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   VG Weimar, 24.02.2022 - 1 E 1586/21 We   

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https://dejure.org/2022,14509
VG Weimar, 24.02.2022 - 1 E 1586/21 We (https://dejure.org/2022,14509)
VG Weimar, Entscheidung vom 24.02.2022 - 1 E 1586/21 We (https://dejure.org/2022,14509)
VG Weimar, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 1 E 1586/21 We (https://dejure.org/2022,14509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 33 Abs 2; GG Art 3 Abs 1; zum ThürBesG vorabemerkung Nr 3 Abs 3
    Beförderungen; siehe Leitsatz; Gleichbehandlungsgrundsatz; Greifswalder Vereinbarung; Diplolehrerausbildung in der DDR

  • Justiz Thüringen

    Art 33 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, Nr 3 Abs 3 BesG TH
    Konkurrentenstreitigkeit um Schulleiterposten; Erwerb der Lehrbefähigung nach Recht der DDR

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Weimar, 24.02.2022 - 1 E 1586/21
    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein, d. h. seine Auswahl muss möglich erscheinen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris).
  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

    Auszug aus VG Weimar, 24.02.2022 - 1 E 1586/21
    Dies ist der Fall, wenn der Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG keine hinreichende Beachtung gefunden hat (OVG Weimar, Beschl. vom 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, juris Rdn. 34).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Weimar, 24.02.2022 - 1 E 1586/21
    Dieser ergibt sich daraus, dass durch die Beförderung des ausgewählten Bewerbers die Geltendmachung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art. 33 Abs. 2 GG) des nicht ausgewählten Bewerbers in einem Hauptsacheverfahren wegen der grundsätzlichen Ämterstabilität vereitelt oder wesentlich erschwert wird (vgl. zur Ämterstabilität bei Beförderungen: BVerfG, Beschl. vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris; OVG Weimar, Beschl. vom 05.02.1998 - EO 594/96 -, juris; Beschl. vom 07.03.2000 - 2 ZEO 187/00 -, juris; Beschl. vom 31.01.2005 - 2 EO 1170/03 -, juris).
  • OVG Thüringen, 31.01.2005 - 2 EO 1170/03

    Recht der Landesbeamten; beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit;

    Auszug aus VG Weimar, 24.02.2022 - 1 E 1586/21
    Dieser ergibt sich daraus, dass durch die Beförderung des ausgewählten Bewerbers die Geltendmachung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art. 33 Abs. 2 GG) des nicht ausgewählten Bewerbers in einem Hauptsacheverfahren wegen der grundsätzlichen Ämterstabilität vereitelt oder wesentlich erschwert wird (vgl. zur Ämterstabilität bei Beförderungen: BVerfG, Beschl. vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris; OVG Weimar, Beschl. vom 05.02.1998 - EO 594/96 -, juris; Beschl. vom 07.03.2000 - 2 ZEO 187/00 -, juris; Beschl. vom 31.01.2005 - 2 EO 1170/03 -, juris).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen

    Auszug aus VG Weimar, 24.02.2022 - 1 E 1586/21
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 421/04 - juris, zu den o.g. Diplomlehrerabschlüssen der DDR ausgeführt.
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