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   VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19   

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VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19 (https://dejure.org/2020,35410)
VG Weimar, Entscheidung vom 13.08.2020 - 1 E 1655/19 (https://dejure.org/2020,35410)
VG Weimar, Entscheidung vom 13. August 2020 - 1 E 1655/19 (https://dejure.org/2020,35410)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19
    In einem Beurteilungssystem mit einem festgelegten Turnus von Regelbeurteilungen - in Thüringen zwei, sieben und zwölf Jahre nach der Lebenszeiternennung (vgl. Nr. 3.1. der Beurteilungsrichtlinie) - kann eine Pflicht des Dienstherrn bestehen, wegen einer wesentlichen Veränderung des Tätigkeitsbereichs des zu Beurteilenden die Beurteilungsgrundlage im Hinblick auf eine zu treffende Auswahlentscheidung zu aktualisieren (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18, Rn. 37 -, zit. nach juris).

    Denn aus der Statusbezogenheit der dienstlichen Beurteilung folgt: Voraussetzung für die Einstufung einer Änderung des Tätigkeitsbereichs als wesentlich ist das Vorliegen einer Leistungs- und Beurteilungsrelevanz (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18, Rn. 23 -, zit. nach juris).

    Vielmehr muss gewährleistet sein, dass sie das (ohnehin) zu einem Gesamteindruck "verschmolzene" Werturteil des Dienstherrn über Eignung, Befähigung und Leistung des zu Beurteilenden plausibel zu tragen vermag (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18, Rn. 52 -, zit. nach juris).

    Beispiele hierfür sind etwa Personalentwicklungsmaßnahmen, bei welchen der Beamte durch Rotation, Hospitation, Aufgabenanreicherung und -erweiterung, Sonderaufgaben und Projektarbeit individuell gefördert wird, um seine Verwendungsbreite zu erhöhen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. September 2011 - 5 ME 241/11, Rn. 11 f. -, zit. nach juris) oder eine Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahme als Lehrende beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18, Rn. 53 -, zit. nach juris).

    Im Falle eines sog. gebündelten Dienstpostens wird dies nur angenommen, wenn dieser nicht auch derjenigen Besoldungsgruppe zuzuordnen ist, der die bisherigen Aufgaben des zu Beurteilenden entsprachen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18, Rn. 54 m.w.N. -, zit. nach juris).

  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19
    Die vom Antragsgegner hiergegen erhobene Beschwerde blieb vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht - Beschluss vom 28. November 2017, Az.: 2 EO 524/17 - erfolglos.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Gerichtsakten im Verfahren 2 EO 843/17, 2 EO 524/17, 4 E 173/10 We und 4 K 762/10 We sowie der beigezogenen Behördenakten der Antragsgegnerin (12 Ordner, 1 Heftung), Bezug genommen.

    Die hiergegen erhobene Beschwerde des Antragsgegners hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit weiterem Beschluss vom 28. November 2017 zurückgewiesen (OVG Weimar, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 -, zit. nach juris).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19
    Gleiches gilt grundsätzlich auch für Bewerber, welche die zwingenden Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, Rn. 23 m.w.N. -, zit. nach juris).

    Anschließend ist die Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens unter mehreren Bewerbern in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, Rn. 21 - zit. nach juris).

    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, hat der Dienstherr die Beurteilungen im Weiteren unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, Rn. 46 m.w.N. -, zit. nach juris).

  • VG Berlin, 03.06.2015 - 7 L 458.15

    Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19
    Dieser ordnet die Tätigkeiten des Antragstellers teils als A 15 und teils als A 14 bewertete Dienstposten zu, was mit dem Statusamt R 1 gleichzusetzen ist (so bspw. VG Berlin, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 7 L 458.15, Rn. 46 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19
    Dem Bewerber ist es dabei möglich, sowohl geltend zu machen, selbst in rechtswidriger Weise benachteiligt worden zu sein (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23/03, Rn. 15 -, zit. nach juris: zum Erfordernis eines Mindestdienstalters) als auch eine auf sachfremden Erwägungen beruhende unzulässige Bevorzugung des ausgewählten Konkurrenten zu rügen (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, zit. nach juris: für die Auswahl anhand der Wertigkeit des Dienstpostens, den der Mitbewerber inne hatte).
  • VG Augsburg, 16.02.2012 - Au 2 K 10.929

    Landesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; Einvernehmen der aufnehmenden

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19
    Zwar geht die ständige Rechtsprechung davon aus, dass aufgrund des Anlegens des höheren Maßstabes eines Beförderungsamtes die Beurteilung im neuen Amt in der Regel schlechter ausfällt und eine Herabstufung um ein oder zwei Punkte erfolgt (so z. B. VGH München, Beschluss vom 28. Juli 2017 - 3 ZB 15.2274, Rn. 11 - zit. nach juris; vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 16. Februar 2012 - Au 2 K 10.929, Rn. 31 m.w.N. - zit. nach juris), wobei zugleich trotz Beförderung auch ein Festhalten am Gesamturteil nicht ausgeschlossen sein soll.
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19
    Beispiele hierfür sind etwa Personalentwicklungsmaßnahmen, bei welchen der Beamte durch Rotation, Hospitation, Aufgabenanreicherung und -erweiterung, Sonderaufgaben und Projektarbeit individuell gefördert wird, um seine Verwendungsbreite zu erhöhen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. September 2011 - 5 ME 241/11, Rn. 11 f. -, zit. nach juris) oder eine Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahme als Lehrende beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18, Rn. 53 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19
    Dem Bewerber ist es dabei möglich, sowohl geltend zu machen, selbst in rechtswidriger Weise benachteiligt worden zu sein (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23/03, Rn. 15 -, zit. nach juris: zum Erfordernis eines Mindestdienstalters) als auch eine auf sachfremden Erwägungen beruhende unzulässige Bevorzugung des ausgewählten Konkurrenten zu rügen (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, zit. nach juris: für die Auswahl anhand der Wertigkeit des Dienstpostens, den der Mitbewerber inne hatte).
  • OVG Thüringen, 18.07.2018 - 2 EO 693/17

    Auswahlentscheidung ohne Anhörung der (nicht gebildeten)

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19
    Ausschlaggebend hierfür ist die Verwaltungspraxis (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27/14, Rn. 41 m.w.N. -, zit. nach juris; in diesem Sinne auch OVG Weimar, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 EO 693/17, Rn. 10 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19
    Die den Beurteilungszeitraum vom 1. März 2016 bis zum 28. Februar 2018 umfassende Beurteilung vom 1. August 2018 lag zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vom 12. September 2019 innerhalb des dreijährigen Aktualitätsrahmens (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10, Rn. 23 f. -, zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 28.07.2017 - 3 ZB 15.2274

    Beurteilungsmaßstab und -grundlage für dienstliche Beurteilung

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 3 CE 17.2440

    Kriterien für die Auswahlentscheidung im Rahmen einer Stellenbesetzung

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • VG Neustadt - 4 K 762/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Weilerbacher Bolzplatzstreit unstreitig beendet

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • VG Weimar, 14.08.1998 - 4 E 303/98

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Bewerbungsverfahrensanspruch im

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