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   VG Weimar, 30.04.2020 - 7 E 589/20 We   

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VG Weimar, 30.04.2020 - 7 E 589/20 We (https://dejure.org/2020,9491)
VG Weimar, Entscheidung vom 30.04.2020 - 7 E 589/20 We (https://dejure.org/2020,9491)
VG Weimar, Entscheidung vom 30. April 2020 - 7 E 589/20 We (https://dejure.org/2020,9491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Verbot einer Versammlung der AfD am 1. Mai 2020 in Erfurt rechtmäßig

  • Justiz Thüringen

    § 80 VwGO, § 3 Abs 1 S 1 CoronaVV TH 3 vom 22.04.2020, § 3 Abs 3b CoronaVV TH 3 vom 22.04.2020, § 4 CoronaVV TH 3 vom 22.04.2020, § 15 Abs 1 VersammlG
    Durchführung einer Versammlung mit erwarteten 1000 Teilnehmern in Zeiten der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 08.04.2020 - 3 EN 245/20

    Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios im Rahmen der Corona-Panepedemie

    Auszug aus VG Weimar, 30.04.2020 - 7 E 589/20
    Der Anwendungsbereich derartiger infektionsschutzrechtlicher Gebote und Verbote ist zudem nicht auf den Kreis möglicher Adressaten begrenzt (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 08.04.2020, Az.: 3 EN 245/20 m.w.N.).

    Bei der Coronavirus-Krankheit COVID-19 handelt es sich um eine nach dem IfSG zu bekämpfende übertragbare Krankheit nach § 2 Nr. 3 IfSG, welche sich im gesamten Bundesgebiet - einschließlich Thüringen - nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes verbreitet (§ 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 IfSG - vgl. OVG Thüringen, Beschlüsse vom 08.04.2020, Az.: 3 EN 245/20, und vom 10.04.2020, Az.: 3 EN 248/20).

    Dem entsprechend stellt die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens und insbesondere der Krankenhäuser zur Behandlung schwer- und schwerstkranker Menschen ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 08.04.2020, Az.: 3 EN 245/20).

  • VGH Hessen, 14.04.2020 - 2 B 985/20

    Versammlung in Gießen zum Thema "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen -

    Auszug aus VG Weimar, 30.04.2020 - 7 E 589/20
    Ein Aufzug stellt bereits ein dynamisches Geschehen dar, bei welchem nicht zu erwarten ist, dass strikte Mindestabstände zum Vordermann und darüber hinaus auch zum Nebenmann immer eingehalten werden können (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 14.04.2020, Az.: 2 B 985/20, unter Pkt.

    Darüber hinaus kann nicht angenommen werden, dass die Einhaltung der zum Infektionsschutz gebotenen Mindestabstände sowohl bei einem Aufzug als auch bei einer Standkundgebung jederzeit durch die Versammlungsleitung oder die eingesetzten Ordner bei 1.000 Teilnehmern durchgesetzt werden können, nicht zuletzt auch mit Blick auf die geplante Versammlungsdauer von 10 Uhr bis 15 Uhr und die zu "beaufsichtigende" Fläche bei 1.000 Teilnehmern (vgl. Hessischer VGH, Beschlüsse vom 01.04.2020 und 14.04.2020, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 10.04.2020 - 3 EN 248/20

    Corona- Pandemie: Generelles Versammlungsverbot noch gerechtfertigt

    Auszug aus VG Weimar, 30.04.2020 - 7 E 589/20
    Bei der Coronavirus-Krankheit COVID-19 handelt es sich um eine nach dem IfSG zu bekämpfende übertragbare Krankheit nach § 2 Nr. 3 IfSG, welche sich im gesamten Bundesgebiet - einschließlich Thüringen - nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes verbreitet (§ 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 IfSG - vgl. OVG Thüringen, Beschlüsse vom 08.04.2020, Az.: 3 EN 245/20, und vom 10.04.2020, Az.: 3 EN 248/20).

    Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und ist eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist, (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 10.04.2020, Az.: 3 EN 248/20 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 ff, juris Rdn. 63 ff).

  • OVG Thüringen, 06.06.2018 - 3 EO 420/18

    Veranstaltung in Themar am 8. und 9. Juni 2018

    Auszug aus VG Weimar, 30.04.2020 - 7 E 589/20
    Dabei ist dem Vorschlag des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Nr. 45.4 nicht zu folgen (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 03.05.2016, Az.: 3 EO 274/16, und vom 06.06.2018, Az.: 3 EO 420/18).
  • OVG Thüringen, 18.01.2017 - 1 EO 956/16

    Untersagung raumbedeutsamer Maßnahmen; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens nach

    Auszug aus VG Weimar, 30.04.2020 - 7 E 589/20
    Aufgrund dessen hat das Gericht im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob das öffentliche Interesse am Sofortvollzug das Aussetzungsinteresse des Adressaten des Bescheides überwiegt (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 18.01.2017, Az.: 1 EO 956/16, Rn. 6, Beschluss vom 24.10.2014, Az.: 1 EO 92/14, Rn. 25 - Fundstellen: juris).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Weimar, 30.04.2020 - 7 E 589/20
    Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und ist eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist, (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 10.04.2020, Az.: 3 EN 248/20 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 ff, juris Rdn. 63 ff).
  • BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 44/20

