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   VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11.WI.D   

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https://dejure.org/2012,19350
VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11.WI.D (https://dejure.org/2012,19350)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 01.03.2012 - 28 K 58/11.WI.D (https://dejure.org/2012,19350)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 01. März 2012 - 28 K 58/11.WI.D (https://dejure.org/2012,19350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 353b Abs 1 Nr 1 StGB, § 37 Abs 1 S 1 BeamtStG
    Zur Maßnahmebemessung bei einem Dienstvergehen, dem ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht zugrunde liegt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Maßnahmebemessung bei einem Dienstvergehen, dem ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht zugrunde liegt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall angemessen ist, richtet sich gemäß § 16 Abs. 1 S. 2-4 HDG nach der Schwere des Dienstvergehens, dem Persönlichkeitsbild des Beamten sowie der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Dieses bestimmt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den sonstigen Umständen der Tatbegehung, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

  • VG Dresden, 30.01.2003 - 10 D 2647/00
    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11
    Entsprechende Milderungsgründe habe auch das VG Dresden in seiner Entscheidung vom 30.01.2003 - 10 D 2647/00 - zugrundegelegt.
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11
    Sie beruht auf der schuldhaften Pflichtverletzung des Beamten und ist ihm als bei Begehung des Dienstvergehens vorhersehbar zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 08.03.2005 - 1 D 15/04 - juris, Rdnr. 49).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 3 A 10736/10

    Disziplinarrecht - Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11
    So habe das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 04.11.2010 - 3 A 10736/10 OVG) entschieden, dass bei Verletzung des Dienstgeheimnisses auch in schweren Fällen eine mildere Maßnahme ausreichen könne.
  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11
    Eine übermäßige Verzögerung des Verfahrens könnte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deshalb nur im Bereich mittlerer Disziplinarmaßnahmen mildernd berücksichtigt werden, die hier allerdings in Ansehung der Schwere der Dienstpflichtverletzung nicht in Betracht kommen (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschl. v. 13.10.2005 - 2 B 19/05 - BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05, sämtliche in juris).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 81.85

    Geheimnisbruch durch einen Prüfungsbeamten der Deutschen Bundespost - Weitergabe

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11
    Ähnlich seien die Wertungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10.12.1985 - 1 D 81.85 -, obgleich ein schwerwiegender Vertrauensbruch im Kernbereich der Pflichten als Lehrbeamter vorlag.
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11
    Eine übermäßige Verzögerung des Verfahrens könnte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deshalb nur im Bereich mittlerer Disziplinarmaßnahmen mildernd berücksichtigt werden, die hier allerdings in Ansehung der Schwere der Dienstpflichtverletzung nicht in Betracht kommen (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschl. v. 13.10.2005 - 2 B 19/05 - BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05, sämtliche in juris).
  • BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11
    Anhaltspunkte für das Vorliegen des Milderungsgrundes des Handelns in einer unverschuldet entstandenen ausweglosen existentiellen wirtschaftlichen Notlage zur Tatzeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2002 - 1 D 5/02) liegen ersichtlich ebenso wenig vor wie solche für den Milderungsgrund der unbedachten, einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat in einer besonderen Versuchssituation (Gelegenheitstat), die durch ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Spontaneität und Unüberlegtheit herbeigeführt sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1998 - 1 D 12/97).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11
    Es handelt sich insoweit um ein Verhalten und um Leistungen, die von jedem Beamten erwartet werden und die angesichts des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens keine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1998, Az.: 1 D 109/97, Urteil vom 24.05.2007, Az.: 2 C 25/06, Urteil vom 07.02.2008, Az.: 1 D 4/07, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 109.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Vorzeitige Gutbuchung und Auszahlung von

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11
    Es handelt sich insoweit um ein Verhalten und um Leistungen, die von jedem Beamten erwartet werden und die angesichts des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens keine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1998, Az.: 1 D 109/97, Urteil vom 24.05.2007, Az.: 2 C 25/06, Urteil vom 07.02.2008, Az.: 1 D 4/07, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von

  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 37.97

    Inkenntnissetzung eines zur Fahndung Ausgeschriebenen über den Haftbefehl durch

  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

  • BVerwG, 19.06.1969 - II D 8.69

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 27.05.2014 - 28 A 1177/12
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der Disziplinarkammer beim Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 01. März 2012 - 28 K 58/11.WI.D - wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils der Disziplinarkammer beim Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 1. März 2012 - 28 K 58/11.WI.D - auf eine mildere Disziplinarmaßnahme zu erkennen.

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