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   VG Weimar, 17.12.2020 - 3 K 1535/19 We   

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VG Weimar, 17.12.2020 - 3 K 1535/19 We (https://dejure.org/2020,80997)
VG Weimar, Entscheidung vom 17.12.2020 - 3 K 1535/19 We (https://dejure.org/2020,80997)
VG Weimar, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 3 K 1535/19 We (https://dejure.org/2020,80997)
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  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97

    Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie

    Auszug aus VG Weimar, 17.12.2020 - 3 K 1535/19
    Denn angesichts der heute vorliegenden Informationen ist die PRF-Behandlung auch in diesem Bereich als eine von zumindest von einer überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft als wirksam und geeignet angesehene Heilmethode (vgl. zu diesen Voraussetzungen: BVerwG, Urteil vom 18.06.1998 - 2 C 24/97 -, JURIS Rdnr. 11) einzuschätzen.

    Ergänzend sei noch bemerkt, dass eben wegen dieser Tatsache, die Behandlung ist deutlich preisgünstiger, nach hiesiger Ansicht die medizinische Notwendigkeit der zudem unbestritten erfolgreichen Behandlung sogar dann zu bejahen wäre, wenn die PRF-Behandlung zwar noch nicht medizinisch anerkannt, aber bereits wissenschaftliche, nicht auf Einzelfälle beschränkte Erkenntnisse vorliegen, die attestieren, dass die Behandlungsmethode zur Heilung der Krankheit oder zur Linderung von Leidensfolgen geeignet ist und wirksam eingesetzt werden kann (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 18.06.1998 a.a.O. Rdnr. 13).

  • VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 5 K 18.379

    Bayerisches Beihilferecht für Beamte: Keine Notwendigkeit einer zahnärztlichen

    Auszug aus VG Weimar, 17.12.2020 - 3 K 1535/19
    Der Anspruch für die PRF-Behandlung ist zunächst - entgegen der Ansicht des Beklagten - nicht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 11 Nr. 1 ThürBhV und der Anlage 1a Nr. 1 zur ThürBhV ausgeschlossen (a.A. [für die parallele Regelung in der Bayerischen Beihilfeverordnung]: VG Bayreuth, Urteil vom 18.02.2020 - B 5 K 18.379 -, JURIS Rdnr. 30).
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