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   VG Weimar, 12.08.2022 - 7 K 1916/18 We   

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VG Weimar, 12.08.2022 - 7 K 1916/18 We (https://dejure.org/2022,37830)
VG Weimar, Entscheidung vom 12.08.2022 - 7 K 1916/18 We (https://dejure.org/2022,37830)
VG Weimar, Entscheidung vom 12. August 2022 - 7 K 1916/18 We (https://dejure.org/2022,37830)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    § 264 Nr 2 ZPO, § 91 Abs 1 VwGO, § 75 Abs 1 Alt 2 VwGO, § 72 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 1 S 1 VwVfG
    Klage auf Erlass einer Kostengrundentscheidung, wenn der Abhilfebescheid eine solche nicht enthält; Mehrstufigkeit des Erstattungsverfahrens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1981 - 2 S 1747/80

    Verpflichtungsklage; Erlaß einer Kostenentscheidung für das Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VG Weimar, 12.08.2022 - 7 K 1916/18
    Ein solcher Ergänzungsantrag ist regelmäßig in der Stellung eines Kostenfestsetzungsantrages bei der Behörde zu sehen (vgl. VGH BaWü Urteil vom 25.08.1981 - 2 S 1747/80; VG Gießen, Urteil vom 16. Juni 2000 - 10 E 374/98 -, juris, Rn. 49, Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 2021, § 73 VwGO, Rn. 41).
  • VG Gießen, 16.06.2000 - 10 E 374/98

    ABHILFE; RÜCKNAHME; ERMESSEN; KOSTENGRUNDENTSCHEIDUNG; KOSTENERSTATTUNGSANSPRUCH;

    Auszug aus VG Weimar, 12.08.2022 - 7 K 1916/18
    Ein solcher Ergänzungsantrag ist regelmäßig in der Stellung eines Kostenfestsetzungsantrages bei der Behörde zu sehen (vgl. VGH BaWü Urteil vom 25.08.1981 - 2 S 1747/80; VG Gießen, Urteil vom 16. Juni 2000 - 10 E 374/98 -, juris, Rn. 49, Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 2021, § 73 VwGO, Rn. 41).
  • BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer

    Auszug aus VG Weimar, 12.08.2022 - 7 K 1916/18
    Dem folgend ist die vom Beklagten vorgelegte Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1981 - 6 C 121/80 -,) im bestehenden Fall nicht anwendbar, weil eine Erledigung des Widerspruchsverfahrens gerade nicht vorliegt, sondern wie festgestellt eine Abhilfe erfolgte.
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 83.88

    Widerspruch - Aufhebung eines Bescheides - Vorabhilfe - Notwendigkeit der

    Auszug aus VG Weimar, 12.08.2022 - 7 K 1916/18
    Der Erlass eines neuen Bescheides spricht ebenfalls für eine Aufhebung und nicht für eine Rücknahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Febr. 1991 - 8 C 83/88).
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