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   VG Weimar, 15.04.2015 - 3 K 411/14 We   

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VG Weimar, 15.04.2015 - 3 K 411/14 We (https://dejure.org/2015,16365)
VG Weimar, Entscheidung vom 15.04.2015 - 3 K 411/14 We (https://dejure.org/2015,16365)
VG Weimar, Entscheidung vom 15. April 2015 - 3 K 411/14 We (https://dejure.org/2015,16365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 43 VwGO, § 15 AMG 1976
    Zur Feststellung der Erfüllung der Voraussetzungen als sachkundige Person i.S. des AMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Köln, 17.12.2007 - 24 K 2342/07

    Rechtmäßigkeit der Benennung des Geschäftsführers als sachkundige Person im Sinne

    Auszug aus VG Weimar, 15.04.2015 - 3 K 411/14
    Von der Möglichkeit, die Frage des Vorliegens der Voraussetzungen des § 15 AMG bei einer Person im Wege einer Feststellungsklage zu klären, ist auch das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 17.12.2007 (24 K 2342/07 - Juris, Rdnr. 27) ohne weiteres ausgegangen, der, soweit ersichtlich, einzigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Problematik des § 15 AMG.

    Dies verdeutlicht auch § 15 Abs. 4 AMG, der nur von einem Betrieb spricht, nicht notwendig von dem Anstellungsbetrieb (vgl. VG Köln, Urteil vom 17.12.2007 a.a.O. Rdnr. 34).

  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb;

    Auszug aus VG Weimar, 15.04.2015 - 3 K 411/14
    Allerdings bilden abstrakte Rechtsfragen, bloße Vorfragen oder unselbständige Elemente eines Rechtsverhältnisses nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes keinen zulässigen Inhalt einer Feststellungklage (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.01.2010 - 8 C 19/09 - Juris, Rdnr. 24), ebenso nicht bloße Tatbestandsmerkmale (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.11.2003 - 3 C 44/02 - Juris, Rdnr. 19).

    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind rechtliche Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von Personen untereinander oder das Verhältnis einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas bestimmtes tun muss oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.2011 - 6 C 20/10 - Juris, Rdnr. 12 und Urteil vom 20.11.2003 a.a.O. Rdnr. 18).

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus VG Weimar, 15.04.2015 - 3 K 411/14
    Nach dem grundsätzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.11.1985 (8 C 105/83 - Juris, Rdnr. 11 ff.) bedürfen feststellende Verwaltungsakte jedenfalls dann einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene (hier: die Klägerin) erklärtermaßen für nicht rechtens hält (ebenso etwa: BVerwG, Beschluss vom 11.11.1998 - 8 B 218/98 - Juris, Rdnr. 4; Urteil vom 14.02.2007 - 6 C 28/05 - Juris, Rdnr. 29; Urteil vom 14.06.2012 - 5 C 4/11 - Juris, Rdnr. 13).
  • BVerwG, 14.02.2007 - 6 C 28.05

    Teilnehmeranschlussleitung; Glasfaser; Zugang; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus VG Weimar, 15.04.2015 - 3 K 411/14
    Nach dem grundsätzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.11.1985 (8 C 105/83 - Juris, Rdnr. 11 ff.) bedürfen feststellende Verwaltungsakte jedenfalls dann einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene (hier: die Klägerin) erklärtermaßen für nicht rechtens hält (ebenso etwa: BVerwG, Beschluss vom 11.11.1998 - 8 B 218/98 - Juris, Rdnr. 4; Urteil vom 14.02.2007 - 6 C 28/05 - Juris, Rdnr. 29; Urteil vom 14.06.2012 - 5 C 4/11 - Juris, Rdnr. 13).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus VG Weimar, 15.04.2015 - 3 K 411/14
    Allerdings ist für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichtes abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 24/92 - Juris, Rdnr. 12).
  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit;

    Auszug aus VG Weimar, 15.04.2015 - 3 K 411/14
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind rechtliche Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von Personen untereinander oder das Verhältnis einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas bestimmtes tun muss oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.2011 - 6 C 20/10 - Juris, Rdnr. 12 und Urteil vom 20.11.2003 a.a.O. Rdnr. 18).
  • BVerwG, 14.06.2012 - 5 C 4.11

    Feststellender Verwaltungsakt; Ermächtigungsgrundlage; Auslegung;

    Auszug aus VG Weimar, 15.04.2015 - 3 K 411/14
    Nach dem grundsätzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.11.1985 (8 C 105/83 - Juris, Rdnr. 11 ff.) bedürfen feststellende Verwaltungsakte jedenfalls dann einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene (hier: die Klägerin) erklärtermaßen für nicht rechtens hält (ebenso etwa: BVerwG, Beschluss vom 11.11.1998 - 8 B 218/98 - Juris, Rdnr. 4; Urteil vom 14.02.2007 - 6 C 28/05 - Juris, Rdnr. 29; Urteil vom 14.06.2012 - 5 C 4/11 - Juris, Rdnr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - 13 A 1100/12

    Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    Auszug aus VG Weimar, 15.04.2015 - 3 K 411/14
    Andererseits kann nicht übersehen werden, dass die Feststellung von Eigenschaften einer Sache in anderen gerichtlichen Entscheidungen ohne weiteres als zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage eingeordnet wurde, so etwa die Frage der Einordnung einer E-Zigarette als Medizinprodukt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.09.2013 - 13 A 1100/12 - Juris, Rdnr. 40 ff.) oder des Spiels Super-Manager als Glücksspiel (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2013 - 8 C 21/12 - Juris, Rdnr. 17 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 1386/06

    Zur Feststellung des Punktestandes eines Fahrerlaubnisinhabers

    Auszug aus VG Weimar, 15.04.2015 - 3 K 411/14
    Richtiger erscheint deshalb für die Frage, ob die Eigenschaft einer Person oder einer Sache zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden kann, nicht die Problematisierung der Zuordnung der Eigenschaft zu einem Rechtsverhältnis oder zu einer bloßen Vorfrage o.ä., sondern die Erörterung, ob derzeit bereits ein Bedürfnis an einer alsbaldigen gerichtlichen Klärung (Feststellung) der Eigenschaft besteht oder nicht (so überzeugend Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Stand: März 2014, Rdnr. 14 und 16 sowie etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.01.2007 - 10 S 1386/06 - Juris, Rdnr. 37).
  • BVerwG, 14.05.1987 - 2 C 38.84

    Gültigkeit einer Laufbahnprüfung - Bundesland - Feststellungsfähiges

    Auszug aus VG Weimar, 15.04.2015 - 3 K 411/14
    Dementsprechend wurde etwa die Einordnung eines Arzneimittels unter eine gesetzliche Definition (siehe das zuletzt zitierte Urteil des BVerwG a.a.O.) oder etwa das Innehaben einer Laufbahnbefähigung nicht als zulässiger Inhalt einer Feststellungsklage angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.05.1987 - 2 C 38/84 - Juris, Rdnr. 14).
  • BVerwG, 11.11.1998 - 8 B 218.98

    Besatzungshoheitliche Enteignung; feststellender Verwaltungsakt; Feststellung der

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • VG Düsseldorf, 15.04.2019 - 16 L 676/19

    Arzneimittelrechts - Bestellung als sachkundige Person nach § 14 AMG

    vgl. VG Weimar, Urteil vom 15. April 2015 - 3 K 411/14 We -, juris, Rn. 21 ff.
  • VG Oldenburg, 31.01.2022 - 7 B 3908/21

    Anerkennung als sachkundige Person

    Dass der Geschäftsführer der Antragstellerin im eigenen Namen geltend macht, dass bei ihm die Voraussetzungen als sachkundige Person im Sinne des § 15 Abs. 1 AMG erfüllt seien und er demnach in seinen Rechten verletzt sei, was jedenfalls zum Gegenstand einer gerichtlichen Feststellungsklage der betroffenen Person gemacht werden kann (VG Weimar, Urteil vom 15. April 2015 - 3 K 411/14 -, juris) und demzufolge eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO denkbar sein könnte, ist mit dem Antrag nicht geltend gemacht worden, der sich allein auf eine Rechtsverletzung der Antragstellerin beruft.

    § 48 VwVfG ist hier jedenfalls analog anwendbar, auch wenn man der Auffassung folgt, dass es der zuständigen Behörde verwehrt sei, das Vorliegen der Sachkunde einer angezeigten Person mangels einer im AMG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage durch einen verbindlich feststellenden Verwaltungsakt zu regeln (so: VG Weimar, Urteil vom 15. April 2015 - 3 K 411/14 -, juris Rn. 21; VG Neustadt, Urteil vom 27. Mai 2019 - 5 K 1361/18 -, juris Rn. 19; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15. April 2019 - 16 L 676/19 -, juris Rn. 10; Kügel/Müller/Hofmann, AMG, 3. Aufl., 2022, § 15 Rn. 55).

  • VG Düsseldorf, 25.11.2016 - 17 K 6176/15

    Feststellung der erforderlichen fachlichen Qualifikation eines Unternehmens für

    Die Frage, ob eine Person oder eine Sache eine bestimmte Eigenschaft erfüllt, kann grundsätzlich zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21.12 -, juris Rn. 17 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. September 2013 - 13 A 1100/12 -, juris Rn. 40 ff.; VG Weimar, Urteil vom 15. April 2015 - 3 K 411/14 We -, juris Rn. 17; VG Köln, Urteil vom 17. Dezember 2007 - 24 K 2342/07 -, juris Rn. 27 ff.
  • VG Neustadt, 27.05.2019 - 5 K 1361/18

    Klagebefugnis des vom Arzneimittelhersteller als sachkundige Person benannten

    Eine feststellende Entscheidung über die bestehende oder fehlende Sachkenntnis ist der Behörde sogar versagt, weil das Arzneimittelgesetz nicht die hierfür erforderliche Ermächtigungsgrundlage vorsieht (s. VG Düsseldorf, Beschluss vom 15. April 2019 - 16 L 676/19-, juris, Rn. 10, unter Bezugnahme auf VG Weimar, Urteil vom 15. April 2015 - 3 K 411/14.We -, juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Februar 2019 - 13 A 873/17 -, Rn. 28, juris, wonach über die Sachkenntnis der nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 AMG zu benennenden Person keine isoliert angreif- oder einklagbare Entscheidung ergeht).
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