    Vorläufige Eröffnung der Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom

    Auszug aus VG Weimar, 30.04.2020 - 7 E 589/20
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht in Ansehung der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2020 (Az.: 1 BvQ 44/20 - abrufbar unter: www.bundesverfassungsgericht.de), wonach nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnis und der Strategien zur Bekämpfung der epidemiologischen Gefahrenlage ein generelles und uneingeschränktes Verbot von Gottesdiensten in Moscheen voraussichtlich nicht mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit nach Art. 4 Grundgesetz (GG) vereinbar wäre.
  • VGH Hessen, 01.04.2020 - 2 B 925/20

    Keine Versammlung in Gießen zum Thema Straßenbahn

    Auszug aus VG Weimar, 30.04.2020 - 7 E 589/20
    So kommt es beispielsweise im Fall einer Verlangsamung oder gar des Anhaltens des Versammlungszuges, was auch bei einer polizeilichen Begleitung bei der Streckenführung nicht ausgeschlossen werden kann, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Überschreitungen der Mindestabstände durch Versammlungsteilnehmer, da in diesen Fällen nur mit einer verzögerten Reaktion der Teilnehmer zu rechnen ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 01.04.2020, Az.: 2 B 925/20, Rn. 15 ff. - Fundstelle: www.beckonline.de).
  • OVG Thüringen, 24.10.2014 - 1 EO 92/14

    Beseitigung eines ohne die erforderliche Genehmigung aufgestellten

    Auszug aus VG Weimar, 30.04.2020 - 7 E 589/20
    Aufgrund dessen hat das Gericht im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob das öffentliche Interesse am Sofortvollzug das Aussetzungsinteresse des Adressaten des Bescheides überwiegt (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 18.01.2017, Az.: 1 EO 956/16, Rn. 6, Beschluss vom 24.10.2014, Az.: 1 EO 92/14, Rn. 25 - Fundstellen: juris).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus VG Weimar, 30.04.2020 - 7 E 589/20
    Kommt das Gericht dabei jedoch zu dem Ergebnis, dass die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens offen sind, sind allein die einander gegenüber stehenden Interessen zu gewichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.2010, Az.: 7 VR 1/10, Rn. 13 - Fundstelle: juris).
  • VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20

    Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren

    Zum Teil wird die Änderung in dem Streitwertkatalog 2013 auf die Hälfte des Auffangwerts ausdrücklich abgelehnt (Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. April 2014 - 10 C 14.512 -, juris Rn. 8 und vom 11. Dezember 2013 - 10 C 13.829 -, juris Rn. 9; VG Weimar, Beschluss vom 30. April 2020 - 7 E 589/20 -, juris Rn. 18 unter Bezugnahme auf unveröffentlichte Rspr. des Thüringischen OVG).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2022 - 11 OA 61/22

    Auffangwert; Auffangwert, halber; Empfehlung; Ermessen; Streitwertbeschwerde;

    In der erstinstanzlichen Rechtsprechung wird mittlerweile - soweit ersichtlich überwiegend - ebenfalls der Empfehlung in Ziffer 45.4 des Streitwertkatalogs gefolgt (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 27.10.2021 - AN 4 S 21.01807 - juris Rn. 93; VG Frankfurt, Beschl. v. 11.12.2020 - 5 L 3330/20.F - juris Rn. 40; VG Regensburg, Beschl. v. 13.11.2020 - RO 4 S 20.2767 - juris Rn. 55; VG Augsburg, Urt. v. 14.7.2020 - Au 8 K 19.1736 - juris Rn. 35; dasselbe, Beschl. v. 28.4.2022 - 7 K 1394/22 - juris Rn. 42; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.5.2020 - 3 K 5923/18 - juris Rn. 41; VG Gießen, Beschl. v. 28.2.2022 - 9 L 423/22.GI - juris Rn. 26; VG Oldenburg, Beschl. v. 12.7.2021 - 7 B 2319/21 - juris Rn. 41; VG Kassel, Beschl. v. 18.6.2021 - 6 L 1137/21.KS - juris Rn. 26; VG Bremen, Beschl. 28.4.2021 - 5 V 807/21 - juris Rn. 38; VG Darmstadt, Beschl. v. 3.12.2020 - 3 L 1995/20.DA - juris Rn. 33; VG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.2020 - 5 B 25/20 - juris Rn. 16; VG Braunschweig, Beschl. v. 29.5.2018 - 5 B 238/18 - juris Rn. 32; VG Mainz, Beschl. v. 20.7.2017 - 1 L 625/17.MZ - juris Rn. 15; VG Weimar, Beschl. v. 30.4.2020 - 7 E 589/20 - juris Rn. 18, unter Bezugnahme auf unveröffentlichte Entscheidungen des ThürOVG, Beschlüsse v. 3.5.2016 - 3 EO 274/16 - und v. 6.6.2018 - 3 EO 420/18 -).
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