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VG Weimar, 20.04.2016 - 3 S 398/16 We |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 87a VwGO, § 151 VwGO, § 162 Abs 2 S 3 VwGO, § 165 VwGO, § 66 Abs 8 GKG
Telekommunikationspauschale; Geltendmachung durch die öffentliche Hand; Kostenentscheidung im Erinnerungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Teures Telefax
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 1 M 64/12
Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren; Beschwerdeverfahren gegen …
Auszug aus VG Weimar, 20.04.2016 - 3 S 398/16
Der Auffassung, im Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 165 VwGO i.V.m. § 151 VwGO bedürfe es keiner Kostenentscheidung (so etwa VG Weimar, Beschluss vom 13.05.2015 - 4 K 338/05 We - Juris, Rdnr. 6 unter Berufung auf Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 21. Auflage, Vor § 154 Rdnr. 22der sich seinerseits auf eine Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.06.2012 - 1 M 64/12 - Juris, Rdnr. 2 = NVwZ-RR 2013, 77) beruft, die indes kein Erinnerungsverfahren, sondern ein tatsächlich unselbständiges Zwischenverfahren, einen sog. Hängebeschluss im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, betrifftder sich seinerseits auf eine Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.06.2012 - 1 M 64/12 - Juris, Rdnr. 2 = NVwZ-RR 2013, 77) beruft, die indes kein Erinnerungsverfahren, sondern ein tatsächlich unselbständiges Zwischenverfahren, einen sog. Hängebeschluss im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, betrifft) ist nicht zu folgen (…wie hier: Olbertz in Bier/Schneider/Schoch, VwGO, Kommentar, Stand: Oktober 2015, § 165 Rdnr. 13 m.w.N.;… siehe auch VG Gera a.a.O. Rdnr. 10). - VG Weimar, 13.05.2015 - 4 K 338/05
Verjährung und Verwirkung von Kostenerstattungsansprüchen - hier: Pauschale für …
Auszug aus VG Weimar, 20.04.2016 - 3 S 398/16
Der Auffassung, im Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 165 VwGO i.V.m. § 151 VwGO bedürfe es keiner Kostenentscheidung (so etwa VG Weimar, Beschluss vom 13.05.2015 - 4 K 338/05 We - Juris, Rdnr. 6 unter Berufung auf Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 21. Auflage, Vor § 154 Rdnr. 22der sich seinerseits auf eine Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.06.2012 - 1 M 64/12 - Juris, Rdnr. 2 = NVwZ-RR 2013, 77) beruft, die indes kein Erinnerungsverfahren, sondern ein tatsächlich unselbständiges Zwischenverfahren, einen sog. Hängebeschluss im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, betrifftder sich seinerseits auf eine Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.06.2012 - 1 M 64/12 - Juris, Rdnr. 2 = NVwZ-RR 2013, 77) beruft, die indes kein Erinnerungsverfahren, sondern ein tatsächlich unselbständiges Zwischenverfahren, einen sog. Hängebeschluss im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, betrifft) ist nicht zu folgen (…wie hier: Olbertz in Bier/Schneider/Schoch, VwGO, Kommentar, Stand: Oktober 2015, § 165 Rdnr. 13 m.w.N.;… siehe auch VG Gera a.a.O. Rdnr. 10). - VG Gera, 19.08.2010 - 2 Nc 1752/09
Rechtsanwaltsvergütung; Aufwendungen für Post- und …
Auszug aus VG Weimar, 20.04.2016 - 3 S 398/16
Aus diesem Grund ist auch die Auffassung (so etwa VG Magdeburg…, Beschluss vom 08.10.2007 - 9 B 207/07 - Juris, Rdnr. 2; Fichte, DVBl. 2009, 888 ff.), bei nur geringfügigen und leicht feststellbaren Kosten scheide die Geltendmachung der Pauschale aus, abzulehnen (so auch: VG Gera, Beschluss vom 19.08.2010 - 2 Nc 1752/09 Ge - Juris, Rdnr. 6 f.; VG Weimar, Beschluss vom 17.12.2015 - 1 E 918/15 We - [n.v.]). - VG Magdeburg, 08.10.2007 - 9 B 207/07
Auszug aus VG Weimar, 20.04.2016 - 3 S 398/16
Aus diesem Grund ist auch die Auffassung (so etwa VG Magdeburg, Beschluss vom 08.10.2007 - 9 B 207/07 - Juris, Rdnr. 2; Fichte, DVBl. 2009, 888 ff.), bei nur geringfügigen und leicht feststellbaren Kosten scheide die Geltendmachung der Pauschale aus, abzulehnen (so auch: VG Gera…, Beschluss vom 19.08.2010 - 2 Nc 1752/09 Ge - Juris, Rdnr. 6 f.; VG Weimar, Beschluss vom 17.12.2015 - 1 E 918/15 We - [n.v.]).