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   VG Weimar, 24.08.2016 - 7 K 1248/15 We   

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VG Weimar, 24.08.2016 - 7 K 1248/15 We (https://dejure.org/2016,59245)
VG Weimar, Entscheidung vom 24.08.2016 - 7 K 1248/15 We (https://dejure.org/2016,59245)
VG Weimar, Entscheidung vom 24. August 2016 - 7 K 1248/15 We (https://dejure.org/2016,59245)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Thüringen, 08.12.2014 - 4 KO 100/12

    Wegfall entstandener Säumniszuschläge bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Weimar, 24.08.2016 - 7 K 1248/15
    Allein die spätere Aufhebung der Beitragsbescheide lässt die einmal entstandenen Säumniszuschläge gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 lit. b) dd) ThürKAG i. V. m. § 240 Abs. 1 Satz 4 AO nicht entfallen (vgl. auch ThürOVG, Urteil vom 08.12.2014 - 4 KO 100/12).

    Ob eine stattgebende Entscheidung des Abgabengläubigers nach § 80 Abs. 4 VwGO eine solche rückwirkende Wirkung zu entfalten vermag, wie es das ThürOVG für einen entsprechenden gerichtlichen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO entschieden hat (vgl. ThürOVG, Urteil vom 08.12.2014 - 4 KO 100/12), oder die Aussetzung der Vollziehung nur für die Zukunft wirkt (vgl. Sauthoff in Driehaus, KAG, § 12, Rdnr. 81), kann dahingestellt bleiben, da über den Antrag nach § 80 Abs. 4 VwGO eine behördliche Entscheidung bis zur Aufhebung der Beitragsbescheide nicht getroffen wurde.

  • VG Potsdam, 15.09.2017 - 9 K 3973/16

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Erst mit einer positiven behördlichen oder gerichtlichen Bescheidung des beantragten einstweiligen Rechtsschutzes gelten die Abgaben - in der Regel rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erlasses des Abgabenbescheides - einstweiligen als nicht fällig (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 9 C 1.15 -, BVerwGE 154, 68 ff.; VG Weimar, Urteil vom 24. August 2016 - 7 K 1248/15 -, juris Rdnrn. 32 f.).
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