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   VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21.WI.A   

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VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21.WI.A (https://dejure.org/2021,38067)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 03.09.2021 - 6 L 582/21.WI.A (https://dejure.org/2021,38067)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 03. September 2021 - 6 L 582/21.WI.A (https://dejure.org/2021,38067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 159
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Wiesbaden, 09.08.2017 - 6 K 808/17

    Elektronische Akten des BAMF

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21
    Dies ist, wie die Zugriffe und die Verknüpfungsfunktionen bei einer ausgedruckten Akte nicht enthalten und für das Gericht und den Rechtsanwalt nicht weiter nachvollziehbar und zugänglich (zur Maris-Maske siehe Abdruck in VG Wiesbaden, Urteil vom 09. August 2017 - 6 K 808/17.WI.A).

    Damit wird schon dem Gericht gegenüber die vollständige Akte verweigert (siehe Exemplarisch Vfg. des VG Darmstadt vom 15.09.2014; zur mangelhaften Aktenvorlage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge siehe VG Wiesbaden, Urteil vom 09. August 2017 - 6 K 808/17.WI.A).

    Werden ordnungsgemäß geführte Akten nicht in der rechtsstaatlich geforderten Weise den Gerichten gegenüber offengelegt (dazu grundlegend schon VG Wiesbaden, Urteil vom 09. August 2017 - 6 K 808/17.WI.A), so wirken sich die damit ggf. einhergehenden Mängel hinsichtlich der Aufklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit des behördlichen Handelns zwar zulasten der aktenführenden Stelle aus (vgl. FG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2017 - 10 K 2424/15 Kg,AO, Rn. 33).

  • EuGH, 28.05.2020 - C-309/19

    Asociación de fabricantes de morcilla de Burgos/ Kommission

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21
    Der EuGH hat zumindest mit Urteil vom 28.05.2020 (C-309/19P, EU:C:2020:401) ebenfalls die Auffassung vertreten, dass eine eingescannte Unterschrift keine Originalunterschrift darstellt und damit kein Original zur dortigen Akte gelangt ist.

    Auch würde dann das Beifügen einer Signaturprüfung nicht genügen (EuGH, Urteil vom 28.05.2020,C-309/19P, EU:C:2020:401).

  • BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83

    Führung von Akten durch die Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21
    Das Führen von Akten in der Verwaltung ist insoweit das implizierte Erfordernis einer funktionierenden Verwaltung und wird auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung als aus dem Rechtsstaatsprinzip nach der Grundrechtecharta (vgl. auch Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Pflicht der Behörde zur objektiven Dokumentation des bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablauf vorausgesetzt (BVerfG, NJW 1983, S. 2135; Kallerhoff/ Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 8. Auflage 2014, § 29 Rdnr. 30).

    Insoweit ist der Gesetzesvollzug als zentrale Aufgaben verwaltungsgemäßes Handeln nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar (BVerfG, NJW 1983, S. 2135).

  • VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19
    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21
    Hiergegen wendet sich der Rechtsanwalt des Antragstellers, welcher in dem Anhängigen Klageverfahren (6 K 2132/19.Wi.A) mit Schriftsatz vom 21.04.2021 wenigstens eine vollständige Behördenakte als eine einzige PDF-Datei mit durchpaginierten Seiten begehrt.

    Den in dem Hauptsacheverfahren gestellten Antrag auf Akteneinsicht (6 K 2132/19.WI.A, Bl. 98), begehrt der Bevollmächtigte nun in dem vorliegenden Eilantrag durchzusetzen um ein faires Verfahren zu gewährleisten.

  • VG Wiesbaden, 07.04.2017 - 6 K 429/17
    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21
    (VG Wiesbaden, Urteil vom 07. April 2017 - 6 K 429/17.WI.A -, juris, Rn. 30 ff.).
  • FG Düsseldorf, 07.03.2017 - 10 K 2424/15

    Berücksichtigung einer Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21
    Werden ordnungsgemäß geführte Akten nicht in der rechtsstaatlich geforderten Weise den Gerichten gegenüber offengelegt (dazu grundlegend schon VG Wiesbaden, Urteil vom 09. August 2017 - 6 K 808/17.WI.A), so wirken sich die damit ggf. einhergehenden Mängel hinsichtlich der Aufklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit des behördlichen Handelns zwar zulasten der aktenführenden Stelle aus (vgl. FG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2017 - 10 K 2424/15 Kg,AO, Rn. 33).
  • VG Wiesbaden, 28.12.2016 - 6 K 332/16

    Zu Fragen der Aktenführung von (elektronischen) Akten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21
    Akten als Speichermedium von verwaltungsinternem Wissen sichern die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und machen hoheitliches Handeln nachvollziehbar und kontrollierbar (vgl. Grundmann/Greve, Löschen und Vernichten von Akten, NVwZ 2015, S. 1726, VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016, Az. 6 K 332/16.WI - rechtskräftig).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21
    Gerade im Hinblick auf die sog. Drittstaatenproblematik und möglicher Datenübermittlungen bei dem Windows Betriebssystem (Win10) in die USA, kann und darf von einem Rechtsanwalt so etwas nicht verlangt werden (siehe zu dem Problem Schrems II, EuGH, Urteil vom 16.07.2020, C-311/18, ECLI:EU:C:2020:559).
  • BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 277/19

    Verfassungsbeschwerde wegen genereller Versagung des Begehrens auf

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21
    Alles andere stellt offensichtlich ein Minus dar und verstößt zur Überzeugung des Gerichts gegen Art. 23 RICHTLINIE 2013/32/EU und das Recht auf eine faires Verfahren nach Art. 47 Abs. 2 GrCh (i.d.S. auch BVerfG, Beschluss vom 4.5.2021, 2 BvR 277/19).
  • VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19

    Fragen zu den Folgen einer fehlenden bzw. unterlassenen oder unvollständigen

    Bezüglich der Fragen zur vollständigen Aktenübermittlung wird auf die dem EuGH bereits vorgelegten Fragen (EuGH, Az. C-564/21; Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 03.09.2021, Az. 6 L 582/21.WI.A ) Bezug genommen.
  • VG Gießen, 19.05.2023 - 5 L 855/23

    Richterbesoldung in Hessen

    Die Aussetzung und die Vorlage nach Art. 267 AEUV ergehen im Rahmen eines asylrechtlichen Eilverfahrens zwischen dem Antragsteller und der Bundesrepublik Deutschland als Antragsgegnerseite (zur Vorlage und Aussetzung im Eilverfahren durch den Einzelrichter s. bereits VG Wiesbaden, Beschluss vom 03.09.2021 - 6 L 582/21.WI.A).
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