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   VG Weimar, 19.01.2023 - 8 E 940/22 We   

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https://dejure.org/2023,3583
VG Weimar, 19.01.2023 - 8 E 940/22 We (https://dejure.org/2023,3583)
VG Weimar, Entscheidung vom 19.01.2023 - 8 E 940/22 We (https://dejure.org/2023,3583)
VG Weimar, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - 8 E 940/22 We (https://dejure.org/2023,3583)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    Art 19 Abs 1 S 1 EUV 2019/1020, Art 19 Abs 2 EUV 2019/1020, Art 3 Nr 21 EGRL 48/2009, Teil 3 Anl 6 EUBes 2019/417, § 1 Abs 2 MüG 2021
    Marktüberwachungsmaßnahmen betreffend einen Lernturm für Kinder

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.12.2020 - 4 VR 4.20

    Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer Duldungsverfügung (hier: Vorarbeiten

    Auszug aus VG Weimar, 19.01.2023 - 8 E 940/22
    Hierzu bedarf es regelmäßig einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2020, Az.: 4 VR 4/20, Rn. 10; Beschluss vom 18. September 2001, Az.: 1 DB 26/01, Rn. 6; OVG Weimar, Beschluss vom 4. Dezember 2013, 3 EO 494/13, Rn. 8 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Weimar, 19.01.2023 - 8 E 940/22
    Hierzu bedarf es regelmäßig einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2020, Az.: 4 VR 4/20, Rn. 10; Beschluss vom 18. September 2001, Az.: 1 DB 26/01, Rn. 6; OVG Weimar, Beschluss vom 4. Dezember 2013, 3 EO 494/13, Rn. 8 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13

    Spielhallenschließung - Anforderungen an die Begründung der Anordnung der

    Auszug aus VG Weimar, 19.01.2023 - 8 E 940/22
    Hierzu bedarf es regelmäßig einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2020, Az.: 4 VR 4/20, Rn. 10; Beschluss vom 18. September 2001, Az.: 1 DB 26/01, Rn. 6; OVG Weimar, Beschluss vom 4. Dezember 2013, 3 EO 494/13, Rn. 8 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts

    Auszug aus VG Weimar, 19.01.2023 - 8 E 940/22
    Er kann sich aus dem Tenor des Verwaltungsakts sowie der Begründung ergeben, wobei die Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen nach den §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - entsprechend anwendbar sind (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteil vom 22. Januar 2021, 6 C 26/19, Rn. 52 mit weiteren Nachweisen - zitiert nach juris).
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