Klägerin mit anwaltlichem Schriftsatz - zusammen mit der Klägerin des inzwischen unter dem Aktenzeichen 7 K 439/14.We geführten Klageverfahrens - die vorliegende Klage erhoben und zwar zunächst als Untätigkeitsklage.

    Nach Anhörung und mit dem Einverständnis der Beteiligten hat das Gericht durch Beschluss vom 08.04.2014 das Verfahren der ursprünglichen Klägerin zu 2. gemäß § 93 VwGO abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 7 K 439/14.We fortgeführt.

    Insoweit hat die Klägerin in dem gemeinsam mit der Klägerin des parallelen Klageverfahrens 7 K 439/14.We verfassten anwaltlichen Widerspruchsbegründungsschreiben vorgetragen, sie könnten als Verkehrsteilnehmer die Umweltzone nicht passieren, wenn ihre Fahrzeuge nicht mit einer grünen Plakette versehen seien bzw. ihnen keine Ausnahmegenehmigungen vorlägen.

  • OVG Thüringen, 21.04.2021 - 1 KO 135/20

    Aufhebung der Umweltzone in Erfurt

    - 1. Senat - 1 KO 135/20 Verwaltungsgericht Weimar - 7. Kammer - 7 K 439/14 We.
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