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   VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17 We   

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VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17 We (https://dejure.org/2017,8074)
VG Weimar, Entscheidung vom 13.03.2017 - 7 E 155/17 We (https://dejure.org/2017,8074)
VG Weimar, Entscheidung vom 13. März 2017 - 7 E 155/17 We (https://dejure.org/2017,8074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Eilantrag gegen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmastanlage abgelehnt

  • Justiz Thüringen

    § 42 Abs 2 VwGO, § 80 VwGO, § 80a VwGO, § 123 VwGO, § 35 Abs 1 BauGB
    Umweltrechtsbehelf eines Umweltverbandes nach § 2 Abs. 1 UmwRG, zur landwirtschaftlichen Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 201 BauGB - standortbezogene UVP-Vorprüfung gemäß § 3c Satz 2 UVPG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmastanlage abgelehnt

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmastanlage abgelehnt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmastanlage abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Auszug aus VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17
    Das Begründungserfordernis dient dazu, die Behörde zu einer sorgfältigen Prüfung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts anzuhalten (vgl. zum Folgenden VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 - juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 - juris).

    Weder die Prüfung noch das Ergebnis der Standortbezogenen UVP-Vorprüfung, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, leiden an einem der gerichtlichen Überprüfung unterliegenden Fehler (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris).

    Bei den Vorprüfungen ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden, und inwieweit Prüfwerte für Größe oder Leistung, die die Vorprüfung eröffnen, überschritten werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382 - juris Rdnr. 28f. m.w.N.; vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 - Rdnr. 33f.; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris Rdnr. 69 ff.).

    Die standortbezogene Vorprüfung soll bei diesen, die Schwellenwerte einer allgemeinen Vorprüfung nach Satz 1 des § 3c UVPG nicht erreichenden Vorhaben lediglich gewährleisten, dass der konkrete Standort der erfassten Projekte in den Blick genommen wird (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris Rdnr. 69).

    Gefordert ist eine auf der Grundlage der von der Behörde für ihr Prüfergebnis gegebenen Begründung erfolgende Plausibilitätskontrolle, die sich daran orientiert, ob die Behörde den Sachverhalt vollständig und zutreffend erfasst hat, sie die Verfahrensregeln und rechtlichen Bewertungsgrundsätze eingehalten hat, ob sie das anzuwendende Recht erkannt, insbesondere den Rechtsbegriff der Erheblichkeit zutreffend ausgelegt und ob sie keine sachfremden Erwägungen vorgenommen hat (vgl. § 4a Abs. 2 UmwRG) (vgl. hierzu VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris Rdnr. 70f.).

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

    Auszug aus VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17
    Bei den Vorprüfungen ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden, und inwieweit Prüfwerte für Größe oder Leistung, die die Vorprüfung eröffnen, überschritten werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382 - juris Rdnr. 28f. m.w.N.; vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 - Rdnr. 33f.; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris Rdnr. 69 ff.).

    Letzteres ist anzunehmen, wenn die Vorprüfung entweder Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass sie auf die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses durchschlagen, oder wenn das Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzungen liegt (vgl. VGH München, Beschluss vom 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382 - juris Rdnr. 28f. m.w.N.).

  • VG Magdeburg, 28.01.1997 - 4 A 402/95
    Auszug aus VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17
    Die Kammer hält es vorliegend aber für geboten, bei der Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB besteht, die strukturellen Besonderheiten der Landwirtschaft in den neuen Ländern zu berücksichtigen, die durch die Auflösung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und die Rückübertragungen eingebrachter Land- und Viehbestände an die Mitglieder entstanden sind (so auch VG Meiningen, Urteil vom 21.04.1994 - 5 K 328/93.Me -, LKV 1995, 300; vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 28.01.1997 - 4 A 402/95 - LKV 1997, 380, wonach unter den besonderen Strukturbedingungen der Landwirtschaft in den neuen Ländern ein gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb auch dann vorliege, wenn er bis zu 90 % auf Pachtland angewiesen sei).

