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   VG Weimar, 24.04.2017 - 4 K 1217/15 We   

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VG Weimar, 24.04.2017 - 4 K 1217/15 We (https://dejure.org/2017,26875)
VG Weimar, Entscheidung vom 24.04.2017 - 4 K 1217/15 We (https://dejure.org/2017,26875)
VG Weimar, Entscheidung vom 24. April 2017 - 4 K 1217/15 We (https://dejure.org/2017,26875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    §144 Abs 2 Nr 1 BauGB, §144 Abs 2 Nr 2 BauGB, §145 BauGB, § 52 Abs 1 GKG 2004
    Streitwert für Verpflichtungsklage auf sanierungsrechtliche Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages und einer Grundschuldbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2014 - 8 E 10972/14

    Streitwert bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen

    Auszug aus VG Weimar, 24.04.2017 - 4 K 1217/15
    Der Streitwertkatalog 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31.05./01.06.2012 und am 18.07.2013 beschlossenen Änderungen (Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage, Anh § 164 Rn. 14), an dem sich das Gericht bei der Streitwertfestsetzung zur Gewährung eines möglichst hohen Grades an Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit (so schon OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2014 - 8 E 10972/14 juris, Rn. 2) grundsätzlich orientiert, enthält keine Empfehlung für den Wert sanierungsrechtlicher Genehmigungen nach § 145 Abs. 1 BauGB für genehmigungsbedürftige Vorhaben und Rechtsvorgänge gemäß § 144 BauGB, wie hier die im Widerspruchsverfahren umstrittene Genehmigung des Grundstückskaufvertrages sowie der Grundschuldbestellung (§ 144 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB).

    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit scheint jedenfalls (weitgehend) Einigkeit zu bestehen, dass das Interesse, die Wirksamkeit des schwebend unwirksamen Kaufvertrages herbeizuführen, nicht identisch mit dem Erfüllungsinteresse aus dem Vertrage ist ("nicht vom vollen Kaufpreis auszugehen": VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.08.2009 - 3 S 2240/08 - juris, Rn. 4; im Ergebnis ebenfalls OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2014, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.10.1992 - 1 O 67/92 - juris, Orientierungssatz und Rn. 16, VG Berlin, Beschluss vom 08.12.2014 - 19 L 311.14 - juris, Rn. 37; für die Klage gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechtes: ThürOVG, Beschluss vom 15.09.2015 - 1 VO 388/15 - amtlicher Abdruck S. 2, das davon ausgeht, dass das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Anfechtung der Ausübung eines Vorkaufsrechts mit dem Kaufpreis zu hoch angesetzt ist; a. A. OLG München, Beschluss vom 07.05.2014 - 32 W 681/14 WEG - juris, Rn. 3, 6).

    Naheliegend erscheint, die Empfehlungen des Streitwertkataloges unter Ziffer 9.6 anzuwenden (so schon OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2014, a. a. O).

  • VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14

    Wirkungsumfang der Versagung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung

    Auszug aus VG Weimar, 24.04.2017 - 4 K 1217/15
    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit scheint jedenfalls (weitgehend) Einigkeit zu bestehen, dass das Interesse, die Wirksamkeit des schwebend unwirksamen Kaufvertrages herbeizuführen, nicht identisch mit dem Erfüllungsinteresse aus dem Vertrage ist ("nicht vom vollen Kaufpreis auszugehen": VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.08.2009 - 3 S 2240/08 - juris, Rn. 4; im Ergebnis ebenfalls OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2014, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.10.1992 - 1 O 67/92 - juris, Orientierungssatz und Rn. 16, VG Berlin, Beschluss vom 08.12.2014 - 19 L 311.14 - juris, Rn. 37; für die Klage gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechtes: ThürOVG, Beschluss vom 15.09.2015 - 1 VO 388/15 - amtlicher Abdruck S. 2, das davon ausgeht, dass das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Anfechtung der Ausübung eines Vorkaufsrechts mit dem Kaufpreis zu hoch angesetzt ist; a. A. OLG München, Beschluss vom 07.05.2014 - 32 W 681/14 WEG - juris, Rn. 3, 6).

    Zwar gelte nach Ziffer 9.6.1 eine andere Wertbestimmung für den Käufer (25 % des Kaufpreises), die Kammer erachtete es jedoch als sach- und interessengerecht, für den Streitwert die Differenzbetrachtung heranzuziehen (VG Berlin, Beschluss vom 08.12.2014 - 19 L 311.14 - juris Rn. 37).

