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   VG Weimar, 26.02.2020 - 4 K 21268/17 We   

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VG Weimar, 26.02.2020 - 4 K 21268/17 We (https://dejure.org/2020,26424)
VG Weimar, Entscheidung vom 26.02.2020 - 4 K 21268/17 We (https://dejure.org/2020,26424)
VG Weimar, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 4 K 21268/17 We (https://dejure.org/2020,26424)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Weimar, 26.02.2020 - 4 K 21268/17
    Der Begriff des internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG ist unter Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198).

    Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann landesweit oder regional bestehen und muss sich nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 a. a. O.).

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

    Auszug aus VG Weimar, 26.02.2020 - 4 K 21268/17
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 273/86 -, zitiert nach juris, Rdnr. 11; Beschluss vom 21. Juli 1989 - 9 B 239/89 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3; VGH BW, Urteil vom 27. August 2013 - A 12 S 2023/11 - zitiert nach juris, Rdnr. 35; HessVGH, Urteil vom 4. September 2014 - 8 A 2434/11.A - zitiert nach juris, Rdnr. 15).
  • VG Augsburg, 01.06.2017 - Au 5 K 17.31892

    Inländische Fluchtalternativen im Nordirak

    Auszug aus VG Weimar, 26.02.2020 - 4 K 21268/17
    Das Gericht ist angesichts der Größe dieser Städte nicht davon überzeugt, dass die Stiefmutter oder deren Brüder den Kläger dort finden könnten (vgl. zum internen Schutz auch VG München, Urteil vom 15.12.2016 - M 4 K 16.31343 -, VG Ansbach, U.v. 27.04.2017 - AN 2 K 16.31358 -, VG Augsburg, U.v. 01.06.2017 - Au 5 K 17.31892 - und VG Düsseldorf, U.v. 12.07.2017 - 20 K 4230/17.A -, alle juris).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Weimar, 26.02.2020 - 4 K 21268/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erforderlich, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, die diesem alsbald nach seiner Rückkehr in die Heimat droht (BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris).Der Begriff der wesentlichen Verschlechterung liegt nur dann vor, wenn die befürchtete ungünstige Entwicklung des Gesundheitszustandes nach Rückkehr derart gravierend sein wird, so dass außergewöhnlich schwere körperliche oder psychische Schäden oder existenzbedrohende Zustände zu erwarten sind.
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Weimar, 26.02.2020 - 4 K 21268/17
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 273/86 -, zitiert nach juris, Rdnr. 11; Beschluss vom 21. Juli 1989 - 9 B 239/89 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3; VGH BW, Urteil vom 27. August 2013 - A 12 S 2023/11 - zitiert nach juris, Rdnr. 35; HessVGH, Urteil vom 4. September 2014 - 8 A 2434/11.A - zitiert nach juris, Rdnr. 15).
  • VG Berlin, 25.01.2018 - 29 K 140.17

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung von Jesiden

    Auszug aus VG Weimar, 26.02.2020 - 4 K 21268/17
    Aus den vorliegenden Erkenntnismitteln ergibt sich, dass die humanitäre Lage auch in der Autonomen Region Kurdistan, teilweise schwierig ist (so auch VG Oldenburg, Urteil vom 27.02.2018 - 27.02.2018 -, juris, Rdnr. 62, VG Berlin, Urteil vom 25.01.2018 - 29 K 140.17 A -, juris, Rdnr. 48, 49).
  • VG München, 15.12.2016 - M 4 K 16.31343
    Auszug aus VG Weimar, 26.02.2020 - 4 K 21268/17
    Das Gericht ist angesichts der Größe dieser Städte nicht davon überzeugt, dass die Stiefmutter oder deren Brüder den Kläger dort finden könnten (vgl. zum internen Schutz auch VG München, Urteil vom 15.12.2016 - M 4 K 16.31343 -, VG Ansbach, U.v. 27.04.2017 - AN 2 K 16.31358 -, VG Augsburg, U.v. 01.06.2017 - Au 5 K 17.31892 - und VG Düsseldorf, U.v. 12.07.2017 - 20 K 4230/17.A -, alle juris).
  • VG Ansbach, 27.04.2017 - AN 2 K 16.31358

    Kein Asylanspruch einer kurdischen Familie nach Einreise aus sicherem Drittstaat

    Auszug aus VG Weimar, 26.02.2020 - 4 K 21268/17
    Das Gericht ist angesichts der Größe dieser Städte nicht davon überzeugt, dass die Stiefmutter oder deren Brüder den Kläger dort finden könnten (vgl. zum internen Schutz auch VG München, Urteil vom 15.12.2016 - M 4 K 16.31343 -, VG Ansbach, U.v. 27.04.2017 - AN 2 K 16.31358 -, VG Augsburg, U.v. 01.06.2017 - Au 5 K 17.31892 - und VG Düsseldorf, U.v. 12.07.2017 - 20 K 4230/17.A -, alle juris).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Weimar, 26.02.2020 - 4 K 21268/17
    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich dabei auch daraus ergeben, dass die im Abschiebezielstaat zu erwartende Rechtsgutbeeinträchtigung in der Verschlimmerung einer Krankheit wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten besteht, unter welcher der Ausländer bereits in der Bundesrepublik Deutschland leidet (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.1997 - 9 C 58.96 - DVBl 1998, 284; U.v. 11.11.1997 - 9 C 13.96 - NVwZ 1998, 526).
  • VG Stuttgart, 08.02.2017 - A 2 K 7685/16

    Irak, Kurden, Ehrenmord, nichtstaatliche Verfolgung, Asylrelevanz, subsidiärer

    Auszug aus VG Weimar, 26.02.2020 - 4 K 21268/17
    Zwar kann auch eine drohende Misshandlung durch Privatpersonen als "unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" i. S. v. § 4 Abs. 1Satz 2 Nr. 2 AsylG eingestuft werden (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2017 - A 2 K 7685/16 - ), jedoch hat der Kläger das Gericht nicht von der Gefahr eines ernsthaft drohenden Schadens durch diese bei Rückkehr in sein Heimatland überzeugt.
  • VG Düsseldorf, 12.07.2017 - 20 K 4230/17
  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

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