Rechtsprechung
   VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19 We   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20902
VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19 We (https://dejure.org/2021,20902)
VG Weimar, Entscheidung vom 11.06.2021 - 8 K 1541/19 We (https://dejure.org/2021,20902)
VG Weimar, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 8 K 1541/19 We (https://dejure.org/2021,20902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,20902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Klage gegen die Äußerung des Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz "Wenn die AFD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht." als unzulässig abgewiesen

  • Justiz Thüringen

    Äußerung des Amtes für Verfassungsschutz; AfD - Kandidatur des Björn Höcke

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.03.1996 - 8 B 33.96

    Widerruf ehrverletzender amtlicher Äußerungen durch einen Bürgermeister

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19
    Wird ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Äußerung eines Amtsträgers geltend gemacht, so ist die Körperschaft Klagegegner, der der Amtsträger angehört (BVerwG, Beschluss vom 27.03.1996, 8 B 33/96, Juris-Rdnr. 5; dem folgend st. Rspr. der Kammer, zuletzt Beschluss vom 19.12.2016, 8 E 1052/16).
  • VerfGH Thüringen, 20.11.2019 - VerfGH 28/18

    Entscheidung über Anträge der AfD zu Prüffall-Erklärung u.a.

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19
    Dies ist hier das Amt für Verfassungsschutz, das die Stellung einer selbständigen Landesoberbehörde hat (ThürVerfGH, Urteil vom 20.11.2019, VerfGH 28/18, Juris-Rdnr. 48).
  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19
    Zutreffend ist, dass öffentliche Äußerungen auch kontextbezogen zu betrachten sind (vgl. das von den Klägern genannte Zitat aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.2012, 1 BvR 901/11, Juris-Rdnr. 20).
  • VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19

    Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19
    Eine solche Beziehung besteht dann, wenn darüber gestritten wird, ob Äußerungen eines Beklagten unzulässig in Grundrechte eines Klägers eingreifen (BVerwG, Urteil vom 13.09.2017, 10 C 6/16, Juris-Rdnr. 12; ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris-Rdnr. 35).
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19
    Eine solche Beziehung besteht dann, wenn darüber gestritten wird, ob Äußerungen eines Beklagten unzulässig in Grundrechte eines Klägers eingreifen (BVerwG, Urteil vom 13.09.2017, 10 C 6/16, Juris-Rdnr. 12; ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris-Rdnr. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht