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   VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19 We   

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VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19 We (https://dejure.org/2021,20901)
VG Weimar, Entscheidung vom 11.06.2021 - 8 K 1151/19 We (https://dejure.org/2021,20901)
VG Weimar, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 8 K 1151/19 We (https://dejure.org/2021,20901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Bezeichnung des Landesverbandes der AfD als "Prüffall" durch den Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz unzulässig

  • Justiz Thüringen

    Art 21 Abs 1 S 1 GG, § 1004 Abs 1 S 1 BGB
    Thüringer Verfassungsschutz; Unterlassung einer öffentliche Äußerung des Amtes für Verfassungsschutz, eine Person oder Vereinigung werde als Prüffall behandelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Äußerung des Thüringer Verfassungsschutzes: AfD durfte nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsschutz darf AfD-Landesverband nicht als "Prüffall" bezeichnen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19

    Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
    Das Recht, als Partei frei von staatlicher Einflussnahme an der politischen Willensbildung mitzuwirken, steht nicht nur der Bundespartei zu, sondern auch dem Landesverband (ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris-Rdnr. 31 ff).

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsauffassung in den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Köln (Beschluss vom 26.02.2019, 13 L 202/19, Juris) und Düsseldorf (Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris).

  • BVerwG, 27.03.1996 - 8 B 33.96

    Widerruf ehrverletzender amtlicher Äußerungen durch einen Bürgermeister

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
    Wird ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Äußerung eines Amtsträgers geltend gemacht, so ist die Körperschaft Klagegegner, der der Amtsträger angehört (BVerwG, Beschluss vom 27.03.1996, 8 B 33/96, Juris-Rdnr. 5; dem folgend st. Rspr. der Kammer, zuletzt Beschluss vom 19.12.2016, 8 E 1052/16).

    BGB wurzelt und allgemein anerkannt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.03.1996, a.a.O.; dem folgend st. Rspr. der Kammer, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
    Diese Befugnis umfasst die Darlegung und Erläuterung der Regierungspolitik hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme sowie die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffenden Fragen und wichtige Vorgänge auch außerhalb oder weit im Vorfeld der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit und dabei auch das Aussprechen von Empfehlungen und Warnungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.02.2018, 2 BvE 1/16, Juris-Rdnr. 56).
  • OVG Thüringen, 23.03.2020 - 4 EO 113/20

    Gewährung von Eilrechtsschutz bei Geltendmachung eines umfangreichen, eine

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
    § 4 Abs. 1 TPG regelt einen Informationsanspruch der Presse, der in Art. 5 Abs. 1 GG wurzelt (OVG Weimar, Beschluss vom 23.03.2020, 4 EO 113/20, Juris-Rdnr. 56).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
    Das Bundesverwaltungsgericht gewährt diesen Rückgriff dann, wenn eine einfachgesetzliche Rechtsgrundlage fehlt und der Gesetzgeber untätig geblieben ist (Urteil vom 20.02.2013, 6 A 2/12, Juris-Rdnr. 29).
  • VG Köln, 26.02.2019 - 13 L 202/19

    Bezeichnung der AfD als "Prüffall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsauffassung in den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Köln (Beschluss vom 26.02.2019, 13 L 202/19, Juris) und Düsseldorf (Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris).
  • BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12

    Verfassungsschutzbericht des Bundes; Bürgerbewegung pro Köln; Verdachtsfall;

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
    Sie erfordert demgemäß eine gesetzliche Grundlage, welche die Voraussetzungen eines solchen Eingriffs regelt und dafür Sorge trägt, dass das Interesse der Partei, an der politischen Willensbildung ungehindert teilzunehmen, und das Interesse der Öffentlichkeit an einer frühzeitigen Aufklärung über verfassungsfeindliche Tendenzen zu einem verfassungskonformen Ausgleich gebracht werden (BVerfG, Beschluss vom 24.05.2005, 1 BvR 1072/01, Juris; ebenso BVerwG, Urteil vom 26.06.2013, 6 C 4/12, Juris-Rdnr. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 55.20

    Verfassungsschutzrecht des Bundes 2019; AfD; Jugendorganisation; Junge

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
    Beschluss vom 19.06.2020, OVG 1 S 55/20, Juris-Rdnr. 19).
  • VerfGH Thüringen, 20.11.2019 - VerfGH 28/18

    Entscheidung über Anträge der AfD zu Prüffall-Erklärung u.a.

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
    Dies ist hier das Amt für Verfassungsschutz, das die Stellung einer selbständigen Landesoberbehörde hat (ThürVerfGH, Urteil vom 20.11.2019, VerfGH 28/18, Juris-Rdnr. 48).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
    Gewährleistet ist nicht nur die freie Gründung und Mitwirkung an der politischen Willensbildung, sondern diese Mitwirkung ist durch Regeln gesichert, die den Parteien gleiche Rechte und gleiche Chancen gewähren (BVerfG, Urteil vom 09.06.2020, 2 BvE 1/19, Juris- Rdnr. 46).
  • VG Berlin, 22.02.2021 - 1 L 127.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Berichterstattung über Prüffälle

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

  • VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 498/20

    Klagebefugnis von Mitgliedern der AfD; Äußerung des Verfassungsschutzpräsidenten

    Namentlich genannt wird lediglich der Landesverband Thüringen der Alternative für Deutschland, der für seine parallel erhobene Klage (8 K 1151/19 We) die Klagebefugnis besitzt.
  • VG Weimar, 02.08.2021 - 8 E 665/21

    Öffentlich-rechtlicher Unterlasssungsanspruch

    Denn in diesem Rahmen nimmt eine Äußerung teil an der spezifischen Autorität der hoheitlichen Stellung und gewinnt so ein besonderes Gewicht, das der Äußerung eines Privaten nicht zukommt (zuletzt Urteil der Kammer vom 11.06.2021, 8 K 1151/19 We).
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