Rechtsprechung
VG Weimar, 11.02.2020 - 7 E 1926/19 We |
Volltextveröffentlichung
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
Stadt Erfurt unterliegt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes weitgehend im Streit um die Fällung der Bäume im Geschützten Landschaftsbestandteil "Petersberg"
Kurzfassungen/Presse
- thueringen.de (Pressemitteilung)
Stadt Erfurt unterliegt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes weitgehend im Streit um die Fällung der Bäume im Geschützten Landschaftsbestandteil ,,Petersberg"
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- BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11
Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch …
Auszug aus VG Weimar, 11.02.2020 - 7 E 1926/19
Die Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers ist jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen, sondern lediglich auf die Sicherung gegen solche Gefahren beschränkt, die nicht waldtypisch, sondern im Wald atypisch sind (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.2012, Az.: VI ZR 311/11, Rn. 13 f. - Fundstelle: juris).Zu den typischen Gefahren des Waldes können daher herabhängende Äste oder die mangelnde Stand- oder Bruchfestigkeit von Bäumen gehören (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.2012, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 24.03.2014, Az.: 13 U 56/12, Rn. 23 - Fundstelle: juris).
Sie sind verpflichtet, den Baumbestand so anzulegen, dass er im Rahmen des nach forstwirtschaftlicher Erkenntnis Möglichen gegen Windbruch und Windwurf gesichert ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.2012, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 24.03.2014 - 13 U 56/12
Ausschluss der Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren
Auszug aus VG Weimar, 11.02.2020 - 7 E 1926/19
Zu den typischen Gefahren des Waldes können daher herabhängende Äste oder die mangelnde Stand- oder Bruchfestigkeit von Bäumen gehören (vgl. BGH…, Urteil vom 02.10.2012, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2014, Az.: 13 U 56/12, Rn. 23 - Fundstelle: juris).