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   VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18.WI   

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https://dejure.org/2019,1329
VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18.WI (https://dejure.org/2019,1329)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 01.02.2019 - 3 L 1141/18.WI (https://dejure.org/2019,1329)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 01. Februar 2019 - 3 L 1141/18.WI (https://dejure.org/2019,1329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 BeamtStG, § 49 HBG
    Für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte genügt es, wenn der zuständige Dienstvorgesetzte aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot als zwingend geboten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei Polizeikommissar-Anwärter bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 6 CS 17.1722

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als Mittel der dienstrechtlichen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18
    Deshalb tragen die Gründe regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.1987 - Hess. VGRspr. 1987, 31; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 -, juris Rdnr. 7; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 22.06.2016 - 12 B 17/16 -, juris Rdnr. 6).

    Für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte genügt es, wenn der zuständige Vorgesetzte aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheinen lassen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.10.2017- 6 CS 17.1722 - juris Rdnr. 9 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 22.06.2016 - 12 B 17/16

    Recht der Bundesbeamten - Verbot der Führung der Dienstgeschäfte - Antrag gem. §

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18
    Deshalb tragen die Gründe regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.1987 - Hess. VGRspr. 1987, 31; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 -, juris Rdnr. 7; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 22.06.2016 - 12 B 17/16 -, juris Rdnr. 6).

    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 22.06.2016 - 12 B 17/16 -, juris Rdnr. 14).

  • VG Potsdam, 17.02.2017 - 2 L 89/17

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18
    Zwingende dienstliche Gründe im Sinne des § 39 Satz 1 BeamtStG sind gegeben, wenn bei einer weiteren Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.11.1998 - 1 WB 36.98 -, juris Rdnr. 5; VG Potsdam, Beschluss vom 17.02.2017- 2 L 89/17 -, juris Rdnr. 6).
  • VG Schleswig, 16.11.2016 - 11 B 33/16

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eine Beamten auf Widerruf; Antrag auf

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18
    Da § 39 BeamtStG grundsätzlich alle Beamten betrifft, ist der Begriff der Dienstgeschäfte weit auszulegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 16.11.2016 - 11 B 33/16 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Polizeibeamten auf Widerruf bei

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18
    Für eine objektive Gefährdung des Dienstbetriebs der Landespolizei i.S.d. § 39 BeamtStG kommt es nicht darauf an, ob das Verhalten einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird; entscheidend ist der Eindruck, der im Fall eines Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit entstehen kann (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.08.2016 - 2 MB 23/16 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 6 A 1454/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung von Dienstgeschäften

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18
    Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ermöglicht dem Dienstherrn die Möglichkeit, ohne Gefährdung der dienstlichen Interessen Ermittlungen anzustellen und eine solidere Grundlage für dauerhafte Entscheidungen zu gewinnen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.07.2015 - 6 A 1454/13 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 6 A 2586/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18
    Daraus ergibt sich, dass für das Verbot weder eine erschöpfende Aufklärung erforderlich noch vorauszusetzen ist, dass Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs bereits aufgetreten sind oder das Verhalten des Beamten sich im weiteren Verlauf des Verfahrens tatsächlich als strafrechtlich relevant erweist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2013 - 6 A 2586/12 -, juris).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18
    Zwingende dienstliche Gründe im Sinne des § 39 Satz 1 BeamtStG sind gegeben, wenn bei einer weiteren Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.11.1998 - 1 WB 36.98 -, juris Rdnr. 5; VG Potsdam, Beschluss vom 17.02.2017- 2 L 89/17 -, juris Rdnr. 6).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18
    Diese fließen als Vorgaben in die wertende Entscheidung ein, ob die Gründe für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte zwingend sind (BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 21.03 -, BVerwGE 120, 382).
  • VG Göttingen, 02.02.2023 - 3 B 246/22

    Beamter auf Widerruf; Dienstvergehen; Kürzung der Dienstbezüge; Lehrer;

    Da § 39 BeamtStG grundsätzlich alle Beamtinnen und Beamten betrifft, ist der Begriff der Dienstgeschäfte weit auszulegen (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 01.02.2019 - 3 L 1141/18.WI -, juris Rn. 33).
  • VG Kassel, 05.02.2020 - 1 L 177/20

    Verbot der Führung von Dienstgeschäften (hier: Teilnahme an der mündlichen

    Deshalb tragen die Gründe regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung ( VG Wiesbaden, Beschluss vom 1. Februar 2019 - 3 L 1141/18.WI , juris Rn. 30 ; vgl. auch VG Kassel, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 1 L 1108/09.KS , juris Rn. 4 ).
  • VG Schleswig, 05.03.2020 - 12 B 19/20

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte - Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO

    Deshalb tragen die Gründe regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung (VG Wiesbaden, Beschluss vom 01.02 2019 - 3 L 1141/18.WI - juris Rn. 30; VG Kassel, Beschlüsse vom 16.10.2009 - 1 L 1108/09.KS - juris Rn. 4 und vom 05.02.2020 - 1 L 177/10. KS - juris Rn. 7).
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