  • OLG München, 07.05.2014 - 32 W 681/14

    Streitwert der Klage auf Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von

    Auszug aus VG Weimar, 24.04.2017 - 4 K 1217/15
    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit scheint jedenfalls (weitgehend) Einigkeit zu bestehen, dass das Interesse, die Wirksamkeit des schwebend unwirksamen Kaufvertrages herbeizuführen, nicht identisch mit dem Erfüllungsinteresse aus dem Vertrage ist ("nicht vom vollen Kaufpreis auszugehen": VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.08.2009 - 3 S 2240/08 - juris, Rn. 4; im Ergebnis ebenfalls OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2014, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.10.1992 - 1 O 67/92 - juris, Orientierungssatz und Rn. 16, VG Berlin, Beschluss vom 08.12.2014 - 19 L 311.14 - juris, Rn. 37; für die Klage gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechtes: ThürOVG, Beschluss vom 15.09.2015 - 1 VO 388/15 - amtlicher Abdruck S. 2, das davon ausgeht, dass das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Anfechtung der Ausübung eines Vorkaufsrechts mit dem Kaufpreis zu hoch angesetzt ist; a. A. OLG München, Beschluss vom 07.05.2014 - 32 W 681/14 WEG - juris, Rn. 3, 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2009 - 3 S 2240/08

    Zum Streitwert für Verpflichtungsklage auf sanierungsrechtliche Genehmigung eines

    Auszug aus VG Weimar, 24.04.2017 - 4 K 1217/15
    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit scheint jedenfalls (weitgehend) Einigkeit zu bestehen, dass das Interesse, die Wirksamkeit des schwebend unwirksamen Kaufvertrages herbeizuführen, nicht identisch mit dem Erfüllungsinteresse aus dem Vertrage ist ("nicht vom vollen Kaufpreis auszugehen": VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.08.2009 - 3 S 2240/08 - juris, Rn. 4; im Ergebnis ebenfalls OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2014, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.10.1992 - 1 O 67/92 - juris, Orientierungssatz und Rn. 16, VG Berlin, Beschluss vom 08.12.2014 - 19 L 311.14 - juris, Rn. 37; für die Klage gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechtes: ThürOVG, Beschluss vom 15.09.2015 - 1 VO 388/15 - amtlicher Abdruck S. 2, das davon ausgeht, dass das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Anfechtung der Ausübung eines Vorkaufsrechts mit dem Kaufpreis zu hoch angesetzt ist; a. A. OLG München, Beschluss vom 07.05.2014 - 32 W 681/14 WEG - juris, Rn. 3, 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1990 - 3 S 1824/90

    Klage auf Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages - Streitwert

    Auszug aus VG Weimar, 24.04.2017 - 4 K 1217/15
    Dieser Entscheidung über eine Streitwertbeschwerde lag allerdings die Klage des Verkäufers auf Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages zugrunde (vgl. bereits den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 11.09.1990 - 3 S 1824/90 - juris, Rn. 5f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.1992 - 1 O 67/92
    Auszug aus VG Weimar, 24.04.2017 - 4 K 1217/15
    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit scheint jedenfalls (weitgehend) Einigkeit zu bestehen, dass das Interesse, die Wirksamkeit des schwebend unwirksamen Kaufvertrages herbeizuführen, nicht identisch mit dem Erfüllungsinteresse aus dem Vertrage ist ("nicht vom vollen Kaufpreis auszugehen": VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.08.2009 - 3 S 2240/08 - juris, Rn. 4; im Ergebnis ebenfalls OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2014, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.10.1992 - 1 O 67/92 - juris, Orientierungssatz und Rn. 16, VG Berlin, Beschluss vom 08.12.2014 - 19 L 311.14 - juris, Rn. 37; für die Klage gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechtes: ThürOVG, Beschluss vom 15.09.2015 - 1 VO 388/15 - amtlicher Abdruck S. 2, das davon ausgeht, dass das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Anfechtung der Ausübung eines Vorkaufsrechts mit dem Kaufpreis zu hoch angesetzt ist; a. A. OLG München, Beschluss vom 07.05.2014 - 32 W 681/14 WEG - juris, Rn. 3, 6).
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