    Das VG Magdeburg (Urteil vom 28.01.1997 - 4 A 402/95 - LKV 1997, 380) führt zu den besonderen Strukturbedingungen der Landwirtschaft in den neuen Ländern aus:.

  • VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604

    Windkraftanlagen; Nachbarklage; UVPG-Vorprüfung fehlerhaft; fehlerhafte Prüfung

    Auszug aus VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17
    Auch soweit der Antragsteller hiernach die Einhaltung verfahrensrechtlicher Vorschriften als unzureichend kritisiert, ist ihm die Rügemöglichkeit eröffnet (vgl. sogar für den Rechtsschutz Einzelner im Fall der Geltendmachung eines Verfahrensfehlers VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 - juris, Rdnr. 23 ff., 32 ff. m.w.N.).

    Bei den Vorprüfungen ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden, und inwieweit Prüfwerte für Größe oder Leistung, die die Vorprüfung eröffnen, überschritten werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382 - juris Rdnr. 28f. m.w.N.; vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 - Rdnr. 33f.; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris Rdnr. 69 ff.).

  • VG Weimar, 27.02.2013 - 7 K 224/11

    Immissionsschutz bei Schweinemastbetrieb mit Gülle- und Gaslagerung; Rügebefugnis

    Auszug aus VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17
    Danach kann eine nach § 3 UmwRG anerkannte inländische oder ausländische Vereinigung, ohne eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen, gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 UmwRG unter anderem gegen Entscheidungen im Sinne des § 2 Abs. 3 UVPG über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen kann, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung einlegen, wenn die Vereinigung rügt, dass die Entscheidung Rechtsvorschriften, die dem Umweltschutz dienen und für die Entscheidung von Bedeutung sein können, widerspricht, und darüber hinaus geltend macht, in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Förderung der Ziele des Umweltschutzes durch die Entscheidung berührt zu sein (vgl. Jarass, BImSchG, Kommentar, 10. Aufl. 2013, zu § 6 Rdnr. 72; vgl. VG Weimar, Urteil vom 27.02.2013 - 7 K 224/11 We - S. 40 ff.).

    Zu den Zielen des Antragstellers gehören gemäß § 2a der Satzung unter anderem der Schutz, die Pflege und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sowie die Durchsetzung unter anderem des Natur- und Umweltrechts und des Immissionsschutzrechts (vgl. VG Weimar, Urteil vom 27.02.2013 - 7 K 224/11 We - S. 42).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02

    Massierung von Stallanlagen für Intensivtierhaltung; Indiz für Vorliegen

    Auszug aus VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17
    Auch Anhaltspunkte für die vom Antragsteller geltend gemachten städtebaulichen Missstände sind weder substantiiert dargelegt noch angesichts der vorliegenden Anzahl an Großvieheinheiten ersichtlich (vgl. OVG Lüneburg, 15.01.2003 - 1 ME 325/02 - juris).
  • OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14

    Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1

    Auszug aus VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17
    Die Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller bleibt deutlich hinter der Bedeutung einer Verbandsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für ein größeres Infrastrukturvorhaben zurück und rechtfertigt nur die Festsetzung eines an der unteren Grenze des Streitwertrahmens liegenden Streitwerts (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 17.06.2015 - 1 KO 369/14 - juris Rdnr. 88).
  • BVerwG, 19.07.1994 - 4 B 140.94

    Pensionspferdehaltung - Pachtflächen - Landwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17
    Der Senat hat aber nicht ausgeschlossen, dass die Dauerhaftigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes auch auf gepachteten Flächen gewährleistet sein kann (Beschluss vom 19. Juli 1994 - BVerwG 4 B 140.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 301 - juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

    Auszug aus VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17
    Das Begründungserfordernis dient dazu, die Behörde zu einer sorgfältigen Prüfung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts anzuhalten (vgl. zum Folgenden VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 - juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 - juris).
  • VG Meiningen, 21.04.1994 - 5 K 328/93
    Auszug aus VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17
    Die Kammer hält es vorliegend aber für geboten, bei der Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB besteht, die strukturellen Besonderheiten der Landwirtschaft in den neuen Ländern zu berücksichtigen, die durch die Auflösung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und die Rückübertragungen eingebrachter Land- und Viehbestände an die Mitglieder entstanden sind (so auch VG Meiningen, Urteil vom 21.04.1994 - 5 K 328/93.Me -, LKV 1995, 300; vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 28.01.1997 - 4 A 402/95 - LKV 1997, 380, wonach unter den besonderen Strukturbedingungen der Landwirtschaft in den neuen Ländern ein gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb auch dann vorliege, wenn er bis zu 90 % auf Pachtland angewiesen sei).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • BVerwG, 22.12.1993 - 4 B 206.93

