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   VG Weimar, 08.08.2022 - 6 E 151/22 We   

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VG Weimar, 08.08.2022 - 6 E 151/22 We (https://dejure.org/2022,29166)
VG Weimar, Entscheidung vom 08.08.2022 - 6 E 151/22 We (https://dejure.org/2022,29166)
VG Weimar, Entscheidung vom 08. August 2022 - 6 E 151/22 We (https://dejure.org/2022,29166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80 Abs 5; BStatG § 15 Abs 1; BStatG § 15 Abs 2; BStatG § 15 Abs 3; BStatG § 15 Abs 7; ThürVwVfG § 39 Abs 1 S 3; DIStatG § 1 Abs 2 S 2; DIStatG § 3 Abs 1; DIStatG § 5 Abs 1 S 2
    Sonstiges ; Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik; Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik; Auswahlverfahren; Einzelheiten; GmbH als Erhebungseinheit; Geschäftsführer

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik

  • Justiz Thüringen

    § 80 Abs 5 VwGO, § 15 Abs 1 BStatG, § 15 Abs 2 BStatG, § 15 Abs 3 BStatG, § 15 Abs 7 BStatG
    Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 6.16

    Rechtliche Grenzen der Heranziehung zu statistischen Stichprobenerhebungen

    Auszug aus VG Weimar, 08.08.2022 - 6 E 151/22
    Der Behörde kommt nämlich bei der Auswahl des Verfahrens ein fachwissenschaftlicher Einschätzungsspielraum zu, in dem das Bundesverwaltungsgericht die Ausübung eines Auswahlermessens sieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 8 C 6/16, Rn. 14 -, zit. nach juris; Urteil der Kammer vom 22. Oktober 2021 - 8 K 1486/19 We -, S. 4).

    Vielmehr liegt die Konkretisierung der Auswahlgrundsätze und des Erhebungsverfahrens im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 8 C 6/16, Rn. 14 -, zit. nach juris).

    Dabei können Totalschichten dann in Betracht kommen, wenn und soweit sie im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Auswahlgesamtheit von 15 % aller Erhebungseinheiten zwingend notwendig sind, um noch hinreichend repräsentative statistische Ergebnisse zu erzielen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 8 C 6/16, Rn. 21 u. 23 -, zit. nach juris).

    Im Zuge der Stichprobenkonzeption seien die beiden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2017 (Az.: 8 C 9/16 sowie 8 C 6/16) beachtet worden.

  • VG Leipzig, 16.02.2021 - 8 K 1486/19
    Auszug aus VG Weimar, 08.08.2022 - 6 E 151/22
    Der Behörde kommt nämlich bei der Auswahl des Verfahrens ein fachwissenschaftlicher Einschätzungsspielraum zu, in dem das Bundesverwaltungsgericht die Ausübung eines Auswahlermessens sieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 8 C 6/16, Rn. 14 -, zit. nach juris; Urteil der Kammer vom 22. Oktober 2021 - 8 K 1486/19 We -, S. 4).

    Die Grundsätze der Heranziehung zur Statistik sind in der Rechtsprechung der Kammer geklärt (vgl. VG Weimar, Urteil vom 22. Oktober 2021 - 8 K 1486/19 We -, S. 4-6: dort zur Verdienststatistik).

  • BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 9.16

    Rechtliche Grenzen der Heranziehung zu statistischen Stichprobenerhebungen

    Auszug aus VG Weimar, 08.08.2022 - 6 E 151/22
    Im Zuge der Stichprobenkonzeption seien die beiden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2017 (Az.: 8 C 9/16 sowie 8 C 6/16) beachtet worden.

    Dass es der namentlichen Bezeichnung des Vertretungsberechtigten nicht bedarf, ergibt sich insbesondere aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem Urteil vom 15. März 2017 ausgeführt hat (BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 8 C 9/16, Rn. 13 -, zit. nach juris):.

  • OVG Sachsen, 26.06.2017 - 3 A 289/17

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Dienstleistungsstatistik; Heranziehung;

    Auszug aus VG Weimar, 08.08.2022 - 6 E 151/22
    c) Im Übrigen nimmt die Kammer im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, dass die Regelungen des Dienstleistungsstatistikgesetzes nicht gegen das Grundrecht der freien Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 GG verstoßen (so bereits BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 8 C 7/10, Rn. 33 f. -, zit. nach juris; ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 3 A 289/17, Rn. 12 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 29.06.2011 - 8 C 7.10

    Auskunft; Auskunftserteilung; Auskunftspflicht; Auswahlplan; Befragung;

    Auszug aus VG Weimar, 08.08.2022 - 6 E 151/22
    c) Im Übrigen nimmt die Kammer im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, dass die Regelungen des Dienstleistungsstatistikgesetzes nicht gegen das Grundrecht der freien Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 GG verstoßen (so bereits BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 8 C 7/10, Rn. 33 f. -, zit. nach juris; ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 3 A 289/17, Rn. 12 -, zit. nach juris).
  • VG Berlin, 31.08.2020 - 1 K 96.18
    Auszug aus VG Weimar, 08.08.2022 - 6 E 151/22
    Zu beachten gilt, dass auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sog. "Totalschichten" nicht grundsätzlich rechtswidrig sind (VG Berlin, Urteil vom 31. August 2020 - 1 K 96.18, Rn. 19 -, zit. nach juris).
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