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VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19 We |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
Klage gegen die Äußerung des Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz "Wenn die AFD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht." als unzulässig abgewiesen
- Justiz Thüringen
Äußerung des Amtes für Verfassungsschutz; AfD - Kandidatur des Björn Höcke
Verfahrensgang
- VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19 W
- VG Weimar, 12.07.2021 - 8 K 1541/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.03.1996 - 8 B 33.96
Widerruf ehrverletzender amtlicher Äußerungen durch einen Bürgermeister
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19
Wird ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Äußerung eines Amtsträgers geltend gemacht, so ist die Körperschaft Klagegegner, der der Amtsträger angehört (BVerwG, Beschluss vom 27.03.1996, 8 B 33/96, Juris-Rdnr. 5; dem folgend st. Rspr. der Kammer, zuletzt Beschluss vom 19.12.2016, 8 E 1052/16). - VerfGH Thüringen, 20.11.2019 - VerfGH 28/18
Entscheidung über Anträge der AfD zu Prüffall-Erklärung u.a.
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19
Dies ist hier das Amt für Verfassungsschutz, das die Stellung einer selbständigen Landesoberbehörde hat (ThürVerfGH, Urteil vom 20.11.2019, VerfGH 28/18, Juris-Rdnr. 48). - BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte …
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19
Zutreffend ist, dass öffentliche Äußerungen auch kontextbezogen zu betrachten sind (vgl. das von den Klägern genannte Zitat aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.2012, 1 BvR 901/11, Juris-Rdnr. 20). - VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19
Eine solche Beziehung besteht dann, wenn darüber gestritten wird, ob Äußerungen eines Beklagten unzulässig in Grundrechte eines Klägers eingreifen (BVerwG…, Urteil vom 13.09.2017, 10 C 6/16, Juris-Rdnr. 12; ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris-Rdnr. 35). - BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16
Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1541/19
Eine solche Beziehung besteht dann, wenn darüber gestritten wird, ob Äußerungen eines Beklagten unzulässig in Grundrechte eines Klägers eingreifen (BVerwG, Urteil vom 13.09.2017, 10 C 6/16, Juris-Rdnr. 12; ebenso VG Düsseldorf…, Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris-Rdnr. 35).