    Nachhaltigkeit einer landwirtschaftlichen Betätigung - Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

  • VG Minden, 22.09.2010 - 11 K 1160/09

    Schweinemastanlage beeinträchtigt Landschaftsbild

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

  • VG Hannover, 28.03.2019 - 4 B 5526/18

    Abluftreinigung; Antragsbefugnis; Beteiligung; Bioaerosole; Chemowäscher;

    Hierzu zählen insbesondere auch die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. § 1 BImSchG), auf deren Verletzung sich der Antragsteller unter anderem beruft (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 13. März 2017 - 7 E 155/17 We -, juris, Rn. 82).
  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Insoweit steht der Begründetheit des Rechtsbehelfs voraussichtlich bereits entgegen, dass ein - unterstellter - Verstoß wohl keine Belange berührt, die von § 2 Abs. 4 Satz 1 a.E. UmwRG erfasst sind, weil der Schutz der gehaltenen Nutztiere im Brandfall - also nicht unmittelbar bei Verwirklichung der genehmigten Haltungsbedingungen - nicht ohne Weiteres zum Tierschutz zu rechnen sein muss, den der Antragsteller als Landesverband eines Naturschutzvereins nach § 2 Abs. 2 und 3 seiner bereits zitierten Satzung vom Oktober 2016 verfolgt (vgl. dazu VG München, Beschluss vom 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631 -, AUR 2018, 302; VG Weimar, Beschluss vom 13.03.2017 - 7 E 155/17 -, juris; vgl. zur insoweit gebotenen weiten Auslegung allerdings auch BVerwG, Urteil vom 11.10.2017 - 9 A 14.16 -, UPR 2018, 215; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; vgl. ferner VG Hannover, Beschluss vom 17.12.2019 - 4 B 2809/19 -, juris).
  • VG München, 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes gegen Genehmigung für

    Ein einschlägiges Gesetz in diesem Sinne ist neben den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes insbesondere auch § 35 Abs. 1 BauGB (vgl. VG Weimar, B.v. 13.3.2017 - 7 E 155/17 We - juris Rn. 82 zum Begriff der dem Umweltschutz dienenden Vorschrift).
  • VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19

    Verbandswiderspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Ob dies am Ende für jeden der gerügten Fehler gilt, ist dagegen eine Frage der Begründetheit (offen gelassen bei VG Weimar, Beschluss vom 13.03.2017 - 7 E 155/17 We -, Rn. 81, 130, juris; a.A. wohl VG München, Beschluss vom 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631 -, Rn. 52, juris).
  • VG Hannover, 18.05.2021 - 4 B 6438/20

    Abänderungsverfahren; Bioaerosole; Brandschutz; Geruch; Hähnchenmast; Stickstoff;

    Der Brandschutz dürfte trotz der mittelbaren Auswirkungen eines Brandfalls auf die Umwelt nicht zu den umweltbezogenen Rechtsvorschriften zu zählen sein (VG Sigmaringen, Beschl. v. 27.03.2020 - 5 K 3036/19 -, Rn. 117, juris; VG Weimar, Beschl. v. 13.03.2017 - 7 E 155/17 We -, Rn. 82, juris).
  • VG Regensburg, 12.12.2018 - RN 7 S 18.1984

    Änderungsgenehmigung für Windenenergieanlage - Rüge fehlender

    Ein Umweltverband kann gerade auch eine fehlende Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB rügen (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 23.3.2018 - M 19 SN 17.4631 - juris Rn. 51; VG Weimar, B.v. 13.3.2017 - 7 E 155/17 We - juris Rn. 82).
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