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   VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21 We   

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VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21 We (https://dejure.org/2021,61908)
VG Weimar, Entscheidung vom 29.10.2021 - 6 E 1148/21 We (https://dejure.org/2021,61908)
VG Weimar, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - 6 E 1148/21 We (https://dejure.org/2021,61908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AsylG § 29 Abs 1 Nr 2; GRCh Art 4; EURL 32/2013 Art 33; EMRK Art 3
    Asylrecht; Unzulässigkeit eines Asylantrages einer in Rumänien internationalen Schutz genießenden Asylbewerberfamilie; Asyl; Rumänien; Schutzberechtigte; Unzulässigkeitsentscheidung

  • Justiz Thüringen

    § 29 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992, Art 4 EUGrdRCh, Art 33 EURL 32/2013, Art 3 MRK
    Unzulässigkeit eines Asylantrages einer in Rumänien internationalen Schutz genießenden Asylbewerberfamilie

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Aachen, 03.07.2020 - 1 K 373/18

    Drittstaatenbescheid; Rumänien; Stattgabe; Schwelle der Erheblichkeit; humanitäre

    Auszug aus VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21
    Angesichts jener Konstellation bestehen nach Ansicht der Kammer ernste Zweifel daran, dass es den Antragstellern als Schutzberechtigten unter den gegebenen schwierigen Bedingungen gelingen wird, durch eine hohe Eigeninitiative - wie dies von jungen alleinstehenden Männern erwartet wird - selbst für ihre Unterbringung und ihren Lebensunterhalt zu sorgen (vgl. explizit VG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 22 L 5230/17.A, Rn. 52 -, zit. nach juris; VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 64 -, zit. nach juris).

    Ähnlich verhält es sich mit dem Zugang zur öffentlichen Krankenversorgung, welcher oft mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbunden und regional sehr unterschiedlich ausgestaltet ist (vgl. zum Ganzen ACCORD , Anfragebeantwortung Rumänien vom 16. März 2020; AIDA , Country Report: Romania, Update 2020, S. 175 f.; VG Köln, Beschluss vom 30. November 2020 - 20 L 1980/20.A, BeckRS 2020, 38111, Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 56-62 -, zit. nach juris).

    Nach wie vor gilt, dass Informationen zur Frage, in welchem Umfang es Schutzberechtigten in der Vergangenheit gelungen ist, sich in Rumänien eine Lebensgrundlage aufzubauen, nicht vorliegen (vgl. VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 65 -, zit. nach juris).

    Doch selbst unabhängig vom Problem des effektiven Zugangs zu allgemeinen staatlichen Hilfen genügen diese alleine objektiv nicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, was besonders für eine mehrköpfige Familie gelten muss (vgl. Europäische Kommission , Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Rumänien, S. 33 ff.; VG Köln, Beschluss vom 30. November 2020 - 20 L 1980/20.A, BeckRS 2020, 38111, Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 64 -, zit. nach juris).

    Sofern die Beklagte - auch in anderen, vor dem hiesigen Gericht geführten Verfahren - den Standpunkt vertritt, die vor allem vom Verwaltungsgericht Aachen in der oben zitierten Entscheidung dargelegten Umstände (VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A -, zit. nach juris) würden nach aktuellen Erkenntnissen nicht mehr vorliegen, vermag dies nicht zu überzeugen.

  • VG Ansbach, 23.06.2021 - AN 17 S 21.50064

    Dublin-Abschiebungsanordnung nach Rumänien

    Auszug aus VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21
    Zur Kompensation unterstützt der rumänische Staat die Wirtschaft mit Zuschüssen, Kredithilfen und Kurzarbeitergeld (vgl.VG Ansbach, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 17 S 21.50064, BeckRS 2021, 16832, Rn. 38).

    Vor diesem Hintergrund nimmt ein Großteil der Instanzrechtsprechung an, dass die derzeitigen Lebensverhältnisse in Rumänien mit Blick auf den in diesem Zusammenhang geltenden Mindestmaßstab "Brot, Bett und Seife" (vgl. hierzu bspw. nur VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Mai 2019 - A 4 S 1329/19, Rn. 5 -, zit. nach juris) alleinstehenden, arbeitsfähigen jungen Männern zugemutet und diese rücküberstellt werden können (vgl. etwa VG Ansbach, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 17 S 21.50064, BeckRS 2021, 16832, Rn. 42; VG München, Beschluss vom 27. November 2020 - M 1 S 20.50531 -, zit. nach juris; VG Würzburg, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - W 8 S 19.50715 -, zit. Nach juris).

    Keine jener Entscheidungen betrifft schutzbedürftige Personen oder einen Familienverband mit mehreren vulnerablen Personen (vgl. diesbezüglich VG München, a. a. O., Rn. 25: dort werden jene explizit ausgenommen; VG Ansbach, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 17 S 21.50064, BeckRS 2021, 16832, Rn. 42: Begrenzung auf "anerkannte, arbeitsfähige, alleinlebende, im Wesentlichen gesunde Erwachsene").

  • VG Köln, 30.11.2020 - 20 L 1980/20
    Auszug aus VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21
    Ähnlich verhält es sich mit dem Zugang zur öffentlichen Krankenversorgung, welcher oft mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbunden und regional sehr unterschiedlich ausgestaltet ist (vgl. zum Ganzen ACCORD , Anfragebeantwortung Rumänien vom 16. März 2020; AIDA , Country Report: Romania, Update 2020, S. 175 f.; VG Köln, Beschluss vom 30. November 2020 - 20 L 1980/20.A, BeckRS 2020, 38111, Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 56-62 -, zit. nach juris).

    Doch selbst unabhängig vom Problem des effektiven Zugangs zu allgemeinen staatlichen Hilfen genügen diese alleine objektiv nicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, was besonders für eine mehrköpfige Familie gelten muss (vgl. Europäische Kommission , Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Rumänien, S. 33 ff.; VG Köln, Beschluss vom 30. November 2020 - 20 L 1980/20.A, BeckRS 2020, 38111, Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 64 -, zit. nach juris).

  • VG Kassel, 31.05.2021 - 1 K 973/19

    Eritrea: Dublin Rumänien; Unzulässiger Asylantrag bei vorliegender

    Auszug aus VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21
    Soweit aktuelle Entscheidungen, etwa der Verwaltungsgerichte Kassel (VG Kassel, Urteil vom 31. Mai 2021 - 1 K 973/19.KS.A, 7759687 -, zit. nach juris), Cottbus (VG Cottbus, Urteil vom 1. April 2021 - 5 K 1582/17.A -, zit. nach juris) und Düsseldorf (VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 12 L 3/21.A -, zit. nach juris), in den Blick genommen werden, gilt für diese nichts anderes.

    Der bloße Verweis auf die Gründe des ebenfalls bereits genannten Urteils des Verwaltungsgerichts Kassel (VG Kassel, Urteil vom 31. Mai 2021 - 1 K 973/19.KS.A, 7759687 -, zit. nach juris) reicht hingegen nicht aus.

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21
    Daher gilt die Vermutung, dass Asylbewerbern in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine Behandlung entsprechend den Erfordernissen der Charta der Grundrechte im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EUV, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukommt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - ("Jawo") C-163/17, Rn. 80 -, zit. nach juris; Urteil vom 19. März 2019 - ("Ibrahim u. a.") C-297/17 u. a. Rn. 84,- juris; Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10, Rn. 79-84 -, zit. nach juris).

    Unter Zugrundelegung jener Maßstäbe ergeben sich für das erkennende Gericht anhand des vorliegenden Erkenntnismaterials sowie unter Berücksichtigung der hierzu einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 -, zit. nach juris) im gegenwärtigen Zeitpunkt nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung vorliegend hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass den Antragstellern bei ihrer Rücküberstellung nach Rumänien auf Grund dort vorhandener systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber eine menschenunwürdige oder erniedrigende Behandlung i. S. d. Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK drohen würde.

  • VG Bremen, 25.04.2023 - 6 K 1147/21

    Russische Föderation: Widerruf des subsidiären Schutzstatus wegen Rückreise

    Auszug aus VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21
    Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 16. August 2021, Az. 6 K 1147/21 We, gegen die in dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 14. Juli 2021 unter Ziff. 3 verfügte Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

    die aufschiebende Wirkung der Klage vom 16. August 2021, Az. 6 K 1147/21 We, gegen die in dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 14. Juli 2021 unter Ziff. 3 verfügte Abschiebungsandrohung anzuordnen,.

  • VG Düsseldorf, 05.06.2018 - 22 L 5230/17

    Drittstaatenbescheid Schutzgewährung Rumänien gesunder junger Mann

    Auszug aus VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21
    Angesichts jener Konstellation bestehen nach Ansicht der Kammer ernste Zweifel daran, dass es den Antragstellern als Schutzberechtigten unter den gegebenen schwierigen Bedingungen gelingen wird, durch eine hohe Eigeninitiative - wie dies von jungen alleinstehenden Männern erwartet wird - selbst für ihre Unterbringung und ihren Lebensunterhalt zu sorgen (vgl. explizit VG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 22 L 5230/17.A, Rn. 52 -, zit. nach juris; VG Aachen, Urteil vom 3. Juli 2020 - 1 K 373/18.A, Rn. 64 -, zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 14.01.2021 - 12 L 3/21
    Auszug aus VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21
    Soweit aktuelle Entscheidungen, etwa der Verwaltungsgerichte Kassel (VG Kassel, Urteil vom 31. Mai 2021 - 1 K 973/19.KS.A, 7759687 -, zit. nach juris), Cottbus (VG Cottbus, Urteil vom 1. April 2021 - 5 K 1582/17.A -, zit. nach juris) und Düsseldorf (VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 12 L 3/21.A -, zit. nach juris), in den Blick genommen werden, gilt für diese nichts anderes.
  • VG München, 27.11.2020 - M 1 S 20.50531

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in

    Auszug aus VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21
    Vor diesem Hintergrund nimmt ein Großteil der Instanzrechtsprechung an, dass die derzeitigen Lebensverhältnisse in Rumänien mit Blick auf den in diesem Zusammenhang geltenden Mindestmaßstab "Brot, Bett und Seife" (vgl. hierzu bspw. nur VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Mai 2019 - A 4 S 1329/19, Rn. 5 -, zit. nach juris) alleinstehenden, arbeitsfähigen jungen Männern zugemutet und diese rücküberstellt werden können (vgl. etwa VG Ansbach, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 17 S 21.50064, BeckRS 2021, 16832, Rn. 42; VG München, Beschluss vom 27. November 2020 - M 1 S 20.50531 -, zit. nach juris; VG Würzburg, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - W 8 S 19.50715 -, zit. Nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2019 - A 4 S 1329/19

    Maßstäbe für Rückführungen im Dublinraum, hier speziell nach Bulgarien

    Auszug aus VG Weimar, 29.10.2021 - 6 E 1148/21
    Vor diesem Hintergrund nimmt ein Großteil der Instanzrechtsprechung an, dass die derzeitigen Lebensverhältnisse in Rumänien mit Blick auf den in diesem Zusammenhang geltenden Mindestmaßstab "Brot, Bett und Seife" (vgl. hierzu bspw. nur VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Mai 2019 - A 4 S 1329/19, Rn. 5 -, zit. nach juris) alleinstehenden, arbeitsfähigen jungen Männern zugemutet und diese rücküberstellt werden können (vgl. etwa VG Ansbach, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 17 S 21.50064, BeckRS 2021, 16832, Rn. 42; VG München, Beschluss vom 27. November 2020 - M 1 S 20.50531 -, zit. nach juris; VG Würzburg, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - W 8 S 19.50715 -, zit. Nach juris).
  • VG Würzburg, 07.10.2019 - W 8 S 19.50715

    Abschiebungsanordnung nach Rumänien

  • VG Cottbus, 01.04.2021 - 5 K 1582/17
  • VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19

    Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

  • VG Weimar, 07.04.2022 - 6 K 1113/19

    Unzulässigkeit des Asylantrages einer in Rumänien internationalen Schutz

    Denn selbst die mit einer kurzfristigen Obdachlosigkeit für einen solchen Familienverband verbundenen physischen und gerade für die Kinder auch psychischen gesundheitlichen Nachteile bergen die Gefahr einer existenziellen Notlage (vgl. im Ergebnis ebenso Beschluss der Kammer vom 29. Oktober 2021 - 6 E 1148/21 We -, S. 11 f.; in diesem Sinne bereits VG Magdeburg, Urteil vom 14. Oktober 2019 - 8 A 44/19, Rn. 39 -, zit. nach juris: dort zu Bulgarien; VG Meiningen, Urteil vom 2. November 2021 - 2 K 793/20 Me -, S. 10 und zuletzt Beschluss vom 18. August 2021 - 2 E 947/21 Me -, S. 12).
  • VG Weimar, 08.03.2022 - 6 K 1405/18

    Drittstaatenbescheid bezüglich einer in Rumänien internationalen Schutz

    Denn selbst die mit einer kurzfristigen Obdachlosigkeit für einen solchen Familienverband verbundenen physischen und gerade für die Kinder auch psychischen gesundheitlichen Nachteile bergen die Gefahr einer existenziellen Notlage (vgl. im Ergebnis ebenso Beschluss der Kammer vom 29. Oktober 2021 - 6 E 1148/21 We -, S. 11 f.; in diesem Sinne bereits VG Magdeburg, Urteil vom 14. Oktober 2019 - 8 A 44/19, Rn. 39 -, zit. nach juris: dort zu Bulgarien; VG Meiningen, Urteil vom 2. November 2021 - 2 K 793/20 Me -, S. 10 und zuletzt Beschluss vom 18. August 2021 - 2 E 947/21 Me -, S. 